Ergänzung und Präzisierung zu Batteriespeichern

Danke für euren Beitrag zur Energiewende in der aktuellen Lage! Ich würde aus meiner Perspektive als Klimaschutzmanagerin in einer süddeutschen Gemeinde gerne noch ein paar Sachen ergänzen bzw. präzisieren, insbesondere zum Thema Batteriespeicher:

Eigentlich habt ihr die meisten wichtigen Punkte in eurem Beitrag (wie wir das nicht anders gewohnt sind ;)) sehr gut aufgedröselt und gegenübergestellt. Beim Thema Batteriespeicher steckt der Teufel aus meiner Sicht allerdings etwas mehr im Detail: Ich war auch lange davon ausgegangen, dass diese quasi von Natur aus netzdienlich sind, weil sie ja dann einspeichern, wenn es ein Überangebot an Strom gibt (und er günstig ist) und abgeben, wenn der Bedarf hoch (und Strom damit teuer ist). Da wir aber keine regionalen Strompreise haben (und das mit den süddeutschen Bundesländern wohl auch kaum zu machen sein wird), stimmt das aber leider nur bedingt. Es kann durchaus sein, dass der Strompreis gerade im Keller ist, weil die Offshore-Windparks Massen an Strom produzieren, zugleich aber in Süddeutschland Windstille und eine dicke Wolkendecke vorherrschen. Wenn die Speicher in Baden-Württemberg dann das Signal bekommen, jetzt Strom aus dem Netz zu ziehen und einzuspeichern, obwohl das Überangebot ja ganz wo anders verortet ist, kann das schon zur Gefahr für die lokale Netzstabilität werden. Insbesondere gilt das für sogenannte Stand-Alone-Speicher - also Speicher auf der grünen Wiese, deren alleiniges Geschäftsmodell es ist, Strom aus dem Netz zu ziehen, wenn er günstig ist, und ihn wieder abzugeben, wenn er teuer ist - ohne die Situation im lokalen Stromnetz zu berücksichtigen. So schildern es mir jedenfalls Netzbetreiber. Die Regulierungen und Auflagen, die von Netzbetreiber-Seite an die Betreiber der Speicher in Punkto netzdienlichem Einsatz der Speicher ausgegeben werden können, seien hier noch nicht ausreichend. Ob das wirklich so ist, kann ich selbst natürlich nicht abschließend prüfen, aber diese Schilderungen scheinen mir da schon schlüssig. Vielleicht lohnt es sich hier nochmal tiefer einzusteigen und zu schauen welche Regelungen es aktuell gibt und welche in dem durchgestochenen Gesetzentwurf vorgesehen sind?

Was ich jedenfalls auch aus Sicht der Kommunen bestätigen kann, ist, dass im Bereich der Stand-Alone-Speicher gerade eine echte Goldgräberstimmung herrscht: Sowohl die Verwaltungen als auch die Netzbetreiber werden mit Anfragen von mehr oder weniger seriösen Speicherbetreibern bombardiert. In dieser Hinsicht gebe ich dem BMWE recht, dass das aktuelle Windhundverfahren nicht die geeignete Vergabemethode zu sein scheint. Hier müssten Nachschärfungen erfolgen, die die Flut an Anträgen eindämmen und den Netzbetreibern und Kommunen mehr Steuerungsmöglichkeiten einräumen - ohne, dass die Energiewende dadurch ausgebremst wird!

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Es gibt verschiedene Gründe für die Flut an Netzanschlussbegehren durch Batteriespeichern:

  • Stark sinkende Herstellungskosten
  • Volatilität der Spot-und Intradaymärkte hat in den letzten Jahren stark zugenommen und stärkt den Business Case von Speichern
  • Speicher, die vor 2029 in Betrieb gehen, sind nach Para. 118 EnWG netzentgeltbefreit

Die Umstellung vom Windhundprinzip („First Home, First Served) zum Reifegradverfahren (First Ready, First Served) macht absolut Sinn. Gerade wegen des letzte Punktes dürften viele Anfragen eher das Handtuch auf der Liege sein ohne das das betroffene Projekt technisch und wirtschaftlich ansatzweise ausgereift wäre.

Netzdienlichkeit ist ein anderes Thema, was zurzeit intensiv im Branchendialog der BNetzA (AgNes) diskutiert wird. Die Stichworte sind flexible Netzanschlussverträge, Baukostenzuschüsse, dynamische Netzentgelte. Es wäre sicher spannend, wenn die Lage sich den AgNes Prozess näher anschauen würde, aber dafür würde eine Folge sicher nicht reichen.