Eine Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert bundesweite Vorbeugehaft für Klimaaktivist:innen

Der Vorsitzende der GdP fordert im Gespräch mit dem Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND) eine weitere Anwendung der Vorbeugehaft im Bundesgebiet. Der relevante Ausschnitt:

„Der Verhinderungsgewahrsam ist ein wirksames Instrument des gesetzlichen Auftrages der Gefahrenabwehr“, sagte GdP-Bundeschef Kopelke dem RND. „Die Maßnahme ist auch deshalb verhältnismäßig, weil stets ein Richter maßgeblich involviert ist und am Ende das Gericht die Gewahrsamsdauer angesichts der im jeweiligen Land geltenden Polizeigesetze anwendet.“

Kopelke kritisierte jedoch, dass die vorgesehene Dauer des Gewahrsams sich von Land zu Land stark unterschiede. „Das offenbart eine fehlende Abstimmung der Länder mit Blick auf die Gefahrenabwehr“, so der Gewerkschaftschef. Es sei notwendig, gleiche Standards zu vereinbaren, forderte er. „Wir können uns keinen Gewalt- und Aktionstourismus in Deutschland erlauben.“

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Dann bin ich auch für Vorbeugehaft für Polizisten aus rechten Chats, jeden Querdenker, Politiker der CSU, da man annehmen kann das Sie wieder mit Korruption in Kontakt kommen.

Mir stellen sich alle Haare auf, wenn ich so einen undemokratischen Diktatorenwahnsinn lese. Ist dieser Herr vielleicht im falschen Land Staatsbürger? Und sowas sind Sicherheitskräfte hier.

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Wo der Herr hier Gewalt sieht ist mir ein Rätsel.

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Wahrscheinlich wie immer am rechten Auge dafür blind.

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Interessant, derartige Vorstöße hätte ich vor allem von der DPolG erwartet, weil die i.d.R. noch etwas krasser in Richtung „Law & Order“ geht als die GdP.

Juristisch halte ich die Position der GdP hier für völlig unhaltbar, siehe die Diskussion über das bayrische Polizeiaufgabengesetz. Ein Verhinderungsgewahrsam kann nur verhältnismäßig sein, wenn es sich auf die Verhinderung einer konkreten Tat, die nur in einem begrenzten zeitlichen Korridor geschehen kann, bezieht.

Ein Verhinderungsgewahrsam gegen eine Dauergefahr ist zwangsläufig unverhältnismäßig, weil sie theoretisch beliebig oft wiederholt werden kann. Wenn die Gefahr nach der Höchstdauer des Verhinderungsgewahrsams (z.B. 30 Tage in Bayern) noch in gleichem Maße fortbesteht, wurde keine Gefahr verhindert, sondern nur zeitlich verschoben. Und das rechtfertigt unter keinen Umständen eine 30-tägige Haft, vor allem nicht, wenn sie immer wieder wiederholt eingesetzt werden kann, weil es für eine Dauergefahr eben typisch ist, dass sie immer weiter fortbesteht.

Diese Sache wird früher oder später mit ziemlicher Sicherheit vom BVerfG gestoppt werden. Es ist nur traurig, dass die Konservativen das vermutlich auch wissen, es ihnen aber egal ist - weil bis die Sache beim BVerfG durch ist kann man schließlich den politischen Gegner ganz schön lange damit drangsalieren - und ernsthafte Konsequenzen hat keiner der Verantwortungsträger zu befürchten… im Gegenteil, Söder und Konsorten würden sich mit einer Niederlage in Karlsruhe eher noch brüsten…

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Inhaltlich ist alles gesagt und ich verkneife mir ausfallend zu werden :wink:
Aber ich wollte kurz @noah für seine Überschrift loben: eine Gewerkschaft der Polizei ist natürlich vieeeeeel besser als das übliche „die Gewerkschaft der Polizei“, da können sich medienschaffende was von abgucken :wink:

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Hier noch so ein Punkt zur Verhältnismäßigkeit unserer Polizei:

Hätten diese jungen Menschen sich mal lieber gegen Migration an ein Bild geklebt. Ich verliere seit Corona immer mehr an Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden.

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Für die Überschrift darfst Du mich ausnahmsweise mal loben🥳. Schön, dass Dir das auffällt.

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Wobei man hier sagen muss, dass laut dem geschädigten Museum ein Schaden in fünfstelliger Höhe an dem Gemälde verursacht wurde, das LKA geht zwar „nur“ von 4.000 Euro aus, aber auch das ist eben kein unerheblicher Schaden.

Hier darf man nun nicht den Fehler machen, das Ganze subjektiv nach der eigenen Moral zu bewerten, wenn es um die juristische Bewertung geht. Der Rechtstaat muss bei einem solchen Schadensereignis die Interessen der Geschädigten verteidigen, er kann hier nicht sagen: „Aber Klimaaktivismus ist zu wichtig, deswegen weigern wir uns hier, zu ermitteln!“. Wenn der Staat hier nicht mit allen zulässigen Mitteln ermitteln würde, wäre das Resultat irgendwann Selbstjustiz - und das kann doch wohl wirklich niemand wollen.

Egal wie man die Situation mit den Bilderklebern moralisch bewertet, die rechtliche Bewertung hier ist ganz klar: Durch eine Klebeaktion einen vierstelligen Schaden an einem Gemälde (bzw. dessen historischen Rahmen) zu verursachen ist eine schwere Sachbeschädigung nach § 126 Abs. 1 Nr. 4 StGB und das Opfer dieser Straftat hat das Recht, vom Rechtstaat zu verlangen, diesen Fall so weit aufzuklären, dass die Täter (auch Hintermänner bei einer geplanten Aktion) bestraft werden können.

Die Hausdurchsuchungen können z.B. damit gerechtfertigt werden, herausfinden zu wollen, wer noch bei der Planung involviert war, da es gerade im Hinblick auf die späteren zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen sinnvoll ist, auch die Hintermänner belangen zu können (falls die unmittelbaren Täter mittellos sind). Vom allgemeinen Strafanspruch mal ganz abgesehen.

Das ist eben genau die Debatte, die wir in anderen Threads schon geführt haben. Wenn der zivile Ungehorsam so weit geht, dass man spezifische Schäden in mindestens vierstelliger Höhe akzeptiert, muss man auch akzeptieren, dafür belangt zu werden - vor allem, wenn man unbeteiligte Vermögensgegenstände angreift (ja, man kann herleiten, warum Museen ein geeignetes Ziel sind, aber es sollte dennoch klar sein, dass die Museen selbst oder die Eigentümer der ausgestellten Kunstwerke unbeteiligte Dritte sind). Zum Konzept des „zivilen Ungehorsams“ gehört zudem auch, dass man die Strafe dafür dann akzeptiert (oder zumindest hinnimmt), und dazu gehört auch, die polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu akzeptieren.

Natürlich steht der Verdacht im Raum, dass die Durchsuchungen möglicherweise eher dazu dienen könnten, andere Taten aufzuklären, die Aktivisten einzuschüchtern und vor zukünftigen Aktionen abzuhalten. Aber das wird man schwer nachweisen können.

Ich würde diesen Vorgang daher ganz und gar nicht auf die Ebene der Vorbeugehaft ziehen wollen - denn, und da sind wir wieder beim Thema öffentliche Vermittelbarkeit, wenn wir beides auf eine Stufe stellen fällt es den Vertretern von „Law & Order“ wesentlich einfacher, auch die klar verfassungsfeindliche Vorbeugehaft zu rechtfertigen. Die Schärfe der Kritik an einer Maßnahme muss letztlich proportional zur tatsächlichen Verwerflichkeit der Maßnahme stehen. Und die Hausdurchsuchungen sind - wenn überhaupt - nur sehr geringfügig verwerflich, während die Vorbeugehaft ein klarer Bruch maßgeblicher rechtstaatlicher Grundsätze ist.

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Gute Begründung. Nur glaubst du wirklich, dass man 3 Monate nach der Tat noch Planungsunterlagen findet?

Denke eher man war nach Unterlagen für neue Aktionen aus.

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Naja, Planung findet i.d.R. elektronisch statt und die meisten Menschen sind nicht versiert genug, ihre Daten professionell zu löschen. Daher werden üblicherweise Smartphones und Datenträger beschlagnahmt und ausgewertet.

Davon gehe ich auch aus, aber das ist leider Standard bei der Polizeiarbeit. Wenn man irgendwie einen Durchsuchungsbeschluss gerechtfertigt bekommt versucht man natürlich, den auch maximal zu verwerten. Und gerade besagte elektronische Geräte werden da natürlich einiges an Informationen offenlegen.

Natürlich steht dadurch auch immer der Verdacht im Raum, dass die Durchsuchung gar nicht zwingend nötig sein könnte, um die eigentliche Tat, welche die Durchsuchung rechtfertigen soll, weiter aufzuklären, sondern neue Taten zu ermitteln. Das darf offiziell natürlich nicht sein, ist aber kaum nachweisbar.

Wir können bei der juristischen Bewertung nur schauen, ob der Durchsuchungsbeschluss deutlich unverhältnismäßig ist (wie z.B. m.M.n. im Fall Grote wegen einer geringfügigen Beleidigung) oder offensichtlich nicht geeignet ist, das Ziel des Durchsuchungsbeschlusses zu erreichen. Da es um einen Sachschaden im vierstelligen Bereich geht ist der Anlass nicht geringfügig und weil es theoretisch möglich ist, weitere Informationen über die Planungsphase / Hintermänner zu gewinnen geht er auch nicht zwangsläufig fehl. Daher tue ich mich schwer damit, ihn als rechtswidrig zu bewerten.

Natürlich hoffe ich, auch wenn ich die konkrete Bilderklebe-Aktion ablehne, dass die Aktivisten clever genug waren, ihre digitalen Spuren hinreichend zu beseitigen und eine hinreichend sichere Verschlüsselung für ihre Kommunikation zu verwenden, sodass die Durchsuchung nicht noch mehr Belastendes zu Tage fördert.