Einbau von Klimaanlage in MFH

Hallo zusammen,
der Klimawandel schreitet voran und deshalb muss auch konkret Klimaanpassung stattfinden.

Nun ist es aus vielen Umweltgruenden eigentlich wünschenswert in MFHs zu wohnen statt in freistehenden Häusern.

Leider erschwert das Wohnen in MFHs die Klimaanpassung häufig, denn einzelne Besitzer von ETW dürfen nicht für sich selbst entscheiden Klimaanlagen mit Außengerät einzubauen.

Hier wird gesetzlich und deshalb auch gerichtlich priorisiert, dass die durchzubohrene Wand Gemeinschaftseigentum ist und ein außen angebrachtes Klimagerät das Aussehen des Hauses beeinträchtige / verändere. Damit ist ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer nichts dahingehend möglich.

Für Balkonkraftwerke wurden Gesetzesänderungen vorgenommen, um die Anbringung zu erleichtern.

Nun plädiere ich für eine Rechtsänderung, dass ähnlich der Balkonkraftwerke auch Klimaanlagen keines WEG-Beschlusses mehr bedürfen, sondern individuell durchgeführt werden können. Gerne nach Absprache mit anderen WEG-Mitgliedern (eventuell wollen sich ja andere anschließen) und durchgeführt durch eine Fachfirma.

Was denkt ihr?

Edit: Klimaanlagen sind ja haeufig auch nur Wärmepumpen. Eventuell hilft es das Thema positiver zu konnotieren in der Öffentlichkeit.

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Eine Klimaanlage ist aber schon ein wenig was anderes als ein Solarpanel. Welches von beiden weniger hübsch ist, darüber kann man sich sicher streiten. Aber eine Klimaanlage verursacht Lärm und eine dauerhafte Veränderung der Bausubstanz. Stell dir den Streit vor, wenn da jemand neben das Schlafzimmer des Nachbarn eine Anlage mit 60db setzt (entspricht einem Rasenmäher aus 10m Entfernung).

Ich muss ehrlicherweise sagen, dass ich den Bedarf für Klimaanlagen nicht für so essentiell halte, dass der Gesetzgeber es den deutschen ETW-Besitzern massiv erleichtern muss, eine einzubauen. Zum einen sollte man aus Sicht des Energiebedarfs den Einbau eher nicht attraktiver machen. Zum anderen gibt es kleine, bewegliche Geräte, die man auch ohne Veränderung der Bausubstanz einsetzen kann.

Ich würde auch den Bedarf nicht überbewerten. Nur weil die Temperaturen in Zukunft ein bis zwei Wochen im Jahr das erreichen, was auch im Süden Europas als Sommer gewertet werden würde, entsteht noch kein Grundrecht auf Klimaanlage.

Das kommt sicherlich sehr auf die Wohnung an. Als langjähriger Bewohner eines Dachgeschosses kann ich da ein Lied von singen. Als Schüler und dann Student genügte mir aber die Option wenige Meter weiter bei den Eltern eine überdachte Terrasse oder das dort kühlere Wohnzimmer zu nutzen.

Und selbst heute in einem Reihenhaus sehe ich, dass es teils nicht möglich ist die Kinderzimmer unter 27 grad zu bringen. Trotz Verdunklung während des Tages und lüften während der Zeit in der es draußen kälter als drinnen ist.

Klimaanlage muss ja dann auch nicht immer heißen diese voll laufen zu lassen sondern kann auch moderat laufen.

Das es in bestimmten Situationen Lösungsbedarf gibt bestreite ich nicht. Aber es ging ja konkret um die Frage, ob es eine Änderung des WEG-Gesetz braucht. Und das sehe ich kritisch, weil es vermutlich am Ende mehr Probleme schafft als es löst.

Sinnvoll wäre da vielleicht schon eher, wenn WEG-Verwaltungen im nachweisbaren Bedarfsfall ein Klimakonzept für das Objekt erstellen und umsetzen müssen. Wenn also einer der Bewohner unzumutbare Zustände in seiner Wohnung belegen kann, muss der Verwalter für das gesamte Objekt den Zustand ermitteln, angemessene Lösungen erarbeiten und finanziert durch eine verpflichtende Sonderumlage auch umsetzen.

Das würde in den meisten Fällen sicherlich mehr Sinn machen, als wenn jeder eine Klimaanlage an die Außenwand klatscht. Und es bringt andere Lösungswege ins Gespräch, zum Beispiel eine bessere Dämmung oder eine außenliegende Verschattungsmöglichkeit für die Fensterflächen.

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Balkonkraftwerke lassen sich temporär einbauen und auch wieder entfernen. Klimaanlagen sind eine größere bauliche Veränderung und sie sind laut. Wenn sie schlecht eingebaut werden, können sie durchaus Schaden anrichten. Ich sehe es wie @ped, dass es sinnvoller ist, das Thema als WEG gemeinsam zu lösen.

Da ist die Frage dann aber auch der zeitliche Horizont. Wenn man die Temperatur für Kleinkinder als ungeeignet sieht, dann hilft es nicht im Jahr wo der Bedarf festgestellt wird diesen anzumelden, dann dauert es ein Jahr bis das bearbeitet ist, dann ein Jahr bis Angebote eingeholt sind und bis dann der Auftrag vergeben ist sind drei Sommer rum.

Das Problem der Entscheidung durch WEG sehe ich darin, dass der Bedarf sehr unterschiedlich sein kann. Einerseits durch die Lage der Wohnung bedingt (EG vs. DG, Nordseite vs Südseite), andererseits durch die Interessen (Vermieter vs. Bewohner, etc.).

Wenn ich mir ansehe was bei uns so an Diskussionen im Sand verlaufen ist wo tatsächlich sogar alle gespart hätten, dann kann ich mir vorstellen, dass gemeinsame Beschlüsse die nicht alle gleichermaßen betreffen schwierig sind.

Und das bedarf an Klimatisierung ist zeigen auch die Sterbezahlen während Hitzewellen.

Da hat aber auch eine selbst beauftragte Lösung einen Vorlauf von ca. 1 Jahr.

Wenn Zeit wirklich ein Kriterium ist, dann ist die einfachste Lösung sowas: https://mobileklimaanlage.de/mobile-klimaanlage-mit-abluftschlauch/ Gerät kaufen, Schlauch durch’s Fenster nach draußen führen, fertig. Keinerlei Zustimmung einer WEG nötig.

Da es diese Art von Lösungen gibt, sehe ich nicht so wirklich die Notwendigkeit, dass jedes Mitglied einer WEG einfach so irgendeine nicht auf das Gesamtobjekt abgestimmte Klimaanlage außen an das Haus klatschen können sollte.

Was zumindest im Falle einer Schwangerschaft schon einen ziemlichen Vorteil bietet gegenüber der Abhängigkeit davon wie schnell andere arbeiten.

Homeoffice braucht man damit aber nicht machen. Und im Dachgeschoss hat das bei mir zwar erheblich Strom verbraucht aber auch nur moderat was gebracht, im Gegensatz zur später montierten Splitanlage.
Und wer tagsüber unterwegs ist kann aufgrund des offenen Fensters sowas auch nur bedingt nutzen.

Ich würde tatsächlich ja auch eine Lösung für alle Wohnungen gegenüber vielen Einzellösungen bevorzugen, aber diese Lösung muss dann halt auch umgesetzt werden und da habe ich bei vielen Eigentümergemeinschaften dann doch erhebliche Zweifel.

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Es wäre auch denkbar, dass eine WEG nur widersprechen kann, wenn ein Gesamtkonzept aufgesetzt und binnen Max. Eines Jahres umgesetzt wird.

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Es gibt bereits eine Änderung des ETG Gesetzes, um zb energetische Sanierung zu adressieren. War früher bei Eingriffen in das allgemein Eigentum noch Allstimmigkeit erforderlich, so wurde dies für bestimmte Ziele abgeschwächt.

Die Klimaanlage um die es in dem von dir genannten Urteil ging, ist aber keine energetische Sanierung und profitiert nicht von dieser Gesetzesänderung.

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Man könnte die Klimaanlage auch als Wärmepumpe framen. Eine Splitklimaanlage kann technisch ohne Probleme im Sommer kühlen und im Winter heizen. Dadurch könnte man eventuell das Gesetz nutzen, da Wärmepumpen bekanntlich das Mittel für klimaneutrales Heizen sind.

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Yep. Wenn eine WEG umstellen will auf solch ein System, dann geht das, und auch die erforderlichen baulichen Veränderungen am gemeinschaftseigentum gehen mit einfacher Mehrheit durch.
Der eingangs zitierte Fall war halt völlig anders.

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Diese Gerätschaften sind aus meiner Sicht keine echte Lösung für eine Raumklimatisierung, sondern in den meisten Anwendungsfällen lediglich geeignet, punktuell einen gekühlten Luftstrom zu erzeugen.
Es wird Wärme aus dem Fenster abgeführt, soweit korrekt, aber die dafür nötige Luftmenge wird dem Aufstellraum entzogen. Da man einem Raum aber nicht unbegrenzt Luft entnehmen kann, muss also von irgendwo das Luftdefizit im Raum ausgeglichen werden. Im Regelfall zieht das Gerät dann durch die Tür, den Fensterspalt oder andere Öffnungen heiße/zu warme Luft in den Raum und das Spiel beginnt von neuem.
Anstatt also lediglich die Luft im Raum auf das gewünschte Niveau abzusenken, muss das Gerät solange übermäßig tief gekühlte Luft erzeugen, bis aus der Mischung von unterkühlter Luft und nachströmender Warmluft die richtige Temperatur entsteht.

Als tatsächliche Lösungen ohne Außengeräte gibt es u.a. Monobloc-Wärmepumpen-Wandgeräte für den Innenraum im „Heizkörperformat“. Diese benötigen dann nur je einen Ein- und Auslass für die Außenwand. Allerdings sind diese recht kostspielig und 20cm Löcher in der Wand muss man auch mögen. Über rechtliche Aspekte habe ich keine Kenntnis.

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Da wird die WEG wohl zustimmen müssen, da es die Außenwand des Gebäudes betrifft.