Die Vergütung von rechtlichen Betreuerinnen soll neugestaltet werden. Das BMJ hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuerinnen (https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_Neuregelung_Betreuerverguetung.pdf?__blob=publicationFile&v=) veröffentlicht. Die geplante Reform bedroht die Arbeit von rechtlichen Betreuer*innen und Betreuungsvereinen, welche einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung des Betreuungsrechts in der Praxis leisten.
So viel Widerstand und Empörung aller betroffenen Berufsgruppen gegen eine Vergütungsreform in der rechtlichen Betreuung (siehe hierzu diverse Stellungnahmen der Berufsverbände; beispielhaft die Protestaktion der Betreuungsvereine bei der 95. Justizministerkonferenz) gab es bisher noch nie. Das Thema eignet sich um grundsätzlich auf rechtliche Betreuung aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren, da es um grundlegende Selbstbestimmungsrechte geht. Das Thema ist aktuell, es besteht die Möglichkeit der Stellungnahme, bevor die Länder dem Entwurf zustimmen oder ablehnen.
Rechtliche Betreuung dient dazu das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung zu sichern und zu unterstützen. Eine rechtlicher Betreuer*in kann vom Betreuungsgericht für Menschen eingesetzt werden, die aufgrund von Behinderung oder Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig wahrnehmen können (vgl. §§1814 BGB). Nach Maßstab der Unterstützten Entscheidungsfindung sollen betroffene Personen die erforderliche Unterstützung erhalten, ihr Leben nach ihren Wünschen zu gestalten.
Die Betreuungsrechtsreform führte zum 01.01.2023 zu einer wesentlichen Verbesserung des Betreuungsrechts. Die Stärkung der Selbstbestimmung (Art. 12 UN-BRK) unterstützungsbedürftiger Menschen ist der Leitgedanke. Rechtliche Betreuung bedeutet Unterstützung zur eigenen Entscheidung (Rechtliche Betreuung von Menschen mit Behinderungen | Institut für Menschenrechte). In Deutschland werden mehr als die Hälfte der rechtlichen Betreuungen ehrenamtlich geführt, von Eltern, Kindern, Geschwistern, anderen Verwandten, Personen aus der Nachbarschaft oder Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen. Vermutlich kennt jeder im erweiterten Kreis eine Person, die mit dem Thema Berührungspunkte hat. In gesellschaftlichen Debatten ist dieses Thema unterrepräsentiert. Aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder des fortschreitenden Alters können wir selbst oder enge Familienangehörige jederzeit in eine Situation geraten, in der rechtliche Angelegenheiten plötzlich nicht mehr selbst geregelt werden können. Dann kann eine rechtliche Betreuung erforderlich werden – insbesondere, wenn keine anderen Wege der Vorsorge wie Vorsorgevollmachten, Patientinnen- und Betreuungsverfügungen getroffen wurden.
Die aktuelle Vergütungsreform stellt ein großes Risiko für die Umsetzung der Betreuungsrechtsreform und die damit beabsichtigte Förderung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung dar. Nach einer umfangreichen Evaluierung des Vergütungssystems hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern vorgelegt. Mehrere Berufsgruppen, sowie ehrenamtliche Betreuerinnen sollen ab 1.1.2026 eine höhere Vergütung erhalten. Die Vergütungssätze sollen um durchschnittlich 12,7 % erhöht werden. Die Vergütungsreform soll zu einer Erhöhung der Vergütung, zur Vereinfachung zur Entbürokratisierung führen. der Praxis werden die allermeisten Personen dadurch allerdings nicht „mehr Geld“ wie es das BMJ angibt, erhalten. In den meisten Fällen wird es zu einer realen Einkommensminderung führen, die sowohl für Berufsbetreuerinnen als auch für Betreuungsvereine existenzbedrohend sein wird. Zudem sieht der Gesetzesentwurfs keine Dynamisierung der Vergütung vor.
Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe, die angemessen finanziell ausgestattet werden muss und sich damit einer Deckelung oder Budgetierung entziehen muss. Hier sind die Details zu der geplanten Reform sowie Kritik zu den jeweiligen Änderungen lassen sich hervorragend aus verschiedenen Stellungnahmen entnehmen:
Betreuungsgerichtstag: https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Stellungnahmen/2024-2026/Stellungnahme_des_BGT_zum_Ref.-Entwurf_VBVG.pdf
Bundesverband der Berufsbetreuer*innen. https://www.berufsbetreuung.de/fileadmin/BdB_Homepage/Der-BdB/Stellungnahmen/2024/BdB-Stellungnahme_Referentenentwurf_15.10.2024.pdf
Aktionsbündnis Vergütung rechtlicher Betreuung: https://www.bi-bv.net/wp-content/uploads/go-x/u/bd23597e-f3b3-49cf-bfd4-de7b1fc4f1c3/AufrufAktionsbundnis20241128_final_1.pdf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganistionen: https://www.bagso.de/fileadmin/user_upload/bagso/01_News/Aktuelles/2024/BAGSO_Stellungnahme_Referentenentwurf_Betreuerverguetung_241023.pdf