Gemeinnützige/r Journalismus/Vereine

Anlass für meinen Themenvorschlag ist dieser Volksverpetzer-Artikel: Volksverpetzer wurde die Gemeinnützigkeit entzogen. - Volksverpetzer

Im konkreten VVP-Fall kann man vermutlich erstmal den weiteren Verlauf abwarten (insbesondere der Punkt mit dem rückwirkenden Gemeinnützigkeits-Entzug), für die Lage halte ich den im Artikel angesprochenen Punkt im Koalitionsvertrag interessanter: Woran hapert es, dass der noch nicht angegangen wurde?

Und, Kategorie „Verbrauchertipps“: Muss ich dann auch Steuern nachzahlen, wenn ich in den letzten Jahren Spenden an den Volksverpetzer geltend gemacht habe?

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In Bezug auf den VVP finde ich den Take „hätte die Koalition schon gehandelt…“ etwas weinerlich. Die VVP gibt es seit 2019, in dem Jahr gab es auch noch keinen Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung. Am Ende ist es natürlich ärgerlich für die VVP, jedoch ist das Problem bei jeder Redaktion bekannt, die gemeinnützig unterwegs sind. Dort wird dann häufig unter Verbraucherschutz oder Kulturförderung etc. agiert um die Gemeinnützigkeit zu erhalten.

Vermutlich (leider!) nicht dringend genug, aus sich der Akteure. Da in der Abgabenordnung angesiedelt müsste der Wurf aus dem FinM. kommen…

Die Volksverpetzer VVP gUG (haftungsbeschränkt) wurde am 29. Mai 2019 gegründet. Sofern die Steuerbescheide der VVP unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen (§ 164 Abs. 2 AO) oder unter einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit ergangen sind (§ 165 Abs. 1 AO), wobei zweiteres die Regel ist und auch beim VVP so gewesen sein wird, dann ist der Rückwirkung theoretisch kein Problem.

Als Spender darf man in der Regel auf die ausgestellte Spendenbescheinigung vertrauen und demnach müssen Sie keine Steuern nachzahlen. Was anderes gilt jedoch, wenn Sie jetzt - nach Bekanntwerden des Entzugs - Spenden in ihrer Einkommensteuererklärung gelten machen würden.

Ich schätze mal, gegen Volksverpetzer werden die gleichen Argumente aufgefahren wie gegen Attac, also dass man sich auch allgemeinpolitisch betätigen würde. Das Urteil des BVerfG steht im Falle Attac noch an und wird wohl auch für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Volksverpetzer ganz maßgebliche Auswirkungen haben.

Die Frage ist eben wirklich:
Wie allgemeinpolitisch darf ein gemeinnütziger Verein sein? Das Argument, das hier gerne angeführt wird, ist, dass die Beeinflussung der politischen Meinungsbildung den Parteien vorbehalten sei und deshalb quasi ein Ausschlusskriterium für andere gemeinnützige Vereine sei. Ich hoffe, dass das BVerfG diese Deutung nicht anerkennt, denn es ist einfach realitätsfremd und öffnet der Willkür Tür und Tor, welche gemeinnützigen Organisationen der Staat akzeptiert und welchen er wegen „allgemeinpolitischer Ziele“ die Anerkennung als Gemeinnützig entzieht und somit extrem schwächt…

Realistisch betrachtet betätigt sich jeder gemeinnützige Verein auch allgemeinpolitisch, es kann einfach unmöglich eine klare Grenze gezogen werden. Der Großteil der „gemeinnützigen Zwecke“ aus § 52 AO enthält allgemeinpolitische Elemente und die Argumentation, dass allgemeinpolitische Zielsetzungen, die mit den gemeinnützigen Zwecken aus § 52 AO in Verbindung stehen, wegen § 56 AO zu einem Ausschluss der Gemeinnützigkeit führt, ist einfach absurd.

Also solange bspw. der fdp-nahe „Bund der Steuerzahler“ gemeinnützig ist, gehe ich absolut von politischer Motivation aus, Attac und Volksverpetzer die Gemeinnützigkeit zu streichen. Die Frage ist wohl kaum ob, sondern welche Parteibücher die zuständigen Beamten in der Tasche haben, und wie weit oben in der Hierarchie solche Maßnahmen entschieden werden.

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In dieser Woche wurde dem Volksverpetzer die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt aberkannt.

Vorher ist dies auch schon campact und attac passiert.

Alle diese Organisationen finde ich hochgradig gemeinnützig. Sie kämpfen gegen Fake-News, gegen Rechtsextremismus, Fossillobby…

Der Verein Vernunftkraft demgegenüber ist gemeinnützig, obwohl er mit Falschaussagen gegen die Windkraft arbeitet.

Warum ist das so?
Wie könnte das Gemeinnützigkeitsrecht verändert werden, um das zu verhindern?

Könnte die Gesellschaft für Freiheitsrechte dort aktiv werden?

Bittte macht dazu mal einen Beitrag.

Ich bin selbst Vorsitzender in einem Verein und eigentlich ist das jetzt kein Hexenwerk mit der Gemeinnützigkeit. Man müsste eben die genaue Begründung des Finanzamts kennen. es könnten beispielsweise zu viele Gewinne erzielt worden sein ohne diese zeitnah wieder in gemeinnützige Dinge zu reinvestieren. Da hilft es auch nicht einen anderen Verein, so widerlich er auch ist, heranzuziehen.

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Das Thema wurde vor fünf Jahren schon mal behandelt, als die Gemeinnützigkeit von Attac aberkannt wurde.

Im Beitrag hieß es, dass die GfF einen anderen Verein vor Gericht vertrete.

Es wäre interessant zu wissen, wie da jetzt der Stand der Dinge ist.

Link unten müsste zur direkten Position führen.

@Tris
Das Problem ist nicht die Erwirtschaftung von Gewinnen etc., sondern dass es enge Regeln für politische Tätigkeit gibt.

Aus dem Wikipedia-Artikel zur Gemeinnützigkeit:

Mitunter haben Finanzämter Vereinen, die in demokratischen Auseinandersetzungen mitwirkten, deshalb die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil sie nicht unpolitisch oder politisch neutral waren, sondern „die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen“ versuchten. Wenn Finanzgerichte ebenfalls entscheiden, dass solches Eintreten für Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte im Konflikt mit Rechtsextremisten oder Rassisten nicht mit dem Gemeinwohl vereinbar sei, kann sich ein Rechtsstreit jahrelang hinziehen, was den betroffenen Organisationen schadet und die eigentlich beabsichtigte Demokratieförderung ausbremst.

Campact hat eine Unterschriften-Aktion.