Im Podcast wird immer die Erbschaftsteuer als Einnahmequelle angepriesen. Aus Gerechtigkeitsgründen sollte der Gesetzgeber da sicher mal ran. Allerdings kommen die Einnahmen und Änderungen der Einnahmen alleine die Länder zugute.
Wie sieht es dagegen mit einer Digitalsteuer aus?
Der Kulturstaatsminister Weimer gab vor rund einem Jahr bekannt, eine “Digitalabgabe” zu planen. Das wäre dann keine Steuer, sondern eine Sonderabgabe, wie sie inzwischen auch der Bundesrat fordert (https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0464-25). Als Sonderabgabe dürfte das Projekt aber vor die Wand fahren, weil das Bundesverfassungsgericht sehr enge Grenzen setzt, die eine Digitalabgabe nie und nimmer einhalten kann.
Aber auch das Projekt Digitalsteuer ist in Deutschland nie richtig durchgestartet, weil die Exportnation Deutschland schon 2018/19 Angst vor den USA hatte. Daher hat u.a. Deutschland auch das Projekt einer EU-weit einheitlichen Digitalabgabe deutlich gebremst und sich ganz dem 2-Säulen-Projekt gewidmet (Link zur BMF-Seite zum Projekt), wobei die Säule 1 eine Umverteilung von Besteuerungsrechten in die “Marktstaaten” (also Staaten der Käufer bzw. Leistungsempfänger) ohne Betriebsstätten bewirken soll. Da gab es in der Vergangenheit tolle Erfolgsmeldungen - in Wahrheit eher Wasserstandsmeldungen, da der Amount A oder die Säule 1 durch einen Vertrag eingeführt werden soll, der nur in Kraft treten kann, wenn die USA ihn unterzeichnen und ratifizieren (also nie) Dabei geht die Säule 1 u.a. auf Vorschläge der Regierung Trump I zurück:
Im OECD-Prozess wurden drei Hauptansätze gebündelt (→ Grundlage von Säule 1):
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„User Participation“-Ansatz
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Vor allem vorangetrieben von:
- Vereinigtes Königreich
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Idee: Digitale Plattformen sollen dort besteuert werden, wo Nutzer aktiv sind.
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„Marketing Intangibles“-Ansatz
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Vor allem von:
- USA
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Idee: Besteuerungsrechte stärker an Markenwert und Märkte koppeln (nicht nur an physische Präsenz).
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„Significant Economic Presence“-Ansatz
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Vor allem von:
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Indien
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Weitere Schwellen- und Entwicklungsländer
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Idee: Steuerpflicht auch ohne physische Präsenz, wenn wirtschaftliche Aktivität im Marktstaat besteht.
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Deutschland und die EU haben sich dem gerne angeschlossen, um einen Handelskrieg zu vermeiden und auch noch die Säule 2 eingebracht (Globale Mindeststeuer”). Dafür wurden Mitte 2019 auch auf EU-Ebene alle Bemühungen, auf EU-Ebene eine Digitalsteuer einzuführen, gestoppt. Die betroffenen Unternehmen dürften damals gejubelt haben und haben in der Coronakrise nicht nur ihre Gewinne zu großen Teilen weiterhin niedrig besteuert vereinnahmt, sondern auch ihre Marktmacht gefestigt.
Eigentlich müsste die EU die Verhandlungen über die Digitalsteuern also wieder aufnehmen, zumal einige EU-Staaten die Steuer längst einnehmen (Link) und den Akteuren durch unterschiedliche Regelungen auch noch eine Bürokratie aufbürden, die nur die Steuerberater glücklich macht. Aber still ruht der See, spätestens nachdem die USA im vergangenen Jahr Kanada zum Einknicken zwängen (Link). Nebenbei bemerkt dürfte dies eine der Erfahrungen sein, die die Rede des kanadischen Premiers Mark Carney in Davos erklärt (Link).
Für die Einführung einer Digitalsteuer gibt es also gute Gründe - gegen eine Digitalsteuer aber auch. Vermutlich wäre die Einführung einer Digitalsteuerrichtlinie der EU der beste Weg, um die Bürokratielasten für alle Seiten zu beherrschen, wenn die Säule 1 der Zwei-Säulenlösung für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft endgültig scheitert.
Ein schönes Thema nicht nur für Tax-Podcasts (für Letztere z.Zt. sogar eher nicht).