Eingriffsschwere der Impfpflicht

Lieber Ulf,

es kann sein, dass das schon angesprochen wurde, ich habe jetzt keinen Thread explizit dazu gefunden. Mich irritiert beim Thema Impfpflicht, wie locker über den Punkt der Eingriffsschwere hinweggegangen wird. Vorab: Ich bin für eine Impfpflicht und halte sie für verfassungsrechtlich auch eher unproblematisch – aber man tut sich mMn keinen Gefallen, wenn man den Eingriff dermaßen bagatellisiert, wie Du es machst, wenn Du ihn allein nach der objektiven medizinischen Schwere bewertest.

Zum Schutzbereich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit gehört nämlich neben dem Schutz der körperlichen Integrität auch der Schutz der diesbezüglichen Selbstbestimmung, und die ist ja das eigentliche Problem bei der Impfpflicht. Das heißt nicht, dass das Eingriffsgewicht unendlich hoch wäre, aber so völlig nichtig ist der Eingriff eben auch nicht.

Viele Grüße

Ich denke nicht, dass irgendwer gesagt hat, dass der Eingriff völlig nichtig wäre.

Wir sind hier in einer Situation, in der wir nur Dinge abwägen können. Konkret zum Beispiel:
a) Die Schwere des Eingriffs durch das Impfen auf der einen Seite
b) Die Schwere der massiven Eingriffe in die Freiheit dadurch, dass die niedrige Impfquote Maßnahmen erforderlich macht, die bei einer höheren Impfquote nicht erforderlich wären.

Daher:
Was wiegt schwerer? Das Selbstbestimmungsrecht der 30% Impfgegner, nicht geimpft zu werden - oder das Selbstbestimmungsrecht der 70% Geimpften, trotz Impfung in ihrer gesamten Arbeits- und Freizeitgestaltung eingeschränkt zu sein.

Wie gesagt, es geht immer um Abwägungen, keine der beiden Seiten der Argumentation bedient sich totalen Argumenten (wie z.B. bei der Todesstrafe / Folter / Menschenwürde allgemein, wo keine Abwägungen zulässig sind). Alle Grundrechte mit Ausnahme der Menschenwürde müssen eben im konkreten Fall gegeneinander abgewogen werden.