Gebäudemodernisierungsgesetz - Vermietendenbeteiligung ein "guter Kompromiss"?

Die SPD feiert die hälftige Nebenkostenbeteiligung von Vermietenden beim Einbau einer neuen Öl-/Gasheizung als Erfolg.

In den Augen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist das „ein guter Kompromiss - tragfähig und fair“, wie die SPD-Politikerin dem ARD-Hauptstadtstudio sagte. „Wenn Vermieter eine Heizung einbauen, eine fossile Heizung einbauen, dann trifft das die Mieterinnen und Mieter eben auch. Und deshalb kann es nicht sein, dass sie alleine die wirtschaftlichen Folgen tragen. Künftig wird es so sein, dass sich Vermieter an den Nebenkosten mit beteiligen müssen. Das heißt, Mieterinnen und Mietern werden entlastet“, so Hubig. Nun sei die Bundesregierung einig und die Reform des Gesetzes solle noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Doch dieser Verhandlungserfolg ist nur sehr bedingt ein Grund zum Feiern:

Nicht-vermietenden Wohnungseigentümern bleibt die Freiheit zur Selbstschädigung. Dass aber der Mietmarkt für Gewerbeimmobilien anders als vereinbart ausgelassen wird, ist skandalös.

[…]

Der zentrale Pferdefuß ist zunächst: Das alles soll nur für Wohngebäude gelten. Der gesamte Bürogebäude- und sonstige gewerbliche Markt ist von dieser klugen Kostenteilungsregel ausgenommen. Damit hat die Union zumindest teilweise die formale „Freiheit im Heizungskeller“ erstritten.

Wenn Fans von Gasheizungen diese Freiheit, auch wenn sie mit erheblichen Kostenrisiken einhergeht, auf eigene Rechnung eingehen wollen, wird ihnen das zugebilligt. Wer diese Freiheit aber als Vermieter nutzen will, muss eben genauer hinschauen. Bei einem solchen Eigentümer besteht schließlich die Möglichkeit, dass er in eine neue Gasheizung nicht als Fan investiert, sondern aus Sparsamkeitskalkül oder aus dem scheinbar zwingenden Grund, dass es ihm an Kapital mangelt.

[…]

Ein Nachteil der jetzigen Regelung liegt weiter darin, dass die drei genannten Betriebskostenteile halbiert werden. Damit wird letztlich auch der Anreiz für den Gebäudeeigentümer halbiert, auf die fossile Option der Ersatzinvestition zu verzichten. Hier könnte noch nachgebessert werden.

So könnten dem Vermieter ab dem Zeitpunkt einer Heizungs-Neuanschaffung die Vollkosten für CO2-Zertifikate und die Biomethan-Einspeisung auferlegt werden.

Beim dritten Element, der Gasnetzumlage, müsste man differenzieren: Neben der Halbierung des Ist-Stands der Gasnetzumlage könnte man dem Gebäudeeigentümer oder ‑vermieter einen Anstieg dieser Kosten voll zurechnen.

Die zusätzlichen Netzkosten sind nämlich von ihm insofern (mit)verursacht, als es umgelegte Systemkosten sind, die mit dem Absprung von immer mehr Gaskunden auf immer weniger verbleibende Restkunden entstehen und folglich steigen.

Ungeregelt – auch im Mieterschutzsinne – ist schließlich die Möglichkeit, dass ein Gasnetzbetreiber den Anschluss eines Kunden mit einer Frist von zehn beziehungsweise fünf Jahren entschädigungslos stilllegen kann. Der Gebäudeeigentümer muss dann doch eine neue Wärmepumpenheizung einbauen.

Was geschieht dann mit dem nicht amortisierten Restwert der vom Gebäudeeigner vorzeitig außer Betrieb zu nehmenden Gasheizung? Darf er diesen – von seinem Gasversorger ihm zugemuteten – Schaden auf die Mieter umlegen?

Eine Klärung durch den Gesetzgeber würde die Mieter auch hier schützen und dem Heizungsinvestor noch mehr Klarheit über das Risiko bringen, das für ihn mit der Reinvestition in eine neue Gasheizung verbunden ist.

https://klimareporter.de/gebaeude/neue-gasheizungen-sind-nun-per-gesetz-unwirtschaftlich

Und die “Freiheit zur Selbstschädigung” (s.o.) kann einen fossilen Lock-in bewirken.

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Hü-und-hott-Politik ist nie ein guter Kompromiss. Man weiß doch schon jetzt, dass man das Neuformulierung dem Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts widerspricht. Viel zu kurzfristig gedacht, weil man nur auf die Umfragen schielt.

SPD dürfte der Blick auf ihre aktuellen Umfragezahlen davor mahnen, zu sehr auf den Reichekurs einzugehen. Die Grünen sind ohne charismatischen Kanzlerkandidaten bei 16 Prozent. Was passiert, wenn sie denn haben? Ich glaube, der Habeck hätte gute Chancen, bei der nächsten Wahl das Kanzleramt zu erobern. Willy Brandt hat auch mehrere Anläufe gebraucht.

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Entgegen der Springer Presse und Union? Und vergiss die asozialen Medien nicht..

Ich glaube ohne deren Wohlwollen geht heute gar nichts mehr. Die können jeden noch so guten Kandidaten politisch Verbrennen.

Adenauer hat den Brandt auch ziemlich geschmäht, die Union war nie zimperlich im Wahkampf und bei der Springerpresse war die neue Ostpolitik verhasst. Alles nichts Neues.

Es reichen ja 25 Prozent, um ins Kanzleramt einzuziehen.. .

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Ein absolut richtiger Gedanke, auch wenn ich finde, dass die hier vorgeschlagene Kostenbeteiligung des Vermieters noch deutlich zu kurz springt. Wir müssen uns doch ehrlich machen: Wir haben es hier mit einer Gruppe zu tun, die den Wohnungsmangel schamlos ausnutzt, um über die Not der Mieter eine eigentlich nicht hinnehmbare Rendite zu erwirtschaften – und das bei einer Tätigkeit, die ja bekanntlich mit nahezu keinerlei unternehmerischem Risiko verbunden ist.

Warum also so zaghaft? Ich schlage vor, Vermieter künftig auch in erheblichem Umfang an den sogenannten Redispatch-Kosten zu beteiligen. Ein Vermieter, der auf fossile Energien setzt, schädigten nicht nur in rücksichtsloser Weise das Klima, sondern trägt auch dadurch, dass er zumindest in der Mittagszeit – anders als bei der Nutzung einer eine Wärmepumpe – keinerlei Strom verbraucht in erheblichen Umfang zur Entstehung von Redispatch Kosten bei. Es ist nur recht und billig, ihn an diesen systemischen Kosten angemessen zu beteiligen.

Die SPD ist hier genau auf dem richtigen Weg. Es ist davon auszugehen, dass sich unzählige klimabewusste Investoren an dieser zukunftsorientierten Kostenstruktur ein Beispiel nehmen werden. Wer würde bei solchen Aussichten nicht sofort mit Begeisterung und in erheblichem Umfang in den sozialen Wohnungsbau investieren?

Nichtwohngebäude auszunehmen, die idR vermietet sind, in der Anzahl etwa 1/8 des Wohnungsbestandes entsprechen, aber für 1/3 des Endenergieverbrauches und 1/5 der Emissionen verantwortlich sind ist unklug. Man gibt einen großen Hebel aus der Hand.

Insgesamt frage ich mich, wie das alles mit der EU Richtlinie EPBD zusammengeht. Die Biotreppeist ja jetzt wohl auch bekannter geworden.

Für Heizungstausch: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Damit enden die Stufen der Bio-Treppe. Deutschland hat sich jedoch das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden - zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids.

Die EPBD muss national bis Ende Mai 26 umgesetzt sein

  • Einführung des sogenannten Nullemissionsgebäudes als Standard für alle Neubauten

  • keine Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort

  • Schrittweise Einführung von Mindestenergiestandards (MEPS) für Nichtwohngebäude (als Primär- oder Endenergieverbrauch Artikel 9 Absatz 1):
    a) ab 2030 Grenzwert besser als die schlechtesten 16 % des Nichtwohngebäudebestands zum Jahr 2020
    b) ab 2033 Grenzwert besser als die schlechtesten 26 % des Nichtwohngebäudebestands zum Jahr 2020

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Disclaimer: Ich bin nicht vom Fach. ABER:

Der gesetzliche IST-Zustand scheint mir bei der Kommunikation komplett hinten runterzufallen, sodass ich als mittelmäßig informierter Mensch hier wirklich einen unvollständigen Eindruck aus der öffentlichen Berichterstattung mitnehmen würde - gäbe es nicht die Webseite des Ökozentrums NRW.

Es gibt bereits eine (CO2)-Kostenaufteilung im Gesetz (§ 5 CO2KostAufG).

Das Ökozentrum NRW schreibt dazu:

„Die hälftige Aufteilung der CO2-Kosten stellt für Gebäude mit hohen Emissionen eine Erleichterung für Vermieter dar, die derzeit bis zu 90 % der CO2-Kosten übernehmen müssen. Gleichzeitig würde eine solche Änderung für Vermieter von neuen oder sanierten Gebäuden, bei denen derzeit die Mieter die CO2-Kosten alleine tragen, eine Mehrbelastung bedeuten.“

Zur aktuellen Aufteilung befindet der Deutsche Mieterbund:

  • Mieter:innen zahlen im Schnitt 73 Prozent der CO2-Kosten
  • Vermieter:innen haben wenig Anreize, in klimafreundliche Technologien zu investieren
  • Es drohen erhebliche Mehrkosten für Mieter:innen in schlechten Gebäuden

Gewichtet mit dem Verbrauch der jew. Stufe ergeben sich aus der Tabelle des Mieterbundes etwa 60% Mieteranteil.

Die Tagesschau schreibt:

Künftig sollen Vermieter Kosten mittragen müssen

Das ist dann doch mindestens eine missverständliche Formulierung.

Also gut, dass der Vermieteranteil steigt und auch die zusätzlichen Kosten mit einschließt. Schlecht, dass gerade die schlechtesten Gebäude nicht mehr besonders im Blick sind.

Bei Nichtwohngebäuden sind es mind. 50% (der CO2-Kosten) die der Vermieter zu tragen hat (§ 8 CO2KostAufG).

Auch gab es bereits eine Bio-Treppe (§ 71 Abs. 9 GEG)

Dazu ebenfalls das Ökozentrum NRW (beim GEB):

Für alle seit Anfang 2024 eingebauten Öl- und Gasheizungen gilt, dass eine Beimischung von 15 Prozent erneuerbaren Brennstoffen ab 2029 erforderlich ist, die danach weiter ansteigt. Diese bestehende Pflicht wurde aber in der Öffentlichkeit bisher kaum wahrgenommen

Die Tagesschau schreibt:

Geplant ist eine „Bio-Treppe“ mit vier Stufen bis 2040. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine sogenannte Grüngasquote eingeführt werden.

Habe ich irgendwo etwas missverstanden? Und - wenn nicht - warum tut man in der Diskussion so, als hätte man sich das alles neu ausgedacht? Und warum findet das in der Berichterstattung kaum Erwähnung?

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Stimmt! Das passt ja eigentlich gar nicht mit dem § 5 CO2KostAufG zusammen.

Kann es sein, dass die SPD hier nicht aufgepasst hat, insbesondere da ja Ärmere meist in energetisch schlechten Gebäuden wohnen. Das fände ich auch eine Recherche wert, bevor es beschlossen wird.

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Danke für die Hinweise.

Es ist wohl kompliziert.

Die Einigung sieht nun so aus: Ab 2028 beziehungsweise 2029 tragen Mieter und Vermieter jeweils die Hälfte des steigenden CO2-Preises auf fossile Brennstoffe im Rahmen des europäischen Emissionshandels. Das Gleiche gilt für die wahrscheinlich wachsenden Kostenbestandteile für das Gasnetz in den Rechnungen der Privathaushalte. Und auch die Preise für die Biobrennstoffe sollen sich die Vermieter und Mieter teilen.

https://klimareporter.de/gebaeude/neue-gasheizungen-sind-nun-per-gesetz-unwirtschaftlich

Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG), welches ersetzt werden soll, bezog sich ja ausschließlich auf die CO2-Kosten.

Eigentlich müsste man dazu Beispielrechnungen sehen, wie sich diese durchgehend hälftige Kostenbeteiligung in summa auswirkt.

Welche Vermietenden zahlen dann am Ende wirklich mehr?

Da die Gasnetzkosten und die Kosten für die Beimengung von Biokraftstoffen ja nur von niedrigem Niveau aus langsam steigen, würde ich sogar vermuten, dass es für viele Vermietende unterm Strich schlechtestenfalls zu einem Nullsummenspiel in den ersten Jahren führen wird.

Damit wäre also im Sinne einer schnelleren Defossilisierung wenig bis nichts gewonnen, wenn es sich nicht sogar kontraproduktiv auswirkt, da in die Zukunft verlagerte Kosten oft ausgeblendet werden.

Dazu sollte man nach Möglichkeit eine:n Expertin/en hören, die/der verschiedene Szenarien mal durchgerechnet hat.

Hinzu kommt noch (so Zeit Online):

Ab dem 1. Januar 2029 trägt der Vermieter zusätzlich die Hälfte der Mehrkosten durch die »Bio-Treppe«. Diese Regelung gilt aber nur wenige Jahre. Denn der maximale Anteil für den Vermieter ist bei 15 Prozent gedeckelt. Wenn die vorgeschriebene Menge Biobrennstoff im Jahr 2040 bei 60 Prozent liegt, zahlt der Vermieter also weiterhin nur 15 Prozent der Kosten, der Mieter 45 Prozent.

Das ist etwas missverständlich formuliert. Denn die genannten “15 Prozent” von 60 Prozent Biogasbeimengungskosten sind natürlich ein Viertel, also 25 %.

Gleichwohl bleiben Mietende in der letzten Ausbaustufe dann auf 75 % der Beimengungskosten sitzen.

Mein Eindruck ist, dass die bisherige Berichterstattung zumeist ziemlich oberflächlich mit dem Thema umgeht und so - gewollt oder ungewollt - einen falschen Eindruck erzeugt.

Also ganz klar ein Thema für einen Deepdive in der Lage.

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Vielen Dank für die interessanten Beiträge!!

Ich würde sagen das ist maximalmissverständlich formuliert :smiley:

Sollte das stimmen, wäre das wirklich ein Ding. „50/50“ sagte die Tagesschau im oben verlinkten Beitrag (vom 30.04.). Nichts von „bis 2035“. Dann, wenn die Preise von niemandem mehr wirklich plausibel vorhergesagt werden können, genau dann trägt der Mieter den größten Anteil, man verkauft es aber heute als 50% Regel. Kann ich fast nicht glauben.