GFF-Vorschlag Digitales Gewaltschutzgesetz

Accountsperren als Hebel gegen Hass im Netz – Gesellschaft für Freiheitsrechte stellt Eckpunkte für Digitales Gewaltschutzgesetz vor - GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

die GFF hat sich ja hier schon positioniert und juristisch hergeleitet, warum es dieses InstrumentS bedarf… mir ist aber als Laie nicht klar, warum die normalen Ermittlungsinstrumente nicht ausreichen sollen… wo ist denn der Unterschied zwischen Online und Offline-Hass?

1 „Gefällt mir“

Bin kein Jurist, aber das wurde in älteren LDN Folgen schon thematisiert.
Soweit ich das verstanden habe, ist das Hauptproblem der Aufwand, die Person hinter einem Account zu ermitteln.

Bei „offline-Hass“ kennt die Beleidigte oft die Identität des Beleidigenden. Es laufen ja eher selten Personen durch die Gegen und beleidigen wildfremde Leute.
Wir dann vllt. sogar die Polizei dazu gerufen, kann sie relativ Problemlos über den Ausweis die Identität des Beleidigenden ermitteln.

Bei Online - Hass ist das anders, z.b. bei Twitter: Die Beleidigte hat nur einen Twitter - Accountnamen oder ähnliches. Wenn sie Anzeige erstattet, muss jemand bei Twitter nachfragen, wem der Account gehört. Wenn der Accountinhaber nicht ganz dumm ist, hat er nur einen Fantasienamen hinterlegt.
Dann kann die Polizei immer noch von Twitter die IP des Beleidigenden erfragen, und damit zum Internetanbeiter gehen, um den Anschlussinhaber zu ermitteln.
Dort hört es aber schon auf: die IP die Twitter speichert, gehört nur zum Anschluss, nicht zu einer Person. Jetzt muss die Polizei mit großem Aufwand ermitteln, welche der Personen in dem Haushalt oder der Firma hinter dem Anschluss wirklich die Beleidigung getätigt hat.
Das ist sehr schwer, und sehr zeitaufwändig.

Daher der Lösungsansatz der GFF, den Account zu sperren, weil man hierbei keinen Täter / Eigentümer genau ermitteln muss.