Gesetzeslücke Teilzeitarbeitslosengeld

Liebes Lage-Team,

ich bin seit Januar 2019 Vollzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt und habe das Beschäftigungsverhältnis im Juni 2023 auf 25% reduziert, um eine weitere Tätigkeit mit 75% bei einem anderen Arbeitgeber aufzunehmen. Das neue Arbeitsverhältnis wurde zunächst befristet auf 6 Monate und wird sich nun nicht verlängern. Die 25% bei dem alten Arbeitgeber verbleiben und sind versicherungspflichtig, sodass ich dachte, ich hätte Anspruch auf Teilarbeitslosengeld nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags des neuen Arbeitgebers. Stellt sich heraus: im Gesetz steht, man hat nur dann Anspruch auf Teilarbeitslosengeld, wenn beide Jobs seit mindestens 12 Monaten ausgeübt wurden. Vor 6 Monaten war ich jedoch Vollzeit beschäftigt und hätte überhaupt nicht parallel eine zweite Arbeit haben können / dürfen.

Nun habe ich also nach 5 Jahren voller Einzahlung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und fühle mich ziemlich veräppelt. Es ist bei Geisteswissenschaftlern nicht unüblich mehr als ein Arbeitsverhältnis zu haben und nach dieser Logik ist man in den ersten 12 Monaten quasi vogelfrei - auch wenn man in Summe immer Vollzeit beschäftigt und noch nie arbeitslos war.

Eine Nachbesserung zugunsten der Arbeitnehmer wäre hier angebracht…

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