E-Rezept legt Fehlstart hin

Eigentlich sollte mit dem E-Rezept alles schneller gehen: weniger Papier, weniger Bürokratie, weniger Wege, schnellere Versorgung. Doch der bundesweite Start offenbarte eklatante Planungs- und Umsetzungsfehler: Viele Patienten müssen einen Tag warten, bis sie ein E-Rezept in der Apotheke einlösen können.

Bei mir selbst hat es 2 von 2 einwandfrei geklappt.

In der Kinderarztpraxis haben wir noch Papierrezept erhalten, weiß aber nicht, ob es an Praxis oder an Minderjährigen liegt.

Edit: Eben nochmal telefonisch Folgerezept mit Ärztin besprochen, 5 Min später Info per ClickDoc, das neues E-Rezept da ist, konnte es direkt in Apotheke holen, statt vorher in Praxis zu müssen. Sehr geil!

Ich fands dein einen Tag irritierend, dass mein Rezept erst ab 15 Uhr scharf war. Man musste also zwei Mal vor die Tür. Morgens für Rezept, Nachmittags ums einzulösen.Dank des Artikels, weiß ich jetzt warum:

Damit der Arzt nicht jedes Rezept einzeln signieren muss, kann er eine sogenannte Stapelsignatur durchführen. Damit signiert er über hundert Rezepte auf einmal. Manche Praxen machen das zweimal am Tag, mittags und abends.

Fühlt sich irgendwie nach Designfehler an.

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Deswegen gibt es auch die Komfortsignatur. Ein mal Karte + PIN und man hat für die nächsten 24 Stunden oder 250 Unterschriften Ruhe. Haben aber nicht jedes Praxisverwaltungssystem implementiert (oder entsprechende Module wurden nicht bezahlt), so dass man dann eben die Stapelverarbeitung machen muss.
Das ist aber mehr selbstgewähltes Schicksal als ein Fehler des E-Rezepts.

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Wir müssen Regelmäßig für meine Schwiegermutter Medis von der Apotheke holen.
Das klappt mit E-Rezept viel besser, man muss nicht mehr in die Arztpraxis.
Außer es ist ein BTM dabei. Designfehler.

BTM-Rezepte und T-Rezepte sollen im Jahr 2025 als E-Rezept verfügbar sein. Für diese Rezepte gelten schließlich nochmal komplett andere Rahmenbedingungen, von daher ist es sinnvoll, dass das „Brot und Butter Rezept“, das sicherlich den deutlich größten Anteil an den ausgestellten Rezepten ausmacht, als erstes auszurollen und den Rest dann nachzuliefern.

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Was ist an einem BTM-Rezept anders außer dem kürzeren Verfallsdatum?

BTM‘s müssen auf einem Vordruck verordnet werden, der eindeutig dem verordnenden Arzt zuzuordnen ist und die dieser bei der Bundesopiumstelle beantragen muss. Diese haben dann fortlaufende Nummern, die bereits vor Ausstellen des Rezeptes erfasst sind - das soll Missbrauch verhindern und bei Diebstahl schützen. Dieser Vorgehen ist meines Wissens im Betäubungsmittelgesetz geregelt - und das muss deshalb erst einmal geändert werden, was noch nicht erfolgt ist. Natürlich braucht man bei einem digitalisierten System keine persönliche zuordenbare Vordrucke, weil diese ja nicht gestohlen werden können - solange das Gesetz aber dieses Vorgehen vorschreibt geht es leider nicht digital….