Gebäudeenergiegesetz - muss weg?

Eigentlich ist ja vor allem eine Frage wichtig: „Wieso hat die FDP bisher immer der GEG-Novelle zugestimmt, wenn sie noch so viele Fragen haben?“ Auf welcher Grundlage regiert eigentlich die FDP? Fakten und Wissen scheinen es ja nicht zu sein.

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Die FDP hat in Talkshows (Lindner, Dürr) das immer damit begründet, dass man dem Gesetzgebungsprozess nicht grundsätzlich im Wege stehen wolle. Man hoffe stattdessen auf Änderungen im parlamentarischen Prozess. Ich halte diesen Ansatz durchaus für sinnvoll.

Niemandem wäre gedient wenn die FDP sich in der Koalition partout sperre. Theoretisch könnten Grüne und SPD so nun um Zustimmung bei den Oppositionsparteien buhlen oder die FDP könnte den Fraktionszwang aufheben.

Ich bin da Pragmatiker.

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Nachdem ich das Gesetz auf Anraten von @MartinH überflogen habe, stellt sich mir (als absoluter Laie) wirklich die Frage, was denn das Problem mit dem Gesetz ist? Paragraph 90 räumt doch Möglichkeiten zur Förderung entsprechend des Haushaltes ein. Sollen nun also einkommensschwächere (hier immer im Verhältnis zu sehen wie ich finde, da wir immer über Hausbesitzer reden) gefördert werden, dann steht dieses Gesetz dem nicht im Weg.
Außerdem geht es hauptsächlich um Neubauten (hier muss man sich die Frage nach einkommensschwachen stellen, denn wer sich aktuell dazu entscheidet, fällt wahrscheinlich nicht in diese Kategorie). Hier ergibt es absolut Sinn höhere Maßstäbe zu setzen.
Bei Bestand wir in dem Gesetz in der Regel nur davon gesprochen, dass Veränderungen den Energiebedarf nicht erhöhen dürfen (Dämmung etc also nicht schlechter gemacht werden dürfen?). Bei Modernisierung müssen dann ebenfalls entsprechende Richtlinien eingehalten werden, was dann wieder Sinn ergibt. Kessel z.B. von vor 1991 müssen ausgetauscht werden, das ist die einzige „Pflicht“ für aktuelle Besitzer die ich so identifiziert habe, da gilt allerdings auch die Ausnahme, wenn 2 oder weniger Wohneinheiten und eine mindestens seit 01.02.2002 vom Besitzer bewohnt, dann muss nicht getauscht werden.

Worüber genau wird sich aufgeregt? Eventuell kann das jemand mit Fachwissen einordnen? Für mich klingt das an sich gut und auch nicht direkt ungerecht oder nicht umsetzbar.

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Schön, dass auch mal einer reinschaut. Wichtig ist zu verstehen, dass es das GEG bereits gibt. Was derzeit diskutiert wird, sind die Anpassungen im Bereich der Bestandsgebäude. Im Neubau soll auch nochmal erhöht werden.

Da soll kein völlig neues Gesetz geschaffen werden. Die Forderung nach Abschaffung des Gesetzes ist völlig absurd.

Im Grunde wurden im jetzigen GEG einfach die Paragraphen der EnEV implementiert.

Die EnEV gibt es seit über 20 Jahren und ist für Planer im Bauwesen maßgeblich gewesen.

Die letzte große Verschärfung wurde 2013 erarbeitet. Und zwar unter Bauminister Ramsauer CSU , Umweltminister Altmeier CDU und Achtung: Wirtschaftsminister Philipp Rösler FDP.

Dort wurde die Dämmpflicht für die oberste Geschossdecke im Bestand eingeführt und das VERBOT von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind.

Vielleicht kann Herr Rösler von der FDP seiner Partei ja mal ein paar von den 101 Fragen beantworten.

Gut fände ich wenn @vieuxrenard diesbezüglich im Podcast ein wenig Aufklärung leisten könnte.

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Nicht zu vergessen die geniale Technologieoffenheit mit den 2/3 regenerativer Energie. FDP Mitglieder könnten sich doch Wasserstoff in Saudi Arabien bestellen :grinning:

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Veronika Grimm sagt im Politikteil sehr schöne Dinge zum politischen Desaster der Novelle. Dabei werden weder Grüne, noch FDP, noch SPD ausgelassen. Sie plädiert für ein klar kommunizierten Klimageld mit anschließender gut kommuniziertet Erhöhung der CO2 Abgabe. Außerdem sollten wesentlich offensiver Energieberater eingesetzt werden um den Menschen in diesem komplexen Thema bessere und individuelle Erklärungen zu geben. Ihrer Meinung nach müsste man nur bei Härtefällen eingreifen.

Die Vorteile wären vermutlich eine höhere Mitnahme der Bürger und wesentlich geringere Kosten als beim Ordnungsrecht. Ich bin da ganz bei ihr.

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Weniger Kosten - bedeutet an dieser Stelle, weniger staatliche Subventionen. Im Endeffekt sollen ja genauso viele Heizungen ausgetauscht werden und ersetzt werden wie mit dem ordnungsrecht. Dies bedeutet früher oder später die gleiche Anzahl von Heizungen und damit auch die gleiche Investitionssumme. Nur wie diese hier durch eine Umverteilung über das Klimageld mit einem kleinen Eingriff des Staates für Hilfsbedürftige begründet.

Folgt man aber ihre Argumentation, indem sie am Anfang erwähnt, dass zwei Drittel des Gebäudebestandes vor 1970 gebaut wurden, bedeutet dies im Endeffekt genau die gleiche Anzahl von Wohnungen, für die eine Installation der Wärmepumpe schwierig sein soll.

Ich habe mir diese Folge bereits angehört und war von ihrer Argumentation nicht überzeugt. Theoretisch klingt das hervorragend, aber wie immer im Emissionshandelsrecht sind politische Akteure am Spieltisch. Und solange die Bundesregierung nicht mit noch erlaubten Mengen CO2 plant und handelt ist ein Emissionshandel über Zertifikate Makulatur.

Würde man es trotzdem einführen und auf alle Bereiche ausweiten, und setzt am Ende ein Budget von 0 Tonnen CO2 netto im Jahr 2045, dann würde die FDP feiern wie verrückt, bis die Bevölkerung merken würde, was dies nun wirklich bedeutet. :roll_eyes::thinking:
Massiver Ausbau der erneuerbaren Energie Infrastruktur, massiver Ausbau an CCS, massive Verteuerung des Treibstoffs für Verbrennungsmotoren, und für all dies soll die Umverteilung des Klimageldes zur Beruhigung ausreichend sein.

Zertifikatehandel funktioniert nur wenn man es auch wirklich will.

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Ähm also ich dachte wir brauchen diese Maßnahmen ohnehin? Außer bei den Kraftstoffkosten sehe ich da auch keine ernsthaften Spaltungsrisiken. Und Kraftstoffkosten werden sinnvoll über das Klimageld umverteilt und durch einen bessere ÖPV-Konzepte vielleicht sogar reduziert.

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Natürlich, aber Frau Grimm spricht den Ordnungsrecht die Fähigkeit zum Gestalten ab (aus meiner Sicht). Es könne nicht so effizient sein wie z.B. der Emissionszertifikatehandel. Ohne all diese Maßnahmen aber durch Ordnungsrecht vorzugeben und staatlich (vor) zu finanzieren, muss es bei Maßnahmen wie sie Frau Grimm vorschlägt, quasi aus der Wirtschaft und dem privaten Interesse heraus kommen, den Wandel durchzuführen.
Zum Beispiel CCS, ab einem Preis von X (Link) lohnt es sich eher CO2 einzufangen anstatt zu vermeiden. Damit muss man leben wollen, also Erdgaskraftwerke mit „Staubsauger“.

Also, der der viel fährt hat ein höheres „Emissionsverhalten“ als jemand der weniger fährt, zahlt also mehr für seine Fahrten. Klimageld wird er „netto“ eher nicht bekommen, das er über dem Durchschnittsverbraucher liegt. Das muss der Staat wohl abfangen - Pendlerpauschale.

Wenn GEG so kommen sollte sind die Deutschen mal wieder diejenigen denen am meisten in den Geldbeutel gegriffen wird.
Habe mich schon gewundert weshalb in unseren Nachbarländern noch keine Straßenschlachten stattfinden und Mülltonnen brennen.
Diese Tabelle der zulässigen Endenergieverbräuche der Gebäude liefert die Erklärung.
Bild

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Quelle?

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Was haben denn diese EU-Vorgaben mit der hier besprochenen Reform des deutschen GEG bezüglich Heizungen zu tun?

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Diese Tabelle liefert ohne einen Herkunftsnachweis gar nichts außer einem bunten Bildchen.

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Die Energieeffizienzklassen in der EU sind nicht nach dem tatsächlichen Wärmebedarf des Gebäudes definiert, sondern nach Prozentanteilen: So sind in der Energieeffizienzklasse G 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats (Quelle: https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/neue-eu-gebaeuderichtlinie/#:~:text=Nichtwohngebäude%20müssen%20bis%202027%20mindestens,2033%20die%20Klasse%20E%20erreichen). Und diese sind in der EU nunmal sehr unterschiedlich verteilt (hat vermutlich auch was mit dem regionalen Klima zu tun und mit der Eigentumsquote, s.u.).

Die Auswahl der Länder in der Tabelle erscheint mir sehr willkürlich. Warum finden sich dort z.B. keine skandinavischen Länder.

Es ist nicht nur legitim, sondern auch pragmatisch, wenn die EU eine Mindest-Energieeffizienz-Klasse festlegt, die der Gebäudebestand eines Mitgliedsland bis zu einem bestimmten Termin erreichen muss.

Und was dieFormulierung „in den Geldbeutel greifen“ angeht,: Die (mangelnde) Energieeffizienz des Gebäudebestands ist ja nicht aus dem Himmel gefallen, sondern das strukturelle Ergebnis von Gesetzgebung. Solange die Mieter allein die Heizkosten bezahlen, haben Vermieter überhaupt keinen Anreiz, die Häuser zu sanieren. Wer hat da eigentlich seit Jahrzehnten in wessen Geldbeutel gegriffen?!

(Fortsetzung)

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(Fortsetzung:)

Kennt jemand eigentlich Zahlen über die Energieeffizienz(klasse) von Gebäuden, differenziert nach „selbstbenutzt“ vs. „vermietet?“ Meine Hypothese wäre, dass der Anteil energieeffizienter Gebäude in der Selbstnutzung ganz erheblich höher ist.

Im Ergebnis zeigt der heutige Gebäudebestand doch nur, dass wir seit Jahrzehnten „Geld aus dem Fenster“ verheizen, weil unsere Gesetze nicht dafür Sorge tragen, dass derjenigen, der Kosten verursacht, diese auch selbst tragen muss.

Das ist wieder ein klassisches Beispiel von externen Kosten: Da spart der Eigentümer die Sanierungsaufwendungen und muss die damit verbundenen Kosten nicht tragen - die trägt der Mieter.

Mein Lösungsvorschlag: Statt dass die Vermieter nur die (heute ja noch minimalen) CO2-Kosten der Heizenergie anteilig mittragen muss (abhängig von der Gebäude-Energieeffizienz) - so, wie es aktuell geplant ist - , sollte er ab einer Übergangszeit von, sagen wir, 3 Jahren die Heizkosten als Ganzes anteilig mittragen, sobald das Gebäude die Energieklasse E unterschreitet. Dieser Anteil muss hoch genug sein, so dass sich Sanierungsinvestitionen des Vermieters innerhalb von, sagen wir, 10-15 Jahren amortisieren. Das Gesetz sollte im Interesse der Planungssicherheit heute schon vorsehen, dass diese Energieeffizienzklasse, bis zu der ein Vermieter die Heizkosten anteilig mittragen muss, in, sagen wir, 10 Jahren von F auf D wechselt. Dann werden sich Vermieter überlegen, ob sie ihr Gebäude nicht schon jetzt auf die Energieeffizienzklasse D sanieren.

MIt solch einer Regelung haben die Vermieter einen starken Anreiz, die Investitionen, die sie seit Jahrzehnten zugunsten ihrer Rendite haben schleifen lassen, nachzuholen. Zur Erinnerung: Eigentum verpflichtet (Art 14 GG).

Natürlich muss es Härtefallregeln geben und einkommensabhängige Förderung (von vergünstigten Krediten bis Zuschüsse)

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Hier eine Sekundärquelle zu einem Beschluss des EU-Parlaments zu Energieeffizienz in Gebäuden. Diese Tabelle, die dortigen Zahlen oder irgendeine Verbindung zum GEG finden sich dort jedenfalls nicht.
Besagt für mich also nur, dass das EP strengere Regeln für Gebäudeeffizienz anstrebt.

Ich fände eine Quelle auch schöner, aber @TilRq hat ja die Erklärung geliefert: Wenn die Energieeffizienzklassen per definitionem relative Kategorien sind, die Bezugswerte aufgrund derer die Einteilung erfolgt, aber nationale Werte sind, sind natürlich auch die den jeweiligen Klassen zugeordneten Werte je nach EU-Mitgliedsstaat unterschiedlich. So weit, so klar. Für die Niederlande konnte ich die Werte aus dem „bunten Bildchen“ auch verifizieren: wetten.nl - Regeling - Regeling energieprestatie gebouwen - BWBR0020921

Wenn es aber eine relative Kategorie ist, legt die EU mit der Gebäuderichtline eben keine bestimmten Verbrauchswerte fest. Das mag „legitim“ oder „pragmatisch“ erscheinen, aber nehmen wir mal als Beispiel ein Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 170 kWh/m2 pro Jahr (was ja durchaus üblich sein dürfte). In Deutschland müsste ich dann dieses Haus bis spätestens 2033 mit u. U. viel Geld sanieren, während ich in den Niederlanden - bei fast gleichen klimatischen Bedingungen - in der drittbesten Kategorie lande und gar nix machen muss.

Im Frühjahr gab es ja mal viele Meldungen über die EU-Gebäuderichtlinie, das wurde dann von Regierungspolitiker:innen versucht runterzukochen, aber in gewissen Kreisen wird die Panik vor dieser Richtlinie immer schön weiter hochgekocht und mit der geplanten GEG-Novelle in einer Suppe vermengt.
Ich habe mal etwas recherchiert und tatsächlich nichts zum Stand der Diskussion um die Gebäuderichtlinie gefunden, was aktueller war als März. Und das finde ich die Kommunikation der Regierung schon ziemlich merkwürdig: Da hat man mit dem „Heizungshammer“ gerade eine kleine Kuh halbwegs vom Eis geholt und lässt den Riesenochsen Zwangssanierung da mitten auf der Eisfläche stehen. Ich wäre gespannt mehr zu erfahren, falls jemand was zum Stand der Planungen in Sachen Richtlinie weiß.

So wie ich es verstanden habe, würde die nationale Umsetzung der Richtlinie im GEG erfolgen. Oder gäbe es dann ein eigenes Gesetz obwohl es ja eigentlich um dasselbe Thema geht? Auch hier werde ich gerne schlauer :wink:

Hatte mir die Folge Sonntag auch angehört.

Im Prinzip sagt sie ja mehrere Dinge:

  1. Nur auf Ordnungsrechtlich und nur auf den Zertifikatehandel zu setzten wird nicht funktionieren. Es braucht immer einen Mix.

  2. Zertifikatehandel, v.a. im Gebäudesektor, bedingt zwei Vorraussetzungen:
    Eine klare Limitierung der Zertifikate
    Eine Rückzahlung per Klimageld an die Bürger

Und wenn ich es richtig verstanden habe ist der CO2 Preis dann auch kein politisch gesetzter Wert mehr wie jetzt, sondern ergibt sich aus dem Preis der noch verbliebenen Zertifikate.

  1. Kommunale Wärmeplanung muss asap gemacht werden.

  2. Es benötigt trotzdem eine einkommensgestaffelte Förderung, gegen die sich die FDP aktuell ja vehement wehrt.

Die FDP hätte dennoch zwei große Probleme:
Es wäre de facto eine Steuererhöhung, oder würde ihr zumindest öffentlich vorgeworfen werden, und es müsste, neben dem Klimageld, auch eine einkommensgestaffelte Förderung auf den Weg gebracht werden.

Für mich gibt es aber einen zentralen Punkt, der fundamentalen gegen das System des Zertifikatehandels spricht: viele Bürger treffen finanziell keine zukunftsgerichtete, rationale Entscheidung!
Denn was haben die Bürger bisher gelernt (überspitzt):

  1. der CO2 Preis macht vielleicht ein paar Cent aus
  2. Sobald die Kosten zu stark steigen, springt der Staat ein
  3. Wie die Preise in ein paar Jahren sind weiß keiner und ist daher irrelevant.

Sprich, wenn wie aktuell berichtet Bestandsgebäude aus dem min. 65% erneuerbare ausgeklammert werden sollten, dann werden in den kommenden Jahren nochmals hunderttausende neue fossile Heizungen verbaut, weil ist ja nicht verboten. Dazu würde im Bestand das Thema quasi komplett auf die Bürger abgelassen werden mit dem Damoklesschwert des CO2 Preises (dann würden viele wohl argumentieren ,der CO2 Preis kommt mir immer noch günstiger über die nächsten Jahre wie eine Sanierung und Umstellung,).

Deswegen hoffe ich, dass die Ampel, looking at you Mr. Scholz, jetzt einmal Mut beweißt, und zumindest ab 2025, spätestens 2026, per Ordnungsrecht, Klimageld und gezielter Förderung das Thema angeht.

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Intuitiv hätte ich das auch gedacht, aber es ist nicht im Ansatz so, wenn man davon ausgeht, dass das Einfamilienhaus überwiegend selbst genutzt wird:

Quelle

Finde ich erstaunlich, insbesondere wenn viele das EFH als gutes Geschäftsmodell für die Altersvorsorge ansehen.

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EFH haben energetisch immer einen Nachteil, weil die Aussenfläche viel größer ist im Vergleich zum MFH. Wundert mich also eher nicht. Schön zu sehen, wie durch die Verordnungen bei EFH A+ offensichtlich sprunghaft ansteigt. Ich denke, die relativen Heizkosten sind im EFH auch noch wichtiger, weil die Grundflächen einfacher größer sind. Wohnung mit > 100qm gelten als groß, bei EFH sind 140qm eher normal, d.h. da spielt die Effizienz absolut eine größere Rolle.
Warum EFH als Altersvorsorge gelten, finde ich auch unverständlich.

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