In der öffentlichen Diskussion und nun auch in den Medien wird die jüngst eingeführte Verprobung des Empfängernamens mit dem IBAN-Kontoinhaber z.T. massiv kritisiert: Die Maßnahme führe oft zu Verunsicherung, unnötigen Fehlermeldungen und Verzögerungen bei Überweisungen.
Diese fragwürdige Reaktion könnte zum Hemmschuh werden: Wenn ich Gesetzgeber oder Verantwortlicher für die Umsetzung von Digitalisierung wäre, würde ich mir angesichts der Reaktion es zweimal überlegen …
Worum geht:
Der Gesetzgeber hat EU-weit die Banken verpflichtet, bei jeder Online-Überweisung zu prüfen, ob der eingegebene Empfängername dem Namen des Kontoinhabers entspricht.
Die Prüfung liefert vier mögliche Rückmeldungen:
Name und IBAN stimmen exakt überein: Überweisung läuft sofort durch
Name und IBAN stimmen nahezu überein: Kunde erhält den korrekten Namen als Vorschlag und muss akzeptieren*)
Name und IBAN stimmen klar nicht überein: Kunde erhält eine Warnung und muss die Überweisung explizit bestätigen*)
Empfängerprüfung technisch nicht möglich: Kunde wird informiert und muss entscheiden: abbrechen oder riskieren*), dass das Geld ggf. nicht ankommt
*) in diesen Fällen ist die Bank aus der Haftung raus.
Die Regelung soll die Sicherheit und den Schutz vor Betrug verbessern. Das nutzt erst mal dem Bankkunden (selbst dann, wenn er den Betrugsschaden durch Bank oder Versicherung erstattet bekäme)!
Typische Fälle sind:
Tippfehler im Namen
Abweichende Namensvarianten (z.B. „Müller“ vs. „Mueller“)
Sonderzeichen und Umlaute
Unterschied von Marke und Firmierung
Institutionelle Konten mit Sammelbezeichnungen oder Zahlungen an Behörden oder Großempfänger mit abweichenden, teils offiziellen und teils operativen Name
Hauptkritikpunkte; Wertung
Häufige Fehlermeldungen, wenn Name und IBAN nicht exakt übereinstimmen, selbst kleine Abweichungen wie Tippfehler, fehlende Leerzeichen, unterschiedliche Umlaute (z.B. „ß“ vs. „ss“), Sonderzeichen oder abweichende Schreibweisen. Zum einen darf man davon ausgehen, dass die meisten solcher Kinderkrankheiten ausgemerzt werden. Zum anderen: WTF! Ich bekomme eine Rückmeldung mit (1) meiner Schreibweise und (2) der Schreibweise, mit der der Empfänger bei der Bank hinterlegt ist und kann bestätigen oder abbrechen. Wo ist eigentlich das Problem?!
Bei Überweisungen an Finanzämter, Behörden, Zahlungsdienste oder Abrechnungsstellen ist systembedingt der Zahlungsempfänger nicht der Kontoinhaber. Auch hier: Wer sich durch die Rückmeldung verunsichern lässt, lernt endlich, dass und wie das so ist. Vielleicht sollte der Gesetzgeber für solche Fälle lernende Systeme zulassen?
Das Problem taucht auch bei wiederkehrenden Zahlungen statt. Auch hier: Lernendes System?
Angeblich prüfen die Banken uneinheitlich. Aber: Die Prüfung findet durch meine eigene Bank statt (sie lässt sich nur den Namen des IBAN-Kontoinhabers von der empfangenden Bank liefern). Nur wer mehrere Banken hat, stößt auf dieses Problem.
Bei Sammelüberweisungen findet die Prüfung ganz genau statt. Natürlich muss die Buchhaltungssoftware die Rückmeldung der Bank dann auch unterstützen und ggf. die Stammdaten (nach Bestätigung) korrigieren.
Überweisungen könnte unnötig verzögert oder abgebrochen werden, weil Kunden bei Warnhinweisen zögern oder gezwungen sind, alles nochmal zu prüfen und zu bestätigen. Nun, das ist der Preis für die gestiegene Sicherheit. Mich k*tz diese Erwartungshaltung an, dass man selbst bitte nichts für den eigenen Schutz tun müsse und irgendjemand anderes für meine Fehler haften soll …
Ich habe davon bisher noch garnichts mitbekommen. Wie genau kommt jetzt Verunsicherung her und wo sind Reaktionen, die ein Handeln erforderlich machen? Wenn ich es richtig verstehe wird einfach nur angezeigt, wenn der vom Kontoinhaber angegebene Name nicht mit dem angegebenen Namen in der Überweisung übereinstimmt und wenn das nicht der Fall ist bekommt man eine Warnung, die sich einfach wegklicken lässt.
Ein Problem kann z.B. bei der Überweisung des Gehalts auftreten, da im großen Stile Überweisungen getätigt werden. Mein Arbeitgeber hat z.B. um explizite Prüfung gebeten ob das Gehaltskonto unter demselben Name läuft.
Bei StarMoney können Firmenkunden das Feature deaktivieren.
Dann ist es wichtig, den Mitarbeiter in Verantwortung zu nehmen, die IBAN zu prüfen, damit die Verantwortung nicht beim Unternehmen liegt.
Das war sie vorher schon. Du hast die Verantwortung dafür getragen, die IBAN richtig einzutragen.
Wer also mit der neuen Regelung ein Problem hat, sollte kein Problem damit haben, dass die Bank dann raus ist. Und wer bewusst aus Bequemlichkeit Schutzmechanismen ausschaltet, sollte wissen, was er tut.
Name und IBAN stimmen nahezu überein: Kunde erhält den korrekten Namen als Vorschlag und muss akzeptieren*)
Ich hatte das Problem, dass im Firmennamen ein „&“ vorkommt, das in der Empfängerzeile nicht erlaubt ist. Ich habe den korrekten Namen nicht als Vorschlag angezeigt bekommen und die Empfängerfirma war nicht willens oder in der Lage, mir auf Nachfrage den richtigen Firmennamen mitzuteilen – ich gehe ja davon aus, dass beim Kontoinhaber kein Zeichen vorkommen kann, das ich hinterher nicht beim Empfänger hinschreiben kann. Das fand ich schon sehr ärgerlich, aber nicht als Problem des Gesetzes oder der Bank, sondern des Empfängers.
Dem ist nicht so, und es ist noch viel absurder: Ich habe eben einen Vorschlag für die korrekte Empfängerbezeichnung bekommen, der dann aufgrund eines enthaltenen Sonderzeichens nicht als Empfänger akzeptiert wurde.
(Sorry für die späte Antwort, ich bin gerade im Thema und habe diesesn Thread gefunden.)
Ich möchte, dass Behörden in der Zahlungsaufforderung einen Empfängernamen angeben, der nicht zu einer Fehlermeldung führt. Das Gleiche möchte ich von Firmen. Sonst darf keiner über Zahlungsverzug klagen.
Alles was ich als Kritik bisher gehört habe sagt mir: Kurs halten. Da ist kein systematisches Problem vorhanden. Kleinere Ui/UX Ärgernisse, die sich ausschleifen werden und am Ende ist das Geaamtsystem wesentlich besser.