Framing Verbrennerverbot vs Flottengrenzwert

Nicht ganz.
Es handelt sich ja um eine Abgabe für die gesamte Fahrzeug-Flotte eines Herstellers, also Verbrenner, E-Autos und so weiter.

Wie ein konkreter Hersteller diese Abgabe auf seine Fahrzeug-Preise umlegt, ist natürlich letzten Endes die Entscheidung des jeweiligen Herstellers. Ich habe oben, in meinem 1. Beispiel, die CO2-Abgabe halt nur auf die 911er mit Verbrenner umgelegt, weil nur deren CO2-Ausstoß für die Abgabe verantwortlich ist.
Bei anderen Kosten, die ein bestimmtes Produkt „in der Herstellung“ verursacht, ist das ja auch so üblich.

VW hat seine Ziele bei den CO2-Flottengrenzwerten 2020 schon mal gerissen. Vielleicht erklärt dieser Artikel von damals, das Ganze noch etwas besser:

Schwierig.
Das ergibt sich im Grunde aus dem Gesetz selbst, genauer aus der bisherigen Verordnung in Kombination mit den jetzt beschlossenen Änderungen. Hatte ich beides schon mal in einem Beitrag verlinkt (Link zum Beitrag).

Du könntest dir höchstens noch die Pressemitteilung der Kommission dazu vom Dienstag durchlesen, da wird im Abschnitt „Background and next steps“ das Gesetz nochmal kurz zusammengefasst:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/03/28/fit-for-55-council-adopts-regulation-on-co2-emissions-for-new-cars-and-vans/