Ergänzungen zur Gerichtsbarkeit (Spezialfälle)

Bei der Übersicht über die Gerichtsbarkeit in Deutschland in der aktuellen Folge gibt es noch ein paar Spezialfälle als Ergänzungen:

  • Verfassungserichte (auch auf Länderebene)
  • Bundespatentgericht
  • Truppengerichte Nord und Süd

Eine gute Übersicht bietet hierzu m.E. auch Wikipedia: Liste deutscher Gerichte – Wikipedia

In Bayern gibt es auch als einziges Bundesland neben den Oberlandesgerichten auch das " Bayerisches Oberstes Landesgericht". Eine Einordnung dieses Spezialfalles fände ich noch interessant.

Hallo zuphilip,

als Jurist aus Bayern kann ich dir etwas zum Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) erzählen:
Der Zweck des BayObLG ist die Vereinheitlichung der bayerischen Rechtsprechung, weil es in Bayern 3 Oberlandesgerichte gibt, die in speziellen Fällen mit Schwerpunkt im bayerischen Landesrecht theoretisch unterschiedliche Entscheidungen treffen könnten, ohne dass dies vor dem BGH geklärt werden könnte. Es geht also darum, widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden.
Diesen Luxus muss man sich als Bundesland natürlich erst einmal leisten können. Rechtsgrundlage für das BayObLG sind §§ 8, 9 EGGVG.

Die Aufgaben des BayObLG sind zweigeteilt:

Im Zivilrecht ist es zuständig für Revisionen, in denen Bundesrecht keine maßgebliche Rolle spielt, § 8 II EGGVG iVm Art. 11 BayAGGVG. Es geht also um zivilrechtliche Streitigkeiten des bayerischen Landesrechts, was eine Spezialmaterie ist.

Im Strafrecht ist es im Wesentlichen zuständig für Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte, § 9 EGGVG iVm Art. 12 Nr. 1 BayAGGVG. Dadurch werden die bestehenden 3 OLGs entlastet, weil die strafrechliche Revsion in Bayern nun einheitlich vom BayObLG entschieden wird, soweit erstinstanzlich das Amtsgericht zuständig war. Ansonsten bleibt der BGH zuständig, wenn erstinstanzlich ein LG entschieden hat.

Hoffentlich war dir das nicht zu viel Information.

Gruß,
Alex

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