Einordnung: Unvereinbarkeitsbeschluss gegen die AfD in Vereinen möglich?

„Unvereinbarungsbeschlüsse sind Regelungen von Parteien, Vereinen und Verbänden, nach denen die gleichzeitige Mitgliedschaft in dieser Organisation mit der Mitgliedschaft in einer anderen, namentlich benannten Organisation, unvereinbar ist und ein Aufnahmehindernis oder einen Ausschlussgrund darstellt.“ - Wikipedia „Unvereinbarkeitsbeschluss“

Angesichts der - wie ich finde gefährlich hohen - Gewinne der rechtspopulistischen und rechtsextreme politische Partei Alternative für Deutschland bei der Europawahl, frage ich mich ob gemeinnützige Vereine nun die Option eines Unvereinbarkeitsbeschluss gegen diese in Betracht ziehen sollten.

Im Zuge dessen fände ich eine Einordnung in einer Lage-Folge und der Beantwortung folgender Fragen interessant:

  • Per Satzung „parteipolitisch neutrale“ Vereine - wie sieht es dort rechtlich aus mit einem Unvereinbarkeitsbeschluss gegen Parteien, wie die AfD?
  • Welche Hürden sind an einen Unvereinbarkeitsbeschluss gebunden?
  • Wer kann einen Unvereinbarkeitsbeschluss beschließen? Der Vorstand? Die Mitgliederversammlung?
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Interessante Frage.

Insbesondere die Durchsetzbarkeit: Wie will denn der Fußballverein herausfinden, dass ein Mitglied auch Mitglied in einer bestimmten Partei (hier: AfD) ist.

Andererseits wäre es schon ein tolles Zeichen, wenn der Verein einen solchen Unvereinbarkeitsbeschluss fasst und der Vorstand dann alle Mitglieder schriftlich auffordert, schriftlich zu bestätigten, dass sie nicht Mitglied der AfD, deren Jugendorganisation, deren politischen Stiftung etc. sind.

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Also in unserer Satzung stand damals (ich habe wegen Wegzugs den Verein verlassen müssen) drin, dass vereinsschädigendes Verhalten durch Mehrheitsbeschluss im Vorstand oder der Jahreshauptversammlung zum Ausschluss führen können.

Es herrschte damals das Selbstverständnis, dass ausländerfeindliches oder rassistisches Verhalten darunter fällt, da wir viel auf unsere Auszeichnungen durch Bundespräsidenten hielten und einige internationale Gastspieler und Ehrenmitglieder (unter anderem ehemalige (nichtdeutsche) Weltmeister) hatten.

Keine Ahnung, ob das rechtlich vor Gericht bestand gehabt hätte. Aber ich bin sicher, wir hätten es darauf ankommen lassen. Und ich zweifle sehr daran, dass ein Mitglied gegen ein solches Verfahren geklagt hätte. Was hätte es auch bringen sollen wenn alle es schneiden.