Eine solche Direktzahlung vom Staat muss steuerfrei sein, sonst wird es ein echtes Bürokratie Monster.
30% der Bevölkerung reichen keine Steuererklärung ein, wenn die Direktzahlung steuerpflichtig ist werden diese Personen zum zu Steuerhinterziehern, Defacto würde das Vorgeschlagen Model zu einer verpflichtenden Steuererklärung für jeden führen.
Die sinnvolle Umsetzung des von euch gemachten Konzeptes würde die Direktzahlung steuerfrei machen, den Grund frei Betrag aber um die gleiche Summe senken. Für den Normalbürger hätte das den gleichen steuerlichen effekt ohne zusätzliche Bürokratie. Zusätzlich würden Familien mit Kindern Zusätzlich gefördert, Da bei ihnen mehrere Direktzahlungen ankommen aber nur eine vom Grundfreibetrag abgezogen wird. Außerdem gibts noch die Möglichkeit den Kinderfreibetrag ebenfalls um die Direktzahlung zu kürzen, damit würden nur die „Kindergeldkinder“ wirklich steuerfrei gefördert
Nein, die Sonderzahlung war steuerfrei.
Es gibt keine allgemeine Pflicht zur Abgabe einer Steuerklärung und das Finanzamt wäre da vermutlich auch nicht scharf drauf.
warum nicht? Wenn die Direktzahlung steuerpflichtig ist und direkt auf die Konten der Bürger ausgezahlt werden. Wie wird das Einkommen dann beim steuerpflichtigen angerechnet, wenn er keine Steuererklärung einreicht ?
Bei einem normalen Arbeitnehmer wäre warscheinlich § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG relevant. Danach entsteht grundsätzlich eine Pflichtveranlagung, wenn neben bereits lohnversteuertem Arbeitslohn die positive Summe weiterer einkommensteuerpflichtiger Einkünfte, die keinem Lohnsteuerabzug unterlagen, mehr als 410 € beträgt.
Wenn die Direktzahlung also steuerpflichtig ist und über 410€ beträgt wäre Steuererklärung verpflichtend und das nicht einreichen und dadurch nicht abführen der fälligen Steuern daher Steuerhinterziehung.
Wer nur „normal“ arbeitet, also keine weiteren Einkünfte außer seiner sozalversicherungspflichtigen Arbeit hat muss keine Steuererklärung abgeben, da der Staat dabei dann nur verlieren kann. Ist man in solch einer Einkommenslage und macht eine Steuererklärung bekommt man tendenziell was zurück. Also loose-loose-Situation für den Staat. (Verwaltungsaufwand + Zahlung)
Überall dort, wo eine steuerliche Pflicht per Gesetz greift, muss auch ein Apparat dahinter sein, der bei nicht Wahrnehmung dieser Pflicht (Unterlassen) diesen Pflichtverstoß ahndet.
Wenn du also eine solche breit angelegte steuerliche Pflicht etablieren würdest, würde die Steuerhinterziehung nach § 370 (1) Nr. 2 AO explodieren, § 378 AO vermutlich ebenfalls. Behörden wären verpflichtet zu ermitteln und hätten nur mit banalen Fällen zu tun, die keine Ermittlung wert sind.
Na gut, aber dann gibt es doch kein Problem. Klimageld/Direktzahlung kommt und die die sich sowieso nicht gekümmert haben kümmern sich weiter nicht und wenn der Staat sowieso kein Bedürfnis hatte da genauer hinzusehen, dann muss er es auch in Zukunft nicht tun. Ich verstehe also das Problem von @Stefan1987 nicht.
Nein, mir ging es nicht um die Sonderzahlung, sondern ums Kurzarbeiter Geld. Dies musste ja in der Steuer angegeben werden und würde, wie auch immer verrechnet.
Ich finde den Ansatz falsch zu sagen, eine Steuererklärung für alle will das Finanzamt nicht.
Eher müsste man sagen, es würde im Rahmen einer Digitalisierung unseres Verwaltungsapparaten sind machen. Gleichzeitig müsste die Steuer garnicht erst durch den Bürger gemacht werden, sonder die Daten werden automatisch berechnet und eine Nachzahlung oder Erstattung wird automatisch ausgelöst.
Alle Einkommen müssen doch so oder so gemeldet werden.
Also welche Einnahmen laden den nicht bei einem Amt, außer es ist schwarz?
Aber das ist ja dann ein anderes Thema und hat nicht mehr mit der Idee der Direktzahlung zu tun.
Ja, das ist, glaube ich, richtig. Kurzarbeitergeld verpflichtete zur Abgabe der Steuererklärung. Aber waren zum Glück ja nicht alle Angestellten betroffen.
das Finanzamt testet bereits die vereinfachte Steuererklärung. Sie wird weitgehend automatisch ausgefüllt, muss aber dann trotzdem geprüft und abgeschickt werden.
Ein Finanzamt experimentiert auch schon mit selbst erstellten Steuererklärungen. Hierbei handelt es sich aber um Pflichtveranlagte, die weitgehend gleichbleibende Voraussetzungen haben.