Ehegattensplitting abschaffen?

Moin,

Danke für euren hervorragenden Podcast, welchen ich immer mit Freuden höre. Ich hätte jedoch ein paar Anmerkungen und würde mich freuen, wenn ihr diese in eure zukünftigen Ausführungen mit in Betracht ziehen würdet.

Aus meiner Sicht sind eure Aussagen zum Ehegattensplitting gerne mal etwas tendenziös. Eine Ehe ist eine gegenseitige soziale Absicherung. Die damit mögliche gemeinsame Veranlagung kann wenn es schlecht läuft auch mit Nachteilen einher kommt. Verheiratete bilden eine Bedarfsgemeinschaft, so dass z.B. beim Bürgergeld das Einkommen beider Ehepartner bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt wird. Das aber nur nebenbei.

In der LDN432 um 24:16 klingen eure Aussagen „Lohnt sich am meisten wenn einer garnicht oder wenig arbeitet.“ aber so, dass sich mehr Arbeitsstunden bei (meist) der Frau nicht lohnen würden. Bitte schaut euch an, wie eine Versteuerung am Jahresende bei Ehegattensplitting funktioniert. Zusätzliche Verdienste durch zusätzliche Arbeitsstunden lohnen sich ungeachtet der Lohnsteuerklasse bei beiden Partnern gleich. Jeder zusätzliche Euro (egal von welchem Partner und egal über Lohnerhöhung oder zusätzliche Arbeitsstunden) wird am Jahresende mit dem gleichen Steuer- und Abgabensatz belegt.

Es gibt lediglich einen unschönen psychologischen Nebeneffekt bei den monatlichen Abrechnungen bei verschiedenen Lohnsteuerklassen. Das kann bei der schlechten Lohnsteuerklasse frustrierend sein, aber am Jahresende ist dieser unfaire Spin weg. Da zählt jeder verdiente Euro beider Partner gleich. Deswegen sollte man die Steuerklassen mit Faktor verpflichtend machen – was glaube ich auch geplant ist.

Zudem fehlt mir die Frage ob es wirklich fairer ist, wenn eine Familie mit den Einkommen €30.000 und €50.000 am Jahresende weniger hat als eine Familie mit 2x €40.000. Da stecken ja nicht nur unterschiedliche Arbeitsstunden drin, sondern unter Umständen auch unterschiedliche Berufe (z.B. Physiotherapeut und Ingenieur).

Richtig ist, dass manche Sonderformen wie „geringfügig Beschäftigt“ wie eine Falle wirken, weil wir uns in Deutschland nicht auf weiche Übergänge verstehen. Das gilt aber auch bei der Zuverdienstgrenze bei Bürgergeldempfangende oder ähnlichem.

Ich schreibe, weil ich die LDN für einen der wenigen Podcast halt, welche sich bei Themen um die ausgewogene aber auch etwas detailreichere Berichterstattung nicht wegdrücken

Beste Grüße

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Hierzu gab es eine sehr kontroverse Diskussion

Das Ehegattensplittung bringt bei zwei Personen, deren Einkommen jeweils den Grundfreibetrag übersteigen, nur wenig. Da liegt das Problem nicht. Die Ehe des C4-Uniprofessors mit seiner liebsten Studentin ist jedenfalls nicht der Standard, an dem man dieses Probleme diskutieren sollte. Psychologisch bedeutsamer ist die Steuerklassenwahl III/V. Da arbeitet der eine Partner das Jahr über gegen die Besteuerung und fragt sich, wozu die Mühe lohnt. Vom Ende her betrachtet ist das natürlich mit dem Jahressteuerbescheid jeweils „Schnee von gestern“, aber zwölfmal pro Jahr bei der Monatsabrechnung ein dickes Ätsch. Das größte Problem sind aber die Minijobs. Aus so einem Minijob heraus in die reguläre Arbeit zu wechseln ist der helle Wahnsinn, wenn der andere Partner schon gut verdient.

Ein weiteres Hindernis zur Arbeitsaufnahme an der Seite eines gut verdienenden Partners - vor allem, wenn dieser zurücksteckt, um die Familie im Gleichgewicht zu halten, sind die Sozialversicherungsbeiträge. Vor allen die Krankenversicherungsbeiträge sind niedrig gedeckelt und sinken nicht, wenn der besser verdienende Partner weniger verdient, steigen beim schlechter verdienenden Partner aber mit jeden zusätzlichen Euro. M.E. muss das ganze System der Behandlung der Arbeitsentgelts auf den Prüfstand, um vernünftige Ergebnisse zu erzielen. Die Abschaffung des Ehegattensplitting alleine wird es nicht bringen.

Und dann gibt ja noch die Nebenbedingungen (Kinder, pflegebedürftige Eltern und Schwiegereltern usw.)

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Dein Beitrag ist in zweierlei Hinsicht falsch.
Erstens:

Je größer der Unterschied der Gehälter, desto lohnender wird es. Das hat mit dem Grundfreibetrag nichts zu tun.

Auch das ist falsch. Mittlerweile greift ein Faktor, der für optimale Verteilung zwischen den beiden Steuerklassen sorgt. Aus diesem Grund wollte die letzte Regierung IV/IV eigentlich abschaffen.

Hier stimme ich jedoch zu. Die Beitragsbemessungsgrenze ist zu niedrig. Eine Anpassung hier würde aber auf jeden Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Zum Einen, weil die Besserverdienenden sich das leisten können und zu viel zu verlieren haben, zum Anderen, weil bisherige Urteile die mögliche Interpretation zulassen, dass möglicherweise die gedeckelte Leistung höhere Beiträge nicht rechtfertigen würde. Ich habe da eine andere, aber vor Gericht und auf hoher See liegt man in Gottes Hand.

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Jein. @DrFB hat dahingehend Recht, dass der Freibetrag der massivste Unterschied ist. Den Freibetrag des Partners verfallen zu lassen ist extrem kostspielig. Du hast dahingehend Recht, dass „nur wenig“ auch keine passende Umschreibung für Fälle ist, in denen der Freibetrag zwar nicht verfällt, aber dennoch ein großer Gehaltsunterschied vorliegt. Mal in Zahlen:

Vielverdienender Partner verdient 80.000 Euro im Jahr.
Wenn der andere nichts verdient und kein Ehegattensplitting stattfindet, gehen knapp 8.500 Euro Steuerersparnis verloren.
Wenn der andere 12.000 verdient (also seinen Freibetrag ausnutzt), gehen nur noch 4.300 Euro Steuerersparnis verloren.

Diese ersten 12.000 Euro („Grundfreibetrag“) machen also schon einen wesentlichen Teil der Ersparnisse durch das Ehegattensplitting aus, aber eben nicht so viel, dass der Rest nur noch „nur wenig“ sei.

Das ist wieder die Frage, ob die Krankenversicherung als Sozialversicherung eher „sozial“ oder eher als „Versicherung“ konzipiert sein sollte. Ich persönlich denke, dass das keine Angelegenheit ist, über die das BVerfG urteilen sollte, weil die Verfassung m.M.n. recht eindeutig beide Sichtweisen zulässt, sodass es dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers obliegt, wie die Sozialversicherung zu gestalten ist. Sowohl ein komplett als Versicherung gedachtes System als auch ein komplett als Solidarsystem gedachtes System ist meines Erachtens verfassungskonform denkbar.

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Es gibt aber immer noch III/V. Und diese Wahl wird auch von Doppelverdienern häufig getroffen, obwohl das Faktorverfahren für sie besser wäre (abgesehen von den Fällen drohender Arbeitslosigkeit oder wg. Elterngeld oä.)

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Verheiratete bilden eine Bedarfsgemeinschaft, so dass z.B. beim Bürgergeld das Einkommen beider Ehepartner bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt wird.

Ergänzung - die Bedarfsgemeinschaft entsteht durch den gemeinsamen Haushalt auch bei Unverheirateten. Richtig ist - Ehepartner sind einander unterhaltspflichtig, Unverheiratete nicht. Die Anrechnung des Haushaltseinkommens gilt aber trotzdem.

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Wer hilft mir?

Ich verstehe nicht, wieso die Abschaffung des Ehegattensplittings den Geringerverdienenen (i.d.R.die Frau) veranlassen sollte, mehr zu arbeiten. Es ist doch am Ende des Jahres vollkommen egal, wer z.B.10 Stdn. mehr arbeitet (vorausgesetzt beide verdienen den selben Stdn.lohn, denn das wäre ein anderes Thema). Durch Abschaffung des Splittings verlieren die meisten Eheleute doch bares Geld? Wie können die SPD und die Grünen das wollen? Oder steht doch eigentlich der reine Steuergewinn im Vordergrund?

Die Abschaffung der St.Kl. III/V würde allerdings das oben so schön formulierte 12xÄtsch beseitigen. Das fände ich sinnvoll, da nur die wenigsten übersehen, dass das Ungleichgewicht am Jahresende verrechnet wird. Hier könnte ich mir einen psychologischen Effekt vorstellen, der evtl. zu mehr Arbeitsstunden bei Frauen führen würde.

Frage:

Wieso wird in der öffentlichen Diskussion die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Frage der St.Kl. immer in einen Topf geworfen? Selbst in meinem akademischen Umfeld kapiert kaum jemand, dass das zwei Paar Schuh sind. Auch in der Lage wurde da nicht differenziert, noch die Folge, dass das mehr Arbeitsstunden bewirken soll, hinterfragt.

Ich wäre für eine Abschaffung der St.Kl. III/V, sehe aber nicht ein, durch Abschaffung des Ehegattensplittings deutlich mehr Steuern zu zahlen und das auch noch als Vorteil verkauft zu bekommen.

Mache ich hier einen kapitalen Denkfehler oder seht ihr das auch so?

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Da setzt du etwas sehr unrealistisches voraus.
Es geht im Gedanken genau darum, dass sich Arbeit durch das Ehegattensplitting für denjenigen, der weniger verdient (was leider i.d.R. immer noch die Frau ist, siehe Gender Pay Gap und problematische gesellschaftliche Konventionen…) nicht sehr lohnt. Wenn man halt schon beim ersten Euro (da der Freibetrag vom Partner bereits genutzt wird) den gemeinsamen Grenzsteuersatz zahlen muss bleibt von einem beim geringer verdienenden Partner ohnehin niedrigen Stundenlohn einfach nicht viel übrig.

Die gemeinsame Veranlagung lohnt sich deshalb ja vor allem bei deutlich unterschiedlich hohen Einkommen. Bei Paaren, die gleich viel verdienen, bringt das Ehegattensplitting keinen Vorteil. Es bringt nur einen Vorteil, wenn ein Partner weniger verdient und lohnt sich erst so richtig fett, wenn der Partner gar nichts verdient.

Weil die wenigsten Leute verstehen, dass die Steuerklasse nur für die Vorauszahlungen relevant sind. Die Diskussion über das Ehegattensplitting ist eine Diskussion über das Steuersystem, also was am Ende tatsächlich an Steuern gezahlt werden soll, die Diskussion über die Steuerklassen ist eine Diskussion über die Art, wie die Vorauszahlungen funktionieren sollen, daher welche Abschläge auf die später tatsächlich anfallenden Steuern über das Jahr verteilt gezahlt werden sollen. Dieser Unterschied ist in der Tat den meisten nicht bekannt und es wird häufig in einen Topf geworfen, z.B. wenn Leute eigentlich das Ehegattensplitting abschaffen wollen, aber darüber diskutieren, die Steuerklassen 3/5 abschaffen zu wollen. Diese Unschärfe ärgert mich auch immer, aber die bekommen wir so schnell nicht aus den Köpfen der Leute raus.

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Ein schlüssiger Gedanke, wenn man Ehepaaren nicht zutraut das Konzept des Haushaltseinkommens zu verstehen und davon ausgeht, dass sie (obwohl ihnen die Optik auf dem Lohnzettel ja so wichtig ist) nicht in der Lage sind, auf 4/4 zu wechseln, OBWOHL sie ja vorher auch zu 5/3 gewechselt sind.

Und selbst wenn man so schlecht vom Bürger denkt, erklärt das noch nicht, wieso Splitting abschaffen ggü. 5/3 abschaffen bevorzugt werden sollte. Außer natürlich: Mehrarbeit durch Armut zu erzwingen.

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Da setzt du etwas sehr unrealistisches voraus.
Es geht im Gedanken genau darum, dass sich Arbeit durch das Ehegattensplitting für denjenigen, der weniger verdient (was leider i.d.R. immer noch die Frau ist, siehe Gender Pay Gap und problematische gesellschaftliche Konventionen…) nicht sehr lohnt. Wenn man halt schon beim ersten Euro (da der Freibetrag vom Partner bereits genutzt wird) den gemeinsamen Grenzsteuersatz zahlen muss bleibt von einem beim geringer verdienenden Partner ohnehin niedrigen Stundenlohn einfach nicht viel übrig.

Danke für die Anrwort, aber wieso unrealistisch? Im Bekanntenkreis meiner Kinder haben fast alle Familien 1 bis 4 Kinder und dort arbeiten die Frauen (und ein Mann) nur deutlich weniger und auch in meinem Kolleg*innenkreis arbeiten die meisten Frauen (und auch einzelne Männer) wegen der Kinder nur mit halber oder 2drittel Stelle. Die wären doch echt im Nachteil, wenn das Splitting abgeschafft würde, auch wenn es auf dem Lohnzettel blöd aussieht. Das ist doch nur eine Sache der Erklärung.

Natürlich bin ich (besonders als Frau) eigentlich für eine Abschaffung des Splittings (wegen der von dir zitierten Auswirkungen und wegen der auf den 1. Blick ungünstigen Lohnzettel), aber dann nur einkommensneutral nicht zur Deckung von Haushaltslöchern, verbrämt als Frauenförderung! Bei letzterer Argumentation fühle ich mich belogen. Warum nicht nur die Steuerklasse III/V abschaffen?

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Ein schlüssiger Gedanke, wenn man Ehepaaren nicht zutraut das Konzept des Haushaltseinkommens zu verstehen und davon ausgeht, dass sie (obwohl ihnen die Optik auf dem Lohnzettel ja so wichtig ist) nicht in der Lage sind, auf 4/4 zu wechseln, OBWOHL sie ja vorher auch zu 5/3 gewechselt sind.

Und selbst wenn man so schlecht vom Bürger denkt, erklärt das noch nicht, wieso Splitting abschaffen ggü. 5/3 abschaffen bevorzugt werden sollte. Außer natürlich: Mehrarbeit durch Armut zu erzwingen.

Genau mein Gedanke. Prima auf den Punkt gebracht. Das fehlt komplett in der öffentlichen Diskussion und auch in der Lage.

Dass die Abschaffung des Splittings frauenfreundlich ist, ist inzwischen so zum Allgemeinwissen geworden, dass das sogar Ulf unf Philip nicht mehr hinterfragen. Aber es stimmt doch einfach nicht. Wenn ich als Frau auf Geld für meine Familie verzichte, nur weil das auf meinem Lohnzettel blöd aussieht, bin ich doch dumm!

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Mal ganz provokant gefragt:

Ist das Konzept Ehe noch zeitgemäß?

Mal radikal gedacht:

Wenn zwei Menschen eigenverantwortlich entscheiden zusammenzuleben, können sie das tun, beide in Steuerklasse 1.
Alles rund um Vorsorge, Gütertrennung oder Absicherung regelt man eigenständig privatrechtlich.
Kinder zu bekommen ist dann auch eine freie private Entscheidung, die Kosten kalkuliert man dann ein.
Der Staat garantiert nur eine kostengünstige Kinderbetreuung im selbstgewähltem Umfang, dazu Schulbildung bis hin zum Studium (kostenfrei oder kostengünstig).

Alles andere obliegt jedem Individuum.
Spart alle anderen Steuerklassen.

Wäre wohl eine sehr liberale Sichtweise.

Wollen wir das? Auch als Gesellschaft?

Da bin ich ganz bei dir, auch warum kinderlose Ehepaare besser gestellt sind als Alleinlebende versteh ich nicht, wo das Zusammenleben schon Geld spart.

Was mich stört, ist diese halbherzige, frauenfreundlich verbrämte Teiländerung.

Allerdings sollte man mMn Familien schon steuerlich begünstigen, da wir Kinder schlicht brauchen und in der Lebensphase, wo man sich für Kinder entscheidet, die höchsten Kosten entstehen (größere Wohnung, Haus, größeres Auto). Familie haben, ist so teuer und die Kinder tragen fast nichts zum Einkommen bei. Das alte (?) französische Modell (Gesamteinkommen der Familie durch die Anzahl der Köpfe teilen und davon die Steuer berechnen) fänd ich diskussionswürdig. Einfach und familienförderlich.

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Wollen wir das? Auch als Gesellschaft?

Also ich will das nicht :wink:

Die Diskussion rund um Ehe, Splitting usw. krankt aus meiner Sicht daran, dass häufig Ursache und Wirkung vertauscht werden. Konkret hier an deinem Vorschlag:

In einer idealen Gesellschaft in der Patriarchat und die Härten des Kapitalismus überwunden sind, in der Männer und Frauen vollkommen gleichberechtigt leben und die Gründung einer Familie keinerlei Nachteile für die persönliche Freiheit hat könnte man auf die Ehe verzichten.

In unserer heutigen Gesellschaft schützt die Ehe vor allem den Partner, der beruflich zurück steckt. Zur Illustration ein Beispiel: Nehmen wir an, ich bin Alleinverdiener und meine Ehefrau kümmert sich um die Kinder. Falle ich morgen tot um ist die Frage des Erbes automatisch geklärt. Wenn ich einen Unfall habe hat meine Frau dieselben Auskunftsrechte, die meine Kinder oder Eltern haben. Sie ist gleichberechtigt eingebunden, wenn es um Fragen geht wie mit mir verfahren werden soll (wenn ich mich nicht äußern kann). Sollten wir uns trennen hat sie anspruch auf die Hälfte des gewonnenen Vermögens aus der Ehe (inklusive der Rentenpunkte), eventuell Anspruch auf Unterhalt. Die Kinder zählen automatisch als gemeinsame Kinder inkl. Unterhaltsverpflichtungen. Man muss sich bewusst machen: Wenn zwei Menschen nicht heiraten müssen sie all das vertraglich festlegen. Ansonsten geht der jeweils andere komplett leer aus.

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Was in den Diskussionen, sowohl privat als auch öffentlich, oft weggelassen wird, ist der eigentliche Grundgedanke der hinter dem Ehegattensplitting steht: vor dem Ehegattensplitting (1958 eingeführt. Quelle: https://www.swr.de/swrkultur/wissen/archivradio/anstoss-fuer-ehegattensplitting-bundesverfassungsgericht-kippt-alte-regelung-100.html) wurden Ehepaare immer gemeinsam besteuert. Dabei wurden die beiden Gehälter, sofern beide in Lohnarbeit waren, zusammengerechnet und rutschten durch die Steuerprogression in einen höheren Besteuerungssatz. Das war ungerecht gegenüber nicht verheirateten (und gegen Lohn arbeiteten) Paaren, die jeweils einzeln besteuert wurden. Nach einem Urteil des BVerfG wurde dann mit dem Ehegattensplitting dieser Nachteil aufgehoben. Mittlerweile können Eheleute jedoch auch zwischen Einzel- und Gemeinschaftsbesteuerung wählen.

Zum aktuellen Vorschlag von Finanzminister Klingbeil (siehe auch LdN471), das Ehegattensplitting abzuschaffen, sollte also auch der Hinweis auf die Möglichkeit der Einzelbesteuerung gehören.

Mir wäre an dieser Stelle wichtig, dass man den feministischen Kampf gegen falsche Anreize auf dem Arbeitsmarkt und/oder in Beziehungen nicht auf Kosten der Steuergerechtigkeit führt, die mit dem Ehegattensplitting umgesetzt werden sollte, sondern u.a. durch geeignete Aufklärung.

Aber das wäre doch möglich und lässt dem Paar alle Freiheiten.
Offenbar ist es ja diskussionswürdig wenn der Staat sich da einmischt.
Und damit alles außerhalb der Ehe nicht gleichstellt.

Wie gesagt, nur mal als Gedanke.
Wollen wir das Privileg der Ehe mit all seinen Nachteilen wie Ehegattensplitting?

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Das Thema wurde 2023 schonmal vorgeschlagen, 2025 umfassend im Forum diskutiert, und in diversen LdN-Folgen angerissen. Jetzt ist es wieder auf der politischen Agenda.

Die Diskussionen sind voll von falschen Annahmen und Behauptungen. Schon die steuerlichen Auswirkungen (die eigentlich leicht darzustellen sind) werden (auch hier im Forum) immerwieder falsch “berechnet”. Dazu kommen viele andere Aspekte, die man auch losgelöst vom Splitting angehen/diskutieren könnte - aber natürlich nicht muss.

Ich würde mir hierzu eine Sonderfolge wünschen, die wirklich fakten-fokussiert zunächst deutlich macht, wie sich das Splitting heute auswirkt, danach was als Veränderung politisch diskutiert wird, und schließlich (möglicherweise mit je einem Pro- und Contra-Gast) was vielleicht aus sozialen / gesellschaftlichen Gründen wünschenswert sein könnte.

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Mir geht es ähnlich - nochmehr in Hinblick auf die Alternativen verliere ich den Überblick
Interessant fände ich die Betrachtung was dafür/dagegen spricht das Gruppen gemeinsam besteuert werden und welche Effekte das nach sich zieht - also gerade in Blick auf Familien würden mich Alternativen zum Ehegattensplitting interessieren, ich finde das Argument sehr nachvollziehbar dass ein Elternpaar die eigene Zeit danach optimiert viel Geld für die Familie zu erwirtschaften und viel Zeit für die Kinder zu haben und habe das Gefühl die Debatte vermischt sich immer wieder Thema

also was sind andere Vorschläge im Raum von welchen Parteien? Wie machen andere Länder das? und was bedeutet das jeweils beispielhaft für verheiratete und nicht verheiratete Paare mit 0-3 (?) Kindern

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Ich knüpfe mal an diesem Post an, da ich mich in der LdN471 wie auch in einer der letzten darüber geärgert habe, wie einseitig Ulf und Philip behaupten, das würde Frauen so sehr benachteiligen.

Ehegattensplitting führt am Ende immer zu mehr Geld in der Familie. Die ZEIT hat kürzlich zwei gute Artikel dazu veröffentlicht, die das Thema schön aufdröseln. Kurz gesagt: Wenn das Ehegattensplitting dazu führt, dass jemand (häufig die Frau) nicht (mehr Stunden) arbeitet, dann entweder, weil das Paar nicht versteht, wie es Steuern zahlt, oder weil es keine sogenannte Konsensehe ist, in der das erwirtschaftete Geld als gemeinsames Geld verstanden wird, sondern einer den Steuerbonus einstreicht und die andere mit hoher Steuerbelastung im Regen stehen lässt.

Ich würde mir wünschen, dass Ulf und Philip dies differenzierter Darstellen als sie es tun.

Und kleiner Disclaimer: Ja, ich profitiere vom Ehegattensplitting. Und mit “ich” meine ich meine Ehefrau, mich und unsere gemeinsame Tochter, weil wir durch das Ehegattensplitting mehr Geld als Familie zur Verfügung haben.

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