Wie in der aktuellen Lage besprochen wurde, waren die „Kollateralschäden“ der Gesetzesnovelle à la „13-Jährige verschickt Nacktfotos“ davor bekannt (ich meine, das wurde damals ausführlich im FAZ Einspruch Podcast erörtert). Meinem Empfinden nach hat der Bundestag dadurch einen Automatismus zum menschenrechtswidrigen (da grundlosen) Freiheitsentzug etabliert. Ich bin damals davon ausgegangen, dass das Bundesverfassungsgericht oder spätestens der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Bundestag für diese Novelle „rasch“ in seine Schranken weisen wird.
Liegen solche Verfassungsbeschwerden vor und das Gericht lässt sich einfach nur gründlich Zeit oder scheitert es bereits daran, dass sich keine Kläger finden bzw. trauen? Können eigentlich ausschließlich Opfer dieses Gesetzes Verfassungsbeschwerde einlegen (da nur sie nachweislich von den Kollateralschäden betroffen sind)?
PS: Was müsste der 16-Jährige eigentlich tun (um seine Menschenrechte zu wahren), wenn er von der 13-Jährigen Bilder geschickt bekommt? Strafanzeige gegen diese stellen wegen Verbreitung von kinderpornographischem Materials? Und wie soll der Rechtsstaat die strafunmündige 13-Jährige daran hindern weiterhin kinderpornographisches Material zu verbreiten?