Gibt es keine rechtlichen Spielräume bei Lützerath ?

Der Verfassungsblog
( Handeln erlaubt! 
https://twitter.com/Verfassungsblog/status/1615660846050336770?s=20&t=MjRqlUzf8PmxUB0EUNKi3w )
hat in ihrem aktuellen Blog über die rechtlichen Spielräume :slight_smile:

Hier geht es um die Frage, ob der Gesetzgeber, wenn er wollte, den Kohleabbau in Lützerath (gegen den Willen RWEs und u.U. entschädigungspflichtig) durch Erlassen entsprechender Gesetze stoppen könnte (eventuell sogar, ob die Verwaltung es mit entsprechenden Verordnungen stoppen könnte).

Das ist zu trennen von der Frage, ob Aktivisten den Kohleabbau juristisch durch Klagen stoppen können. Denn der Drops ist, wie in der LdN korrekt berichtet wurde, gelutscht.

Selbstverständlich könnten die Bundesregierung und die Schwarz-Grüne Landesregierung in NRW den Kohleabbau stoppen, selbstverständlich gibt es dort rechtliche Spielräume. Wie hoch das Risiko ist, entschädigungspflichtig zu werden, ist dabei die juristische Frage. Mit einer angemessenen Entschädigung wäre selbst eine Enteignung RWEs hier völlig im Rahmen des machbaren.

Warum das nicht diskutiert wird, ist einfach zu beantworten:
Weil weder die Bundesregierung, noch die Landesregierung NRW das wollen - und der primäre Grund dafür ist die Versorgungssicherheit. Natürlich kann man versuchen, über Protest Einfluss auf die Regierungen zu nehmen, um Lützerath zu stoppen - das ist ja auch das erklärte Ziel der Proteste.

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