Ganztagsschule ab 2026 § 24 Abs. 4 SGB VIII

Hallo Lage-Team,

Ich bin Elternteil eines Kindes, das nächstes Jahr in Baden-Württemberg eingeschult wird. Meine Frau arbeitet in Teilzeit, da die kurzen Betreuungszeiten in Kindergarten und Grundschule nur Teilzeit möglich. Mit dem 2021 beschlossenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung hatten wir gehofft, dass sich das mit dem Schuleintritt ändert.

In unserer kleinen Gemeinde werden Kindergarten- und Schulbetreuung jedoch nur bis etwa 14 Uhr angeboten, eine Ausweitung auf die vorgesehenen 8 Stunden ist laut Kommune nicht geplant. Dabei entscheidet die Gemeinde selbst über das Betreuungsangebot.

Das wirft für mich die Frage auf, warum es ein Bundesgesetz zur Ganztagsbetreuung gibt, wenn es vor Ort offenbar keine verbindliche Umsetzung gibt und auch keine Konsequenzen bei Nichteinhaltung vorgesehen sind. Zuständigkeiten zwischen Gemeinde, Land und Jugendamt wirken unklar, verlässliche Informationen sind schwer zu bekommen

Mich interessiert, wie andere Familien das erleben und welche Möglichkeiten es gibt, den gesetzlichen Anspruch tatsächlich durchzusetzen oder Veränderungen anzustoßen – ohne die wohnortnahe Schule wechseln zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel

P.S.: Weitere Info habe ich eine Email gepackt und euch zugesendet.

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