Gesundheitsreform

Was ich nicht verstehe, ist die Aussage, dass es helfen würde, wenn der Staat die Beiträge zur GKV für Menschen übernehmen würde, die Bürgergeld empfangen.

  • Soweit mir bekannt ist, wird der Krankenkassenbeitrag von jedem Betroffenen bezahlt, weil ihm dieser von der ihm zustehenden Unterstützung abgezogen wird.
  • Da das Bürgergeld aber eine staatliche Transferleistung ist, würde dies nur bedeuten, das Geld von der einen in die andere Tasche zu stecken.

Außerdem ist der Begriff „Solidargemeinschaft“ mehr als irreführend. Solidarität beruht auf Freiwilligkeit, nicht auf Zwang. Und ich erkläre mich alles andere als solidarisch mit Menschen, die ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, indem sie Fallschirmspringen, Autorennen fahren oder leichtsinnig auf Bergen herumkraxeln. Zumal sich Beamte, Gutverdiener und Sebständige auch nicht mit mir solidarisieren und sich keinen Deut um meine Gesundheit kümmern. Wenn ich mir alleine ansehe, welche Zuschüsse und Beihilfen ein Freund von mir (Beamter) erhält, kann von Solidarität keine Rede sein. Das sind alles Beträge, die von meinen Steuergeldern finanziert werden.

Zunächst müsste die private Krankenversicherung abgeschafft werden und somit ALLE (auch Beamte) in eine gemeinsame GKV einzahlen. Wer mehr möchte, kann einfach eine Zusatzversicherung abschließen, die er/sie aber privat bezahlt. Dann könnte man vielleicht von einer Solidargemeinschaft sprechen.

Solange aber Solidargemeinschaft bedeutet, die langsam verarmende Bevölkerung direkt oder indirekt für die reiche Minderheit bezahlt, wird das nix mit der Reform.

Das ist genau das Problem: Das geschieht nicht.
Das Jobcenter meldet der Krankenkasse: „Der ist jetzt im Leistungsbezug, also versichert ihn!“, es zahlt dafür aber keinen Cent. Deshalb müssen die Kosten von der Solidargemeinschaft der anderen gesetzlich Krankenversicherten getragen werden…

… und nicht etwa, wie es gerecht wäre, von der Solidargemeinschaft der Steuerzahler, zu denen auch Privatversicherte und Beamte gehören. Das wäre der Fall, wenn das Jobcenter tatsächlich zumindest den Mindestbetrag an die GKV zahlen würde, denn dieses Geld würde dann ja aus Steuermitteln kommen.

Nach dem aktuellen System zahlen einzig die gesetzlich krankenversicherten die Kosten für die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger. Das ist das Problem, weil es ganz offensichtlich ungerecht ist.

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Dann erklär mir mal diesen EIntrag.

Okay, ich hab’s nochmal recherchiert und muss mich korrigieren:

Das Jobcenter führt zwar Krankenkassenbeiträge für die Arbeitsuchenden ab, die dafür genutzten Pauschalen sind aber zu gering, sodass laut einem Gutachten eine Finanzierungslücke von 9,2 Milliarden besteht, daher nur ein Drittel der Kosten, die die Jobsuchenden für die GKV verursachen, auch durch die Pauschale ausgeglichen werden.

Für diese Finanzierungslücke gilt alles oben gesagte: Sie wird aktuell von den gesetzlich versicherten geschultert, sollte aber (durch eine höhere Pauschale) von Steuermitteln gezahlt werden, da die Finanzierung der Arbeitsuchenden natürlich nicht in der solidarischen Verantwortung der gesetzlich versicherten alleine liegt, sondern in der solidarischen Verantwortung aller Bürger (dh. über Steuern zu finanzieren ist).

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Mich wundert an diesem Punkt, dass von Seiten der CDU scheinbar erkannt wurde, dass es hier ein Gerechtigkeitsproblem gibt, aber ausgerechnet der SPD-Finanzminister sich dagegen stellt ( Klingbeil lehnt Übernahme von GKV-Kosten für Bürgergeldbeziehende ab – News – Deutsches Ärzteblatt ). Natürlich stimmt es, dass hier keine Kosten reduziert sondern verschoben werden, aber eben so, dass sich ALLE an den Kosten beteiligen, nicht nur die GKV-Versicherten. Hat jemand eine Idee, warum hier die SPD bremst?

Zum Glück klagen die GKVen dagegen ( Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der systematischen Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden - GKV-Spitzenverband ).

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Weil der Finanzminister dann seinen Kollegen im Kabinett – und zwar auch den SPD Kolleg:innen – erklären muss, dass sie alle ein paar ihrer Lieblingsprojekte doch nicht umsetzen können.

Und da die CDU sich bisher als wenig kompromissbereit gezeigt hat und allgemein eher auf Kürzen statt auf Investition setzt, würde das SPD-Projekte vermutlich überproportional treffen. Das ist natürlich ein Stück weit ein selbst gemachtes Problem (die SPD könnte besser verhandeln), aber es bleibt ein Problem.

Der SPD-Finanzminister schützt hier politische Vorhaben der SPD aus anderen Bereichen vor der Streichung. Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber die Motivation als solche ist nachvollziehbar. Mir wäre es persönlich aber auch lieber, wenn Klingbeil das “sauber” regelt und gleichzeitig in der politischen Verhandlung mit Merz mal ein wenig Kompetenz entwickelt. Fällt aber vielleicht schwer, wenn man keinerlei kohärente politische Vision hat.

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Das wäre ja sogar ein brauchbares politisches Argument. Das sagt die SPD halt nicht oder fordert einfach, dass diese Refinanzierung durch eine breite Steuererhöhung gegenfinanziert werden müsste.
Man leht es einfach ab.

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Ich denke du solltest hier korrekterweise zwischen Empfängern von ALG1 und Bürgergeldempfängern unterscheiden.

ALG1 ist eine Versicherungsleistung, während des Bezugs zahlt die Bundesagentur für Arbeit Beiträge, die sich auf der Basis des Arbeitslosengeldes berechnen.

Bürgergeld oder Grundsicherung ist letztendlich Sozialhilfe, hier muss der Staat letztendlich für die Gesundheitskosten der Betroffenen aufkommen. Er tut dies, indem er der GKV eine Pauschale über die Jobcenter überweist. Allerdings deckt diese Pauschale nur ca. 30% der entstehenden Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger ab. Somit zahlen die GKV-Versicherten die anderen 70%, obwohl es sich eindeutig um eine staatliche Sozialleistung handelt, die aus Steuergeldern zu bezahlen wäre. Die gesetzlichen Kassen klagen daher auch gegen dieses Vorgehen.

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Sorry, aber soweit ich das sehe, stimmt da was nicht: Warum sollte die GKV dann solche Beitragsrechnungen verschicken?

Das ist der Mindestbeitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte in 2026.
Das zahlen typischerweise:

  • Selbstständige mit geringem Einkommen
  • ALG-I Empfänger in bestimmten Konstellationen
  • Personen ohne Leistungsbezug
  • Studierende Über 30, Privatiers etc.

Ein möglicher Fall könnte sein: Jemand ist arbeitslos, bezieht aber kein ALG I/Bürgergeld, da der Anspruch ausgelaufen ist, zuviel Vermögen für Bürgergeld vorhanden ist, kein Antrag gestellt wurde, Sperrzeit … . Dann ist die Person freiwillig gesetzlich versichert und muss den Betrag selbst zahlen.

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Bezieht jemand ALG I/Bürgergeld, so meldet ihn das Jobcenter als pflichtversichert nach $5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V. Der Beitrag wird auf Basis des Regelsatzes berechnet und vom Bund pauschal an den Gesundheitsfonds überwiesen.
Für 2026 sind das ca. 110,-€/Monat pro Bürgergeldempfänger (KV+PV). Die Zahl wird jährlich festgelegt.

Es besteht also eine Differenz von ca. 213€ zwischen dem Satz, den das Jobcenter zahlt und dem Mindestsatz.

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Hm, bei der TK finde ich, dass der mindestsatz für freiwillig versicherte in der gkv 220€ ist. Also zB der privatier, der kein alg1 ( mehr) bekommt, zuviel eigenes zb erspartes hat, um bürgergeld zu beziehen, und so wenig laufende einkünfte, dass nur der mindestsatz greift.

Keine Ahnung, was die Rahmenbedingungen bei achim schmidt sind, wenn er 323€ im Monat zahlt.

Ja, das lässt sich ohne weitere Daten nicht sagen. Der Mindestsatz der GKV ist, wie Du sagst, 220€ zzgl. PV von ca. 50€.
Mögliche Gründe könnten sein, dass dem ein höheres Einkommen zugrunde liegt oder höhere kassenindividuelle Kosten. Aber das ist alles Spekulation.
Eins ist aber klar, es beschreibt nicht den Satz, den das Jobcenter an den Gesundheitsfonds zahlt.

Danke, die pv hatte ich übersehen!

Sorry, aber das ist mir echt zu kompliziert. Wir reden vom sogenannten Bürgergeld SGB XII, denke ich (ich kenne mich da nicht aus). Da ist aus meiner Sicht das Jobcenter raus und die Kommune ist zuständig.

Jemand, der dies bezieht, hat einen Regelsatz, den er bekommt und der sich, soweit ich weiß, aus der Bedürftigkeit und anderen Faktoren (wie. z. B. Mite) zusammensetzt. Nehmen wir zur Vereinfachung an, der Betrag ist 1.000 Euro. Wenn jetzt die GKV laut Bescheid 300,- Euro kostet und der Bedürftige von den ihm zustehenden 1000,- nur 700,- ausgezahlt bekommt, trägt er den Betrag komplett. Oder habe ich einen Denkfehler?

Bei Leistungen nach dem SGB XII handelt es sich nicht um Leistungen für Arbeitssuchende, die hier bisher diskutiert wurden, sondern um Leistungen der Sozialhilfe. Hier werden tatsächlich keine Beiträge direkt vom Sozialhilfeträger abgeführt, sondern wer gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist und dann Sozialhilfe bezieht, ist zum Mindestsatz freiwillig versichert. Diese Beiträge werden allerdings auch vom Sozialhilfeträger erstattet. Insofern bekommt man tatsächlich auch einen Beitragsbescheid und muss die Beiträge selber überweisen. De facto bezahlen tut man sie aber nicht selbst, weil dafür die Sozialhilfe nach SGBXII höher ausfällt als Arbeitslosengeld 2 - nach Abzug der Versicherungsbeiträge bleiben nahezu gleiche Leistungshöhen übrig.

Daraus ergibt sich übrigens auch, dass das Deckungsproblem der GKV eben nur bei Menschen im Leistungsbezug nach SGB II (ALG2) auftritt - hier zahlt der Staat deutlich zu wenig in die GKV, bei dir nicht.

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Ehrlich gesagt verspreche ich mir davon nicht all zu viel. Das BVG hat meiner Ansicht nach eine Tendenz dazu, beamtenfreundlich zu urteilen und ich befürchte, dass sie eine schräge Begründung finden, weshalb die gesetzlich Versicherten die Kosten alleine übernehmen sollen.

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Vielleicht ist Klingbeil einfach auch nur unfähig brauchbar zu kommunizieren. Der aktuelle Tagesschau-Artikel klingt nämlich schon wieder ganz anders:

Doch diese Pauschale deckt nicht annähernd die realen Ausgaben. Nach Angaben der Krankenkassen zahlt der Bund jedes Jahr zehn Milliarden Euro zu wenig - Kosten, die alle anderen gesetzlich Versicherten mittragen. Privatversicherte steuern nichts bei.

Das finden alle Parteien ungerecht - und trotzdem soll es laut dem ersten Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium so bleiben. „Wir haben im Haushalt keinen Spielraum“, warnt Warken. Wenn der Bund alle Kosten übernehmen würde, reiße das „weitere Löcher“.

Das Problem: Union und SPD können sich nicht darauf einigen, woher das Geld kommen soll, um dann diese Löcher zu stopfen. Die SPD bringt steigende Tabak- oder Alkoholsteuern ins Spiel, die CDU macht andere Vorschläge.

Die Reform muss wirken aber solllte gleichzeitig nicht zu weit gehen:

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Mein persönliches Beispiel zur fehlenden sozialen Gerechtigkeit: Meine Frau war selbstständig und freiwillig Krankengeld versichert. Jetzt mit 61 Jahren durch eine Erkrankung nicht mehr Arbeitsfähig,Pflegegrad 2 und einen Grad der Behinderung von 70%. Nach Auslaufen des Krankengeldes aktuell mit mir Familienversichert. Es bestehen keine Ansprüche auf Sozial Leistungen, da unser Familen Einkommen (mein Gehalt) ganz knapp über der Grenze liegt. Wo sind hier die Härtefall Regelungen für Menschen die nicht Arbeiten können?