Eigenverantwortung zu Ende gedacht: Singapur lässt Ungeimpfte selbst zahlen

Die Diskussion um den Freiheitsbegriff und Impfung in der letzten Lage, ist ein Thema, was mich auch seit Längerem beschäftigt. In diesem Zusammenhang ist mir aufgestoßen, dass diejenigen, die die Freiheit sich nicht zu impfen für sich beanspruchen, trotzdem von der Solidarität der Gemeinschaft getragen werden, wenn sie sich infizieren und ins Krankenhaus müssen.

In Singapur hat man meiner Ansicht nach diese Entscheidungsfreiheit konsequent zu Ende gedacht und bittet freiwillig Ungeimpfte für die Behandlungskosten einer Covid-Infektion zur Kasse. Covid-19 patients who choose not to be vaccinated have to foot own medical bills from Dec 8 Mir ist diese Herangehensweise spontan sympathisch, weil sie zumindest einen Teil der immensen Kosten, die Impfverweigerer verursachen, auf sie selbst zurück schiebt. Natürlich belegen sie dann immer noch Betten, die andere bräuchten, etc. pp. Damit müssen diese Menschen echte „Eigenverantwortung“ für ihr Handeln übernehmen.

Mir ist schon klar, dass das in einem anderen Sozialversicherungssystem passiert. So wie ich es verstehe, sind in Singapur immer wesentliche Eigenanteile für Behandlungskosten fällig. Die Regierung hat diese für Covid übernommen und lässt diese Sonderregelung nun für Ungeimpfte auslaufen. In Österreich (lebe hier) gibt es auch sehr geringe Selbstbehalte für KH-Aufenthalte, aber diese tun nicht wirklich weh und wurden meines Wissens nicht für Covid aufgehoben.

Man müsste hierzulande also für Covid eine spezielle Regelung schaffen, die die Eigenanteile für freiwillig Ungeimpfte wesentlich erhöht. Ja, das wäre eine „slippery slope“, weil man ja auch die Behandlungskosten für Raucher und Alkoholiker solidarisch mit trägt. Allerdings muss man auch jetzt schon für z.B. einen Bergrettungsflug nach einem Freizeitunfall selber aufkommen, bzw. eine gesonderte Versicherung abgeschlossen haben. Nach meiner Ansicht handelt es sich bei einer nicht-Impfung um einen ähnlich gelagerten Fall, und zumindest ein hoher Selbstbehalt an Behandlungskosten wäre gerechtfertigt.

Wäre so etwas auch in Deutschland oder Österreich denkbar? Warum wird darüber in der Öffentlichkeit nicht diskutiert? (Wie) wäre so eine Regelung juristisch begründbar?

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