Hallo liebes Lageforum,
ich bin ein Mann und mache mich mit den Zielen des Feminismus gemein.
Allerdings verwirren mich Gesetze wie das Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015/BJNR064300015.html
Da ich mich bisher mit dem Thema Gleichberechtigung eher oberflächlich beschäftigt habe, könntet ihr mich hier vielleicht ein bisschen aufklären.
So geht aus den Zielen des Gesetzes hervor:
„Nach Maßgabe dieses Gesetzes wird die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gefördert. Strukturelle Benachteiligungen von Frauen sind durch deren gezielte Förderung zu beheben.“
Ich erkenne an, dass Frauen noch immer in vielen Bereichen strukturell benachteiligt sind und halte eine Förderung für sinnvoll.
In dem Gesetzestitel ist von „Gleichstellung von Frauen und Männern“ die Rede.
Im Gesetzestext wird dann aber zunächst in den Zielen relativiert.
„bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern“
Soweit verstehe ich das noch. geschlechterspezifische Diskriminierung findet in der Regel gegen Frauen statt, daher sollte der Fokus dort gesetzt werden.
Liest man weiter, so findet man aber in den Begriffsbestimmungen:
„unterrepräsentiert: Status von Frauen, wenn ihr jeweiliger Anteil an der Gesamtzahl der weiblichen und männlichen Beschäftigten in einem einzelnen Bereich unter 50 Prozent liegt; bei einer ungeraden Gesamtzahl der weiblichen und männlichen Beschäftigten sind Frauen unterrepräsentiert, wenn das Ungleichgewicht mindestens zwei Personen beträgt;“
Hier wird ausgeschlossen, dass Männer irgendwo unterrepräsentiert sein könnten.
Mir mag das Domänenwissen fehlen, aber sind in „der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes“ in allen Bereichen ausschließlich Frauen benachteiligt?
Mein Diskussionsvorschlag wäre das Thema „vor dem Gesetz sind alle gleich“.
Auch mit Betrachtung, ob gleich für Gleichbehandlung oder durch Ungleichbehandlung hergestellte Chancengleichheit ist.
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