Gerichtsurteil zur Klage des BUND zum § 13 b BauGB

Hallo,

ich beschäftige mich derzeit intensiv mit dem oben erwähnten Thema, da das Urteil direkte Auswirkungen auf mich als zukünftigen Bauherren hat. Lassen Sie mich Ihnen die Hintergründe erläutern:

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Klage gegen das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) eingereicht, das für die Erstellung von Erschließungs- und Bebauungsplänen für Baugebiete verwendet wird. Die Klage des BUND, soweit ich informiert bin, basiert auf der unzulässigen Ausdehnung von Siedlungsflächen und dem damit verbundenen Flächenverbrauch.

Am 17.07.2023 wurde dieser Klage stattgegeben. Dies hat zur Folge, dass viele Baugebiete, die bereits in der Phase der Erschließung waren, nun gewissermaßen in der Schwebe hängen. Bauanträge von angehenden Bauherren werden derzeit nicht genehmigt, und die Situation für bereits geplante und teilweise im Bau befindliche Baugebiete ist aufgrund der unklaren Aussagen und Handlungsanweisungen (siehe Link) äußerst undurchsichtig.

Ich finde es äußerst interessant, mehr über diesen Sachverhalt zu erfahren, und bin der Meinung, dass es viele Menschen gibt, die sich derzeit in einer ähnlichen Lage wie ich befinden.

Hier finden Sie die Pressemitteilung zur Urteilsverkündung:
https://www.bverwg.de/pm/2023/59

Eine vorläufige Handlungsanweisung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 4CN 3.22) finden Sie unter folgendem Link:

Viele Grüße aus dem schönen sonnigen Schleswig-Holstein.