Einführung einer Digitalsteuer in der EU / in Europa

Im Podcast wird immer die Erbschaftsteuer als Einnahmequelle angepriesen. Aus Gerechtigkeitsgründen sollte der Gesetzgeber da sicher mal ran. Allerdings kommen die Einnahmen und Änderungen der Einnahmen alleine die Länder zugute.

Wie sieht es dagegen mit einer Digitalsteuer aus?

Der Kulturstaatsminister Weimer gab vor rund einem Jahr bekannt, eine “Digitalabgabe” zu planen. Das wäre dann keine Steuer, sondern eine Sonderabgabe, wie sie inzwischen auch der Bundesrat fordert (https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0464-25). Als Sonderabgabe dürfte das Projekt aber vor die Wand fahren, weil das Bundesverfassungsgericht sehr enge Grenzen setzt, die eine Digitalabgabe nie und nimmer einhalten kann.

Aber auch das Projekt Digitalsteuer ist in Deutschland nie richtig durchgestartet, weil die Exportnation Deutschland schon 2018/19 Angst vor den USA hatte. Daher hat u.a. Deutschland auch das Projekt einer EU-weit einheitlichen Digitalabgabe deutlich gebremst und sich ganz dem 2-Säulen-Projekt gewidmet (Link zur BMF-Seite zum Projekt), wobei die Säule 1 eine Umverteilung von Besteuerungsrechten in die “Marktstaaten” (also Staaten der Käufer bzw. Leistungsempfänger) ohne Betriebsstätten bewirken soll. Da gab es in der Vergangenheit tolle Erfolgsmeldungen - in Wahrheit eher Wasserstandsmeldungen, da der Amount A oder die Säule 1 durch einen Vertrag eingeführt werden soll, der nur in Kraft treten kann, wenn die USA ihn unterzeichnen und ratifizieren (also nie) Dabei geht die Säule 1 u.a. auf Vorschläge der Regierung Trump I zurück:

Im OECD-Prozess wurden drei Hauptansätze gebündelt (→ Grundlage von Säule 1):

  1. „User Participation“-Ansatz

    • Vor allem vorangetrieben von:

      • Vereinigtes Königreich
    • Idee: Digitale Plattformen sollen dort besteuert werden, wo Nutzer aktiv sind.

  2. „Marketing Intangibles“-Ansatz

    • Vor allem von:

      • USA
    • Idee: Besteuerungsrechte stärker an Markenwert und Märkte koppeln (nicht nur an physische Präsenz).

  3. „Significant Economic Presence“-Ansatz

    • Vor allem von:

      • Indien

      • Weitere Schwellen- und Entwicklungsländer

    • Idee: Steuerpflicht auch ohne physische Präsenz, wenn wirtschaftliche Aktivität im Marktstaat besteht.

Deutschland und die EU haben sich dem gerne angeschlossen, um einen Handelskrieg zu vermeiden und auch noch die Säule 2 eingebracht (Globale Mindeststeuer”). Dafür wurden Mitte 2019 auch auf EU-Ebene alle Bemühungen, auf EU-Ebene eine Digitalsteuer einzuführen, gestoppt. Die betroffenen Unternehmen dürften damals gejubelt haben und haben in der Coronakrise nicht nur ihre Gewinne zu großen Teilen weiterhin niedrig besteuert vereinnahmt, sondern auch ihre Marktmacht gefestigt.

Eigentlich müsste die EU die Verhandlungen über die Digitalsteuern also wieder aufnehmen, zumal einige EU-Staaten die Steuer längst einnehmen (Link) und den Akteuren durch unterschiedliche Regelungen auch noch eine Bürokratie aufbürden, die nur die Steuerberater glücklich macht. Aber still ruht der See, spätestens nachdem die USA im vergangenen Jahr Kanada zum Einknicken zwängen (Link). Nebenbei bemerkt dürfte dies eine der Erfahrungen sein, die die Rede des kanadischen Premiers Mark Carney in Davos erklärt (Link).

Für die Einführung einer Digitalsteuer gibt es also gute Gründe - gegen eine Digitalsteuer aber auch. Vermutlich wäre die Einführung einer Digitalsteuerrichtlinie der EU der beste Weg, um die Bürokratielasten für alle Seiten zu beherrschen, wenn die Säule 1 der Zwei-Säulenlösung für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft endgültig scheitert.

Ein schönes Thema nicht nur für Tax-Podcasts (für Letztere z.Zt. sogar eher nicht).

Seit letzter Woche dürfte noch deutlicher klar sein, dass die Einführung einer Digitalsteuer kein Spaziergang wird. Denn nun greift Trump Großbritannien wegen seiner (eher moderaten) Digitalsteuer an (Link). Die britische Digital Services Tax wird seit dem 1. April 2020 erhoben. Sie erhebt (nur) zwei Prozent auf Erlöse großer Digitalunternehmen aus Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und Online-Marktplätzen. Betroffen sind laut Reuters und Guardian Konzerne wie Apple, Googles Mutter Alphabet, Meta und Amazon (Quelle). Im Steuerjahr 2025/26 brachte die Abgabe nach Angaben der britischen Steuerbehörde 944 Millionen Pfund (1,1 Milliarden Euro) von Technologiekonzernen ein - rund siebzehn Prozent mehr als im Jahr davor (DLF/ Euronews). Das alleine rettet keinen Staatshaushalt in Europa, ist aber wegen der hohen jährlichen Zuwachsraten seit 2020 schon eine interessante Steuerquelle – und offenbar ein Stein des Anstoßes für die betroffenen Konzerne und damit für Trump. Man könnte es natürlich auch anders herum betrachten – die Digitalsteuer als sehr spezifische Antwort auf Trumps Zölle mit allen Wirkungen und Nebenwirkungen. Aber eines wäre sie gewiss nicht: unmodern.

Die Steuer wäre auch in Europa ergiebig. Eine Studie des Centre for European Policy Studies (CEPS) aus dem Jahr 2025 schätzt, dass eine Digitalsteuer von fünf Prozent im Jahr 2020 EU-weit rund 11,9 Milliarden Euro eingebracht hätte. Das entspricht 5,3 Prozent der Körperschaftsteuereinnahmen und 7,1 Prozent des EU-Haushalts jenes Jahres. Bis 2026 könnte der Betrag auf 37,5 Milliarden Euro steigen. Das entspräche etwa 7,8 Prozent der Körperschaftsteuereinnahmen im Jahr 2023 und 18,8 Prozent des EU-Haushalts 2025. „Die Zahlen zeigen, welches Potenzial eine Digitalsteuer in Zeiten hoher fiskalischer Belastung als erhebliche Einnahmequelle für die EU hat“, heißt es in dem Bericht (Quelle). Die Studie ist im Internet einsehbar: “Towards a European digital services tax: renewing the momentum for a fair contribution“.
Wollte Deutschland die Steuer einführen, müsste hier aber Art. 106 GG geändert werden. Wenn die Steuer dann nicht für den EU-Haushalt reserviert wird, würde man sie wohl als Gemeinschaftsteuer einführen, damit Bund und Länder gleichermaßen profitieren können. Und in Deutschland wäre auch ein Bruchteil der o.g. 37,5 Milliarden Euro viel Geld, wenn der Steuersatz nur drei Prozent (dann EU-Weit 20,6 Milliarden Euro) wäre, weil von der gesamten europäischen Steuer (ermittelt für verschiedene Szenarien und Anteile in der Studie, Seite 21) immer der dickste Brocken auf Deutschland entfällt. Und das bei guten Wachstumsaussichten!

Neuigkeiten aus Brüssel!

Während nun alle denken, dass Trumps neue Zollerhöhungen von Kanzler Merz und seinen unbedachten Äußerungen, die offenbar nicht weiter gedacht sind als bis zu den Zuhörern im Saal (manchmal nicht mal so weit), verursacht wurden, dürfte der wahre Grund wohl im EU-Parlament zu suchen sein.

Dazu hier die Pressemitteilung der Grünen/EFA im EU-Parlament vom 28. April 2026

“Das Europäische Parlament geht mit einer starken Position in die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten über den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2028 bis 2034. Die Grünen/EFA haben im Verhandlungsmandat die Forderung nach einer Steuer für große Technologie-Unternehmen und nach Aufstockung der Finanzierung für die Fortführung LIFE-Programms auf drei Millionen Euro für einen stärkeren Umweltschutz und den Erhalt der biologischen Vielfalt durchgesetzt.

Rasmus Andresen, Grünen/EFA-Mitglied im Haushaltsausschuss und Schattenberichterstatter für EU-Eigenmittel, kommentiert:

„Das EU-Parlament geht mit einer starken Position in die Verhandlungen mit den Regierungen und fordert auf Grünen/EFA-Initiative eine Digitalsteuer für BigTech-Unternehmen. Es ist nicht vermittelbar, dass Elon Musk und Co. mit ihrem Hassmodell Geschäfte zum steuerlichen Nulltarif machen. Zukünftig soll BigTech nicht nur schwindelerregende Gewinne machen, sondern Steuern zahlen, wie andere Unternehmen auch. …””

Wenn man weiß, wie allergisch diese Unternehmer und Trump auf solche Ankündigungen reagieren, kann man sich die Zollandrohung als Antwort schon gut vorstellen. Und einen Geheimdienst brauchte Trump für die Kenntnis der Absicht des EU-Parlaments auch nicht. Das steht sogar schon auf der Website von Heise “Digitalsteuer im Blick: EU-Parlament fordert Milliarden-Abgabe für Big Tech”.

Im Heise-Artikel ist zudem zusammengetragen, dass einzelne EU-Staaten langsam die Geduld mit den USA verlieren. Sollte Frankreich tatsächlich eine Erhöhung des Steuersatzes von drei auf 15% durchziehen, würde Deutschlands Drückebergerei bei dem Thema auch nichts mehr bringen. Und eigentlich kommt der Zugriff sowieso 10 Jahre zu spät.