Auch gute Nachrichten kann man teilen. Kein kommunales Spitzenamt geht in Niedersachsen an eine gesichert rechtsextreme Partei.
und wenige wollen rechtsextreme Ansichten öffentlich vertreten.
Zitat:
Der Fall, dass es weniger Kandidaten als Sitze gibt, ist im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz klar geregelt. Dort heißt es: „Ergibt die Berechnung […] mehr Sitze für einen Wahlvorschlag, als er Bewerberinnen und Bewerber aufweist, so bleiben die übrigen Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.“