EU Rechtsstaatmechanismus - Kommentar Martin Sonneborn

Hallo zusammen,

Im Rahmen des gefundenen Kompromisses zum aktuellen EU Haushalt und dem Rechtsstaatlichkeitsmechanismus bin ich über einen Kommentar von Martin Sonneborn gestolpert.
Auch wenn ich den Mann sehr schätze und eigentlich seinen Einschätzungen vertraue, sind da doch sehr viele Details drin, die ich so noch nicht gehört habe. (Ja ich weiß in Zeiten des Internets ist Recherche nicht schwer. Aber sie ist zeitaufwendig, weswegen ich gehofft hatte, dass hier jemand vielleicht schon aus dem Stehgreif etwas sagen kann ^^)

Es geht um diesen Text: Redirecting...

Konkret frage ich mich, ob der Vorschlag von Junker wirklich wie beschrieben ausgearbeitet war und dann verändert wurde?
Philipp und Ulf hatten ja schon in der LDN215 erwähnt, dass Polen und Ungarn den Rechtsstaatlichkeitsmeachnismus gar nicht mehr mit dem Haushalt blokieren können, da er auch für einen Nothaushalt gelten würde. Stimmt es also wirklich, dass dieses ganze Dilemma nur auf Grund einer Ungeschicktheit von deutscher Seite im Verfahren entstanden ist? (Also dass der Mechanismus auch losgelöst vom aktuellen Haushalt hätte beschlossen werden können)

Falls ihr das Thema in der Lage aufgreift (und dieser Kommentar noch nicht zu spät kommt) würde ich mich um eine Einordnung freuen. Ansonsten weiß vielleicht einer der anderen Hörer bereits mehr?

Vielen Dank (auch ganz allgemein für eure Arbeit ;)) und einen schönen Tag noch,
Nils

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Interessant ist dabei auch, dass verschiedene Medien den EU Kompromiss unterschiedlich deuten:
Quer vom Bayrischen Rundfunk auf Instagram: Login • Instagram - sieht den Kompromiss sehr negativ, wohingegen SZ und ZEIT den Kompromiss loben und als gut betiteln.