Bitte was? Du meinst nicht ernsthaft, dass pauschal alle Angehörige von Mordopfern rachsüchtige nicht-Menschen (Demonen oder was?) sind, wenn sie auch noch Jahre später dem Täter nicht verzeihen wollen. Was sind in dem Zusammenhang „Unglücksopfer“?
Wie siehst Du denn zum Beispiel Historiker, die auch 70+ Jahre später noch Verbrechen der Nazis aufklären wollen?
Mal davon abgesehen, hat die vergangene Zeit auch gar nichts mit dem Doppelbestrafungsverbot zu tun. Dir geht es wohl eher um eine Verjährung von Mord.
Warum gehst Du davon aus, dass das Doppelbestrafungsverbot für weniger Justizirrtümer sorgt?
Pauschal würde ich eher die gegenteilige Annahme treffen, schließlich steht ein Richter deutlich mehr unter Druck, wenn er weiß, dass sein Freispruch auch noch gilt, wenn einwandfreie Beweise auftauchen, die die Tat beweisen. Eine falsche Verurteilung kann schließlich noch korrigiert werden, ein falscher Freispruch nicht.
Im Normalfall sollten Richter solche Gedanken natürlich nicht beachten, deshalb denke ich nicht, dass sich die Zahl der Justizirrtümer durch das Gesetz groß ändern wird.
Wenn Dir Justizirrtümer wichtig sind, solltest Du Dich lieber dafür einsetzen, die Hürden für eine Wiederaufnahme nach Verurteilung zu verringern. Diese sind im Moment nämlich sehr hoch.
Dazu gibt es auch eine sehr interessante Folge von Zeitverbrechen. (Sind insgesamt 4 Folgen)
Warum nicht? Würde sogar sagen, es geht überdurchschnittlich häufig um besonders schwere Straftaten. Denn da gibt es aus offensichtlichen Gründen ein größeres Interesse an einer Aufklärung.
Serientaten sind auch schwerer aufzuklären, viele Fälle eben erst heute mit Hilfe eines DNS-Abgleichs.
Im Gegensatz dazu vielleicht die Frau, die ihren Mann aus purer Verzweiflung umbringt, weil der sie jahrelang schlägt. Bei solchen Taten steht der Täter ja meistens schnell fest, wenn er nicht sogar selbst gesteht.
Sagst ja selbst schon dass der Absatz zur love parade/Unglück von Kaprun nichts mit dem Thema zu tun hat, trotzdem dazu:
- keiner der Verantwortlichen wurde als Mörder angeklagt
- Meines Wissens gab es keine Verurteilung im Fall loveparade
- für Mord hängt man in Deutschland schon lange nicht mehr
Zur loveparade wurden außerdem viele Fälle eingestellt (kein Freispruch). Dadurch könnten theoretisch auch mit Doppelbestrafungsverbot, diese Fälle wiederaufgenommen werden. In dem Fall ist es also anscheinend okay, dass die Beteiligten keinen Rechtsfrieden erhalten. (Da es sich aber nicht um Mord handelt, verjähren die Vorwürfe)
Der allerdings „nur“ einmal angeklagt wurde. Mit Doppelbestrafungsverbot hat das nichts zu tun.