Fehlanreize beim Elternunterhalt

Liebes Lage Team,

Euer Podcast bietet wertvolle Einblicke in komplexe Themen und regt zu wichtigen gesellschaftlichen Diskussionen an.

In diesem Zusammenhang möchte ich Euch ein Anliegen vorstellen, das viele Menschen betrifft, jedoch oft nur am Rande der öffentlichen Aufmerksamkeit behandelt wird: die Ungerechtigkeit der aktuellen gesetzlichen Regelung des Elternunterhalts ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro.

Die derzeitige Rechtslage verpflichtet Kinder, ihre Eltern finanziell zu unterstützen, wenn diese pflegebedürftig werden und ihre eigenen Mittel nicht ausreichen. Die Regelung, wonach nur ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro eine Unterhaltspflicht besteht, mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, birgt jedoch erhebliche Ungerechtigkeiten und Widersprüche, die durch die aktuelle Rechtsprechung und insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) noch verschärft werden. Es kommt hierunter zu verheerenden Fehlanreizen.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die starre Einkommensgrenze von 100.000€ Brutto / Jahr.
Unter dieser Grenze wird kein (null!) Unterhaltsanspruch fällig, darüber sofort der komplette Unterhaltsanspruch. Die Grenze berücksichtigt weder die individuelle finanzielle Belastung durch eigene Kinder, Kredite, Vermögen oder regionale Unterschiede in den Lebenshaltungskosten.
So kann es vorkommen, dass eine Person mit einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro netto deutlich weniger verfügbares Einkommen hat als jemand, der knapp darunter liegt, dennoch aber allein wegen des Überschreitens der Grenze zur Zahlung verpflichtet wird.

Besonders problematisch erscheint dies vor dem Hintergrund des BGH-Urteils (Beschluss XII ZB 6/24 vom 23.10.2024), das die Berechnungsgrundlage und die Zumutbarkeitskriterien in einer Weise festgelegt hat, die kaum Raum für individuelle Lebensumstände lässt.
Dies führt zu einer erheblichen Ungleichbehandlung, da die Verpflichteten oft gezwungen sind, in die eigene Altersvorsorge oder andere essentielle finanzielle Mittel einzugreifen.
Es kommt zu einem schlagartigem und dramatischen Reallohn Verlust, da der Eigenanteil einer vollstationären Pflege regelmäßig über 2000€ (netto) pro Monat beträgt.

Ein möglicher Lösungsansatz wäre, lediglich das Einkommen oberhalb der 100.000-Euro-Grenze für die Berechnung der Unterhaltspflicht heranzuziehen.
Eine solche progressive Berechnungsgrundlage wurde von einer Vorinstanz vor dem BGH-Urteil (OLG München – Az.: 2 UF 1201/23 e – Beschluss vom 06.03.2024) bereits angewandt. Hier wurde ein monatlicher Selbstbehalt von ca. 5500€ netto / Monat (enstpricht etwa 100.000€ brutto / Jahr ) festgelegt. Dies würde die finanzielle Belastung der Betroffenen gerechter gestalten und Anreize für weitere Beförderungen und Gehaltssteigerungen erhalten.
Dadurch könnte sichergestellt werden, dass nur der Teil des Einkommens, der tatsächlich als überschüssig gilt, zur Deckung des Elternunterhalts herangezogen wird.

Mein persönliches Beispiel ist wie folgt: Ich bin Arbeiterkind, Assistenzarzt im 1. Jahr an einer Uniklinik, meine Mutter seit einiger Zeit aufgrund eines Schlaganfalls in vollstationärer Pflege. Dank dem ärztlichen Tarifvertrag kann ich exakt absehen, dass ich spätestens in 5 Jahren unterhaltspflichtig werde und wie viel Reallohnverlust es schlagartig für mich bedeuten wird (Eigenanteil momentan bei etwa 2400€/Monat, Tendenz steigend).
Eine mögliche Konsequenz wäre eine Arbeitszeitreduktion, um knapp unter der 100.000€ Grenze zu bleiben. Damit wäre die universitäre Karriere aber natürlich auch beendet.

Ich danke für Eure Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wenn Ihr dieses Thema in einer der kommenden Episoden aufgreifen könnten.
Vielleicht hilft ja auch, dass sämtliche MdBs und Minister (Einkommen > 100.000€) von der aktuellen Regelung benachteiligt sein werden :wink:

GaLiGrü aus München
Lorenz

PS: Es gibt zahlreiche Artikel und Reddit /r/finanzen Beiträge zu dem Thema
BGH entscheidet zur Höhe des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt – DATEV magazin

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Das ist aber leider nicht nur auf den Elternunterhalt begrenzt, sondern immer sobald statische Grenzen gezogen werden.

Bei Einführung von Hartz IV habe ich ca. 50€ zu viel verdient, was bedeutete, dass mein Freundin keinen Anspruch hatte und ich den kompletten Krankenversicherungsbeotrag für sie bezahlen sollte, was schlagartig 300€ weniger an Einkommen waren.

Selbes Problem: starre Grenze und damit verbunden teils extreme Härten sobald man nur knapp drüber liegt.

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Wollte noch ein kleines Rechenbeispiel ergänzen:

Wer 110.000€ Brutto / Jahr verdient (Steuerklasse 1, Bayern, keine Kinder) erhält in 2025 circa 64.000€ Netto. Das entspricht ca. 5333€ netto / Monat.
Muss man hiervon den kompletten Eigenanteil der Pflegekosten der Eltern zahlen (in meinem Fall momentan 2400€/Monat), bleiben mir ca. 3000€ netto/Monat. Diese Summe entspräche in etwa einem fiktiven BruttoJahresGehalt von 58.000€, also ein Reallohnverlust von fast 50%, nur weil man über die „magische Schwelle“ von 100.000€ Brutto kam.

Selbstverständlich fällt der Eigenanteil noch höher aus, falls beide Elternteile Pflege benötigen.
Reduziert wird die Unterhaltspflicht nur, wenn man weitere Geschwister hat, die auch möglichst gut verdienen. Ansonsten geht wohl nur unter 100.000€ bleiben, oder Auswandern.

Ich denke so wird sozialer Aufstieg verhindert, komplett falsche Anreize gesetzt und auch mal wieder lediglich das Einkommen, nicht aber das Vermögen belastet.

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Hi,

danke DocL für das Aufbringen von dem Thema – das mich schon lange stark beschäftigt und seit dem BGH Urteil, das Sie zitieren, regelmäßig deprimiert. Die Historie vor Gericht ist für Betroffene ja ein Krimi.

Spontane Antwort (wahrscheinlich vieler User, wie in anderen Foren dazu):

  1. Wandere doch aus.
  2. Suche nach Ausnahmen.
  3. Es sind eh sehr wenige betroffen.

Zu 1.: Auch dann wird man herangezogen, also, falls du die Option wählst, am besten nicht wieder über einen Airport einreisen :wink:. Zu 2. Auch, wenn man jeden Kontakt abgebrochen hat, greifen so gut wie nie Härtefälle, du zahlst also auch für deine Mum, wenn sie nicht für dich da war (was ich nicht hoffe). Zu 3. Die alternde Gesellschaft ist allen bekannt und wer einmal einen Heimplatz suchen musste weiß, wie viele für das Thema ggf. in Frage kommen (zumindest, wenn die ins Heim ziehende Person noch ‚länger‘ lebt).

Man kann sagen, es gibt keinen Weg dem Unterhalt ‚zu entgehen‘ und betroffen sind viele.

Ich kann deine Rechnung und Enttäuschung deshalb umso mehr nachvollziehen. Meine Mutter (Mitte 60) musste auch ins Pflegeheim ziehen, da die ambulante Pflege nichtmehr möglich war. Übrigbleibende Kosten hierfür sind ca. €1.800 monatlich (also der Eigenanteil minus Rente minus Unterhalt). Das Haus ist mittlerweile verkauft, alle Ersparnisse weg, das Sozialamt zahlt.

Ich stehe vor dem Berufseinstieg nach einer Promotion bei einem größeren Unternehmen. Der Blick in die Tarif-Tabelle (und damit in die Zukunft) schockiert auch mich leider sehr. Die ersten 18 Monate sehen gut aus: Tarifvertrag der IG Metall Bayern (Einstiegsmöglichkeit mit Promotion E11, 40h/Woche): steuerpflichtigem Brutto: €99.115,23, also kein Elternunterhalt.

Moment: es geht um das Einkommen – d.h. Kapitalerträge, Mieteinnahmen (habe ich ‚zum Glück‘ nicht – Haus musste ja schon verkauft werden), etc. kommen obendrauf. Wenn man ‚Glück‘ hat und nichts besitzt - Alles gut.

Moment: nach 18 Monaten automatischer tariflicher Aufstieg in Stufe B mit steuerpflichtigem Brutto von €103.957,58€. Heißt: Versteuern und vom Netto gehen die €1.800 ab. Bitter. Ich denke, das ist die Ungerechtigkeit, die du beschreibst.

Dann erstmal besser in die 35 Stundenwoche wechseln. Zusätzlich habe ich aktuell noch eine nebenberufliche Selbstständigkeit (Bereich: Automatisierung). Die werde ich zu meinem ersten Arbeitstag besser abmelden.

Jetzt will ich nicht jammern, ich bin froh, dass für das Heim gezahlt wird, wenn man es sich nicht leisten kann. Auch zahle ich gern für eine gute Unterbringung und ausreichend Pflege. Es sollte nur gerecht sein und keine falschen Anreize setzen. Ungerecht finde ich z.B.:

…wenn die Krankheit eines Elternteils maßgeblich das Leben eines oder mehrerer Kinder bestimmt (egal wie das Verhältnis war).
…die Grenze NICHT an Inflation oder Lohnniveau gekoppelt ist.
…den Reallohnverlust, der bei der fixen Grenze €100.000 einsetzt und man so den Anreiz hat wenig zu verdienen.
…das versteuerbare Einkommen nicht zählt, sondern das absolute Einkommen.
…ich nicht weiß, wie ich für mein Alter vorsorgen kann, wenn Kapitalerträge und Mieteinnahmen als Einkommen zählen und ich die gleich abführen muss?

Ich denke sogar, das Gesetz wäre einfach zu ändern. Die vorherige Auslegung vom OLG war ja fairer, wenn auch nicht perfekt.

Danke nochmal für’s Aufbringen, DocL, auch wenn die Pille, die wir hier schlucken müssen, bitter wird.

Liebe Grüße

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Ich verstehe den Vergleich, denke aber schon dass es hier nochmal um andere Dimensionen geht.

Außerdem: Das OLG München hatte in seinem Urteil bereits eine praktikable Lösung gefunden: nämlich die progressive Erhebung des Elternunterhalts nur für das Einkommen ÜBER 100.000€ brutto. So würden Fehlanreize vermieden.

Der Bundesgerichtshof hat den Ball dann allerdings wieder der Politik zugespielt.

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100.000 Brutto entscheidet, ob man als Kind herangezogen wird. Wieviel man dann konkret zahlt, hängt aber von diversen Faktoren ab. Da wird dann das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen bestimmt. Und dabei wird so einiges abgezogen (zB Tilgung für eigenes Wohneigentum, Altersvorsorge). Und dann gibt es auch noch einen Selbstbehalt, der einem auf jeden Fall bleibt.
Dass da „kaum Raum für individuelle Lebensumstände“ bleibt, sehe ich so nicht.

„Das Haus ist mittlerweile verkauft, alle Ersparnisse weg“, da geht es um das Haus der pflegebedürftigen Mutter, nicht das des Kindes, richtig? Sollte das Haus der Mutter bleiben, als Erbe für das Kind?

Richtig, das Haus der Eltern und deren Ersparnisse war gemeint. Vererben/ schenken geht nur, wenn es vor 10 Jahren geschehen wäre - sonst fordert das Sozialamt rückwirkend. Und ist ja ok und fair, wenn zuerst das Vermögen der Eltern aufgebraucht wird. An der Thematik des Beitrages und dessen Aktualität ändert dies aber nichts.

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Wenn ich es richtig sehe gehören zu den Kosten die man von den 100.000 abziehen kann:

  • 5% Altersvorsorge
  • private Zusatzversicherungen (Krankenversicherung/Zusatzversicherungen)
  • Lebensversicherung
  • laufende Kredite (Wohnung/Haus/Auto)
  • kosten für Besuch der Eltern

Mit den Möglichkeiten muss man schon gut über 100.000€ verdienen um noch Unterhaltspflichtig zu sein :thinking:

Wenn man Google benutzt gibt es Anwälte die sich scheinbar darauf spezialisiert haben Menschen auf gefühlt 99.999 runter zu rechnen.

Und ja … Aus genau dem Grund sind feste Grenzen schwierig. Lieber keine festen Grenzen und dafür keine Ausnahmen und Sonderregelungen was alles abgezogen werden darf

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Was ist deine Quelle dafür?
Meiner Kenntnis nach gibt es da nur seehr geringen Spielraum.
Insbesondere der Aspekt „Kredite“ ist mir neu

Welche eigenen Kosten werden beim Elternunterhalt berücksichtigt.

Elternunterhalt » Neues Gesetz • Berechnung • Schonvermögen.

Zumindest soweit ich es verstanden habe. Falls ich es falsch lese gerne berichtigen.

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Allerdings war der Punkt ja, dass ein zu schonendes Einkommen von ca 9.000€ pro Monat ermittelt wurde, da Frau zu Hause und zwei Kinder. Das hat der Bundesgerichtshof kassiert mit der Begründung, dass der Gesetzgeber mit einer harten Grenze hier eine andere Regelung gesetzt hätte und gleich angemerkt, dass harte Grenzen zu Härten führen können.

Jeder Einkommensgrenze ist immanent, dass die Normadressaten, die sie (knapp) verfehlen, dadurch von einer gewissen Härte betroffen sind.

An der vom Gesetzgeber durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz geschaffenen Rechtslage muss auch das Unterhaltsrecht nicht vollständig vorbeigehen, so dass es künftig aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden sein dürfte, wenn dem unterhaltspflichtigen Kind nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes ein über die Hälfte hinausgehender Anteil - etwa 70 % - des seinen Mindestselbstbehalt übersteigenden bereinigten Einkommens zusätzlich belassen wird.
Der Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 - Bundesgerichtshof entscheidet zur Höhe des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt

Es gibt also Ermessensspielraum. Die übliche Berechnung des Schoneinkommens greift allerdings nicht.

Liebe Marie Luise,

du triffst mit deinem Kommentar genau den richtigen Punkt:
Die Streitfrage ist im Kern die Höhe des Selbstbehaltes.

Während das OLG München von einem Selbstbehalt von ca 5500€/Monat netto (entspricht der vom Gesetzgeber festgelegten Einkommensgrenze von 100.000k/p.a. brutto) ausging, reduziert sich der Selbstbehalt nach dem BGH Urteil auf etwa 2650€/ netto / Monat.
Ob man davon tatsächlich bspw. in München eine Familie ernähren, Miete zahlen und fürs Alter vorsorgen kann lasse ich mal dahingestellt…

Hier eine sehr spannende Diskussion zum Selbstbehalt nach dem BGH Urteil:
https://old.reddit.com/r/Finanzen/comments/1h7ywya/elternunterhalt_ab_100k_bghentscheidung_reduziert/

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Nachtrag: die Tilgung eines Kredites für eine eigene Wohnung kann abgezogen werden - der Wohnvorteil für mietfreies Wohnen in der eigenen Wohnung wird aber als fiktives Einkommen addiert. Wenn man dann mehr tilgt als die fiktive Miete hoch ist wird die Differenz auf die 5% vom Brutto angerechnet, die für Altersvorsorge erlaubt sind.

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Also man kann sich schon gut über die 100.000 hinweg noch runterrechnen lassen mit einem guten Anwalt :person_shrugging: und wer dann noch über 100.000 ist kann es sich auch leisten denke ich :thinking: Der Unterhalt ist ja dann auch noch gestaffelt nach Jahren und wird günstiger, und zunächst wird das Vermögen der Eltern herangezogen. Das Arbeiterkind-Einzelkind das aus mittellosem Elternhaus kommt und dann so viel verdient und alleinstehend ist, also keine weiteren Einkünfte mehr im Haushalt existieren, sollte dann doch einer der Einzelfälle sein die halt auch in jedem System das starr ist durchs Raster fallen.

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„Runterrechnen lassen mit einem gutem Anwalt“ kann wohl kaum die Intention der Gesetzgeber gewesen sein. Zumal es hier - wie erwähnt - einen nur sehr geringen Spielraum gibt, bis man bei knapp über 100.000€ voll unterhaltspflichtig wird.

Was ist deine Quelle für die Aussage, das sei ein Einzelfall?
Der Fall den ich hier beschreibe ist, was man klassischerweise als „sozialer Aufstieg“ bezeichnen würde, und durch diese unausgegorene Gesetzgebung effektiv verhindert wird.
Zumal die 100.000€ p.a. nicht an Inflation oder Lohnentwicklung angepasst werden, also jedes Jahr mehr Haushalte betroffen sein werden.

Wenn man mit einem Bruttoeinkommen von ca. 110.000€ schlagartig auf fast 50% des netto Einkommens verzichten muss, kann wohl kaum von „kann man sich schon leisten“ die Rede sein.
Es geht hier schlicht um die Fairness und Fehlanreize der gesetzl. Regelung.

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Ich sehe hier keinen geringen Spielraum sondern einen erheblichen Spielraum über 100.000€ der hier mit einbezogen wird. Es wird sozusagen lediglich Geld das nach Abzug der Lebenskosten über ist angerechnet. Und hier sind ja sogar Kredite usw. mit enthalten. Also „sozialer Aufstieg“ wird hier nur bedingt ausgebremst. Aufbau von Vermögen schon eher. Aber lass dich doch erstmal von einem Anwalt beraten. Oder gibt es vielleicht im Forum Leute die dies bereits getan haben? Das hier ist aktuell eine Debatte ohne Grundlage mit echten Zahlen was am Ende dann wirklich rauskommt und übrig bleibt.

Ansonsten ist es halt so wie ich oben bereits schrieb, starre Grenzen sind schwierig und ein variabler Übergang ohne Freibeträge und Anwalts-Verdrehungen wäre erheblich besser.

PS: Der Begriff von sozialem Aufstieg an Vermögen zu knüpfen ist schon ein wenig…naja. Das impliziert ja das arme Leute der soziale Bodensatz wären. Schwierig.

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Lieber Hanshans,

Was du hier schreibst entspricht nicht den aktuellen Tatsachen:

In der Frage, ob man unterhaltspflichtig ist gibt es nur einen sehr geringen Spielraum jenseits der 100.000€ Grenze.

In der Frage, wie hoch der Unterhalt ausfällt, wurden die „konkreten Zahlen“ um die es geht ja gerade im BGH Urteil festlegt- auf circa 2650€/Monat Selbstbehalt.
Darüber hinaus ist man voll Unterhaltspflichtig, alle deine aufgeführten Posten (wie Kredite, Altersvorsorge, Kinder) müssen von diesem Selbstbehalt finanziert werden.

In der Diskussion geht es eben nicht um etwaiges Vermögen, sondern rein um das Einkommen. Benachteiligt wird momentan, wer kein Vermögen, dafür aber ein überdurchschnittliches Einkommen besitzt.

Hier noch einige Beiträge zum Thema:

https://old.reddit.com/r/Finanzen/comments/1h7ywya/elternunterhalt_ab_100k_bghentscheidung_reduziert/
https://old.reddit.com/r/Finanzen/comments/1hmww1g/elternunterhalt_welche_kosten_werden_von_den/
https://old.reddit.com/r/Finanzen/comments/197goia/elternunterhalt_100k_grenze/
https://old.reddit.com/r/Finanzen/comments/xvb2ud/elternunterhalt_gerecht/

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Sie behaupten es gäbe erheblichen Spielraum und fragen gleichzeitig ob es jemand gibt, der oder die bereits einen Anwalt kontaktiert hat. Ich kann nicht für den Urheber des Beitrags sprechen, ich habe es getan:

ist nicht richtig (edit Mod). Ich hatte exemplarisch (siehe oben) bereits die Tilgung eines Kredites für einen eigenen Wohnraum beschrieben. Ohne Mietkosten wird beispielsweise eine fiktive Mieteinnahme gegengerechnet.

Oben wurden doch zwei Fallbeispiele beschrieben. Auch der Selbstbehalt ist fix und schon mehrmals genannt. Es wäre spannend und definitiv hilfreich, wenn Sie eine verlässliche, aktuelle Quelle mit Zahlen für Ihre Aussage mitliefern würden. Das Thema ist nämlich relevant, insbesondere vor dem Hintergrund welche Anreize in Bezug auf Arbeit ein Staat schaffen will. Ich hatte auch hier exemplarisch Nebentätigkeit und Reallohnverlust oben genannt.

Die ‚harte Grenze‘ wird bereits oben thematisiert und existiert, letztlich egal ab welchem Einkommen. Der Titel des Beitrags sind Fehlanreize, und die sind klar gegeben. Jährlich mit einem Anwalt die eigenen Angaben ‚optimieren‘ kann meiner Meinung nach nicht allgemeines Interesse sein.

Hier gebe ich Ihnen Recht. Nur nochmal zur Visualisierung - die aktuelle Rechtsprechung skizziert (nicht maßstabs- und detailgetreu) und mit dem Vorschlag (bzw der Auslegung vom OLG München) gegenübergestellt:

Insgesamt denke ich ist es ein relevantes, sehr aktuelles und juristisch-spannendes Thema, das super in den Podcast passen wird.

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