Follow-up: Verbot rechtsextremer Vereine/Organisationen?

Hallo,

in der Lage wurde ja schon öfters besprochen wie rechtsextreme agieren und was der Staat tun könnte, innerhalb der bestehenden Rechtsordnung. Ein bekanntes Mittel ist das Verbot von Vereinen (kann das BMI tun) oder Parteien (schwierig, wissen wir durch die NPD-Verfahren).

Ich bin kein Jurist, mich würde die Einschätzung von Ulf zu diesen Themen interessieren, und vielleicht wäre es ja auch eine Anfrage an’s BMI wert um das Thema etwas zu pushen.

Ich frage mich bei einigen Vereinen schon warum man die nicht verbieten können soll. Ich denke zb an ‚Institut für Staatspolitik‘, ‚Ein Prozent‘ und andere. Diese tauchen seit Jahren im Verfassungsschutzbericht auf, es ist evident dass sie ein völkisches Weltbild vertreten das dem Grundgesetz entgegen steht. Warum werden diese nicht verboten?

Ein vielleicht schwierigerer Fall ist ‚der 3. Weg‘ die sich selbst als Partei inszenieren, was ich aber für einen Trick halte. Die Teilnahme an Wahlen scheint nicht im Fokus zu stehen, sondern die Vernetzung von Kadern und generell die Organisation der Szene. Es gab schonmal den Fall der ‚FAP‘ die sich als Partei tarnte, dann aber als Verein verboten wurde. Wäre es ähnlich nicht in diesem Fall möglich?

Generell habe ich den Eindruck dass die Innenministerin stark darin ist anzukündigen dass jetzt aber wirklich was gegen Rechtsextremismus getan wird, aber schwach darin zu liefern. Oder bekomme ich es einfach nicht mit und tu Ihr unrecht?

Grüße