Globale Mindeststeuer

Die Ausgestaltung dürfte dennoch spannend bleiben. Der aktuelle „Trick“ funktioniert ja so für die großen IT Unternehmen (ich nehme mal Deutschland als Beispiel, geht aber auch überall sonst):

Unternehmen Winzigweich verkauft in Deutschland Software und IT Dioenstleistungen. Damit am Ende des Jahres maximal die schwarze Null in den Büchern steht, kauft sie „Lizenzen“ von ihrer Mutterfirma ein, damit sie, so dass Argument, überhaupt das Recht hat diese Software weiter zu verkaufen. Die Mutterfirma sitzt in einem Niedrig-Steuer-Land (sagen wir mal in diesem Fall in Irland). D.h. die deutsche Tochter macht plus minus 0€ Gewinn (und wenn es passt auch Miese), die Mutter in Irland schöpft den Gewinn ab.

Ich bin gespannt wie man dies durch die neue Regelung unterbinden will.

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Die Schwierigkeit liegt nicht mal unbedingt darin, denn dann könnte man ja „einfach“ 15% vom jeweiligen Landesumsatz nehmen.

Das Problem ist etwas komplexer und tatsächlich kommt es auf die Ausgestaltung an. Zusätzlich zu den abgeführten „Lizenzabgaben“ gibt es nämlich noch zahlreiche Wege, auf denen das Geld versickern kann. Beispiel: Consultingfirmen, verzweigte Holdings in Steueroasen („Briefkastenfirmen“) etc. Schlupflöcher werden sich eben leider immer finden. Es gibt Anwälte und Steuerberaterfirmen, die davon leben, Firmen und Menschen darin zu beraten, wie man möglichst keine Steuern zahlt. Mit den komplexen Konstrukten kommen die Steuerämter kaum hinterher.

Dennoch freue ich mich, dass dieses Thema jetzt endlich mal den Raum bekommt. Ist ja seit über 10 Jahren ein bekanntes - und meines Erachtens zunehmend drängendes - Thema.

Dazu fällt mir auch noch ein: Die USA hatten doch 21% globale Umsatzsteuer gefordert. Damit bleibt die EU sogar unter dieser sicher nicht kapitalfeindlichen Forderung zurück.

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Und schon wird eine gute Idee kaputt gemacht, denn ich sehe nicht wieso es Ausnahmen für den Finanzsektor geben sollte.

Wieso funktioniert das eigentlich?
Wenn ich etwa ein Café betreibe und auch ein paar Leute dafür anstelle, aber innerhalb von ein paar (5?.. 7? Ich weiß es nicht) Jahren keinen oder extrem kleinen Gewinn mache, sagt das Finanzamt, dass das nur Liebhaberei ist und ich die ganzen Kosten, die ich habe, nicht von der Steuer absetzen kann.
Gibt es bei Unternehmen ähnliche Möglichkeiten, ihr Handeln als ausschließlich auf Steuervermeidung ausgerichtet zu erklären und ihnen dann eben nachträglich doch Steuern abzuverlangen?

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Ich kann nur sagen wie das bei den großen Software-Riesen funktioniert (also Microsoft, Apple, Google, Amazon, etc):

Die lokale Firma in z.B. Deutschland ist eine eigenständige GmbH. Diese kauft für teuer Geld Software vom Mutterkonzern ein, und der sitzt z.B. auf den Bahamas. Dadurch macht die deutsche GmbH keinen Gewinn und wenn nötig sogar Verlust, und das Geld landet bei der Mutter, die das dann auf den Bahamas versteuert (teilweise für nichts).

Ja, das hast du ja oben schon beschrieben und das Prinzip ist auch schon in vielen Medien dargelegt worden. Eben darum denke ich, dass den zuständigen Finanzämtern klar sein dürfte, dass die Lizenzgebühren den alleinigen Zweck haben, Steuern nicht in Deutschland abzuführen.

Ich stelle mir die Frage, ob ein Land nicht unilateral in der Lage wäre, solche Konstruktionen mit Abgaben zu belegen, etwa Softwarelizenzkosten als nicht vorhanden anzunehmen unter bestimmten Bedingungen.
Ich nehme mal an, dass es bisher keine rechtliche Handhabe gibt, aber ich frage mich, ob das nicht nur an mangelndem Willen liegt (der ja auch Gründe haben mag, die würden mich interessieren) oder ob das rechtlich wirklich schwierig ist.

Als Modell stelle ich mir etwas Ähnliches zur Liebhaberei aus dem Einkommensteuerrecht vor: Unter bestimmten Bedinungen nimmt das Amt an, dass ein (Sub-)Unternehmen keine Gewinnerzielungsabsicht hat und dann fordert es Abgaben. Das Unternehmen könnte das natürlich dann gerichtlich prüfen lassen.

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Eine GmbH ist unbestritten ein Unternehmen, damit kann keine Liebhaberei vorliegen.
Tatsächlich ist es hier schwierig für den Staat: Wo keine Gewinne sind, kann er auch keine Einkünfte versteuern.
Allerdings hat er bei der Gewerbesteuer bereits insoweit reagiert, dass Lizenzkosten nur bis zu einem Freibetrag als Betriebsausgaben angesetzt werden können.

Wenn wir uns aber an Tönnies und die Folgen des Corona-Ausbruchs dort erinnern:
Da wurden dann 15 Tochterunternehmen gegründet, um der Gesetzesänderung im Hinblick auf große Fleischereien zu entgehen.
So könnte ein Unternehmen dann auch eine Freigrenze einhalten, das diese eigentlich reißen würde.