Einordnung des gerichtlichen Urteils gegen METAs GDPR Verstoß

Vor kurzem hat das Landgericht Leipzig einem Internetnutzer 5000€ Schadensersatz zugesprochen, der gegen METAs Datensammlung auf Websiten von Drittanbietern geklagt hatte.

Quellen: German court rules Meta tracking technology violates European privacy laws | The Record from Recorded Future News, Landgericht Leipzig spricht Facebook-Nutzer eine Entschädigung von 5.000 Euro wegen Datenschutzverstößen durch die Business Tools von Meta zu

Sehr interessant wäre zu besprechen, was das für Konsequenzen für META haben könnte. Und - auch aus Eigeninteresse - wie leicht dadurch andere Nutzer erfolgreich eine ähnliche Klage erheben können. Hier der abschließende Paragraph aus der Pressemitteilung des Gerichts dazu:

„Die Kammer ist sich der Folgen ihrer Entscheidung bewusst. Auch wenn sie dazu führen könnte, dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne einen individuellen Schaden explizit darzulegen, widerspricht dies nicht den gesetzgeberischen Zielen der DSGVO, gerade auch mittels Private Enforcement den Datenschutz vor Zivilgerichten und damit jenseits rein behördlicher Maßnahmen effektiv durchzusetzen.“

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Von Heise:

Meta Platforms hat gegenüber heise online bestätigt, das Urteil anzufechten. Hunderte ähnlicher Vorbringen seien von deutschen Gerichten abgelehnt worden.

Bis in 5 Jahren, wenn das vom EuGH entschieden wird.

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