Digitaler Patientenakte: Ausnahmen für, Kontrolle & Sanktionierung von Nicht-Nutzung durch ÄrztInnen

Meine Erfahrung: manche ÄrztInnen und Krankenhäuser nutzen die DPA trotz Pflicht derzeit nicht.

  1. Gibt es eine Institution, welche die Ärzte kontrolliert, ob sie die digitale Patientenakte nutzen? Kassenärztliche Vereinigungen sind nach eigenen Angaben für die Fachartztpraxen zuständig. Scheinbar wird lediglich kontrolliert ob die Arztpraxen die technische Anbindung realisiert haben, aber nicht, ob sie dann tatsächlich genutzt wird. Gegenwärtig müssten sich PatientInnen beschweren, damit kontrolliert würde. Auch Stichprobenkontrollen gibt es scheinbar nicht. Bei Krankenhäusern ist das scheinbar etwas anders wegen der Selbstverwaltung. Die Krankenkasse (TK) und die Kassenärztliche Vereinigungen haben sich hier gegenseitig die Verantwortung zugeschoben. Die TK war um Klärung sehr bemüht, aber bisher konnte das nicht geklärt werden (!).

  2. Ärzte, welche die digitale Infrastruktur nicht implementieren, werden automatisch sanktioniert. Es stellt sich die Frage, ob die Sanktionen hier ausreichend sind. Ich hatte selbst einen Arzt der behauptet nur mit Karteikarten und Papier-Ordnern zu arbeiten. Spart er dadurch IT-seitig mehr Geld als er an Sanktionen bezahlen muss (…?) Er behauptete sogar in diesem Fall gelte die Pflicht für ihn nicht, was meine Kurzrecherche nicht bestätigen konnte.

Die mir bekannten Ärzte arbeiten mit einer Praxissoftware, mit der auch die Patientendaten und Diagnosen lokal gepflegt werden. Zusätzlich dazu können die Ärzte, eine entsprechende Freigabe vorausgesetzt, auf Unterlagen in der elektronischen Patientenakte zugreifen bzw. dort Diagnosen etc. ablegen. Dies ist eher umkomfortabel gelöst, sodass hier oftmals nur nachgesehen wird, wenn etwas bestimmtes gebraucht wird (Blutwerte, Untersuchungen anderer Ärzte etc.).
Die elektronische Patientenakte ist momentan eher eine parallele Infrastruktur zu der lokalen, die in Praxen schon lange genutzt wurde. Der Mehrwert für den Arzt, die elektronische Patientenakte zu nutzen, hält sich in Grenzen. Dafür ist der Aufwand höher und die Nutzung nicht ideal gelöst.
Da es auch die Möglichkeit gibt, der elektronischen Patientenakte zu widersprechen, kann ein Arzt nicht ausschließlich diese nutzen, um seine Diagnosen etc. zum Patienten zu speichern.
Ich bin da aber auch bei Weitem kein Fachmann und höre/sehe nur Dinge bei befreundeten Ärzten.