Ich bin gerade über dieses EU-Gesetz (2019/1158) gestolpert, welches unter anderem beinhaltet,
dass Väter Anspruch auf 10 Werktage ‚Urlaub‘ nach der Geburt ihres Kindes haben sollen, sowie
dass dieser Urlaub mindestens gleichwertig zu der Vergütung im Krankheitsfall bezahlt werden soll.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L1158&from=EN#d1e727-79-1
Dieses Gesetz soll von den Mitgliedsstaaten zum 02.08.2022 umgesetzt werden.
Von Seiten des BMFSFJ habe ich folgendes Dokument dazu gefunden
- dementsprechend bedarf es in Deutschland keiner gesetzlichen Umsetzung.
Ein Gutachten des DGB von Januar letzten Jahres widerspricht dieser Auffassung.
Bezahlter Vaterschaftsurlaub auch in Deutschland | DGB
Ebenso die Argumentation dieser Petition
https://vaterschaftsfreistellung.de/
Jetzt wäre meine Frage, wie diesbezüglich der aktuelle Stand ist - offiziell müsste die Richtlinie ja inzwischen in der ein oder anderen Weise umgesetzt worden sein…