Zum Thema GEMA sind mir zwei Meldungen aufgefallen:
In NRW warnt die SPD-Opposition davor, sollte das Land keinen neuen Rahmenvertrag mit der GEMA abschließen, das bei Liedern neueren Datum entsprechende Lizenzgebühren fällig werden, zum Beispiel beim Singen des Liedes „In der Weihnachtsbäckerei“ in Kindergärten. Diese müssten dann ggf. mit hohen Gebühren rechnen.
Laut GEMA:“ Für Weihnachtsfeiern im Kindergarten, bei denen beispielsweise auch Eltern oder andere Personen anwesend sind, ist eine Veranstaltungslizenz der GEMA nötig!“
Zweitens soll auf Weihnachtsmärkten nicht mehr die Standfläche als Maßstab genommen werden, sondern die Gesamtfläche des Weihnachtsmarktes für jeden Stand als Berechnungsgrundlage zählen. Laut GEMA deshalb, weil bislang die Standgrössen zu gering angegeben wurden.
Ich verstehe ja die Idee, Künstlern ihre geistigen Leistungen vergüten zu lassen, aber schiessen wir da nicht etwas übers Ziel hinaus?
Ggf. kann man das Thema in der Lage nochmal rechtlich beleuchten? Oder kennt sich hier jemand genauer dazu aus?