Digitale Unterschrift

Schon seit Einführung der eID ist es damit technsich gesehen möglich digitale Unterschriften zu erzeugen (siehe Diskussion hier https://www.youtube.com/watch?v=jbBe4AS5pk0). Trotzdem ist dies immer noch nicht möglich (Personalausweisportal - eIDAS-konforme Fernsignatur mit eID)

Zitat:
"Im Rahmen des Pilotprojekts wurde zunächst bestätigt, dass das Verfahren mit allen bereits ausgegeben elektronischen Personalausweisen und Aufenthaltstiteln kompatibel ist. Hierauf aufbauend wurden ein eID-Client und ein eID-Server angepasst, um die Erweiterung der Online-Ausweisfunktion zu implementieren und einen Showcase für die Erzeugung einer elektronischen Signatur zu modellieren.

Der Prototyp erlaubt noch keine Erstellung einer rechtswirksamen Fernsignatur, da diese gemäß eIDAS-Verordnung nur durch einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit (QSCD) erzeugt werden darf.

Aktuell gibt es noch keinen Vertrauensdiensteanbieter, der den Prototypen in ein eigenes Produkt integriert hat. Mit dem Pilotprojekt des BSI wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen."

Da wäre eine tiefere Recherche doch mal interessant.

Das kommt nicht mehr. Hat man verpasst. Für die Nutzung mit der Verwaltung auch unnötig, dank § 3a VwVfG - Einzelnorm 3a (2) 1. VwVfG

Ja an sich ist das ja auch eher was zur Verwerndung in der WIrtschaft oder mit Privatpersonen. Ich kann leider dieser EInzelnorm nicht gnz folgen. Wird es eine alternative Signierungsmethode für Bürger geben?

Etwas ausführlicher: Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Feature tatsächlich noch nutzbar gemacht wird.
Im Verwaltungsbereich ist der Bedarf nicht gegeben, da die Schriftform auch dann erfüllt werden kann, wenn ein Antrag per Formular gestellt wird, bei dem man sich mit eID authentifiziert hat. Für die Digitalisierung ist dieses Vorgehen auch klar zu bevorzugen, da die Eingaben dann in digitaler Form vorliegen, im Formular vorgeprüft werden können und viel einfacher digital („Ende-zu-Ende-Digitalisierung“) vom Fachverfahren weiterverarbeitet werden können.

WESENTLICH besser als sich vorzustellen, dass der Bürger einen handschriftlich ausgefüllten Antrag scannt und dann digital signiert und per E-Mail an einen Sachbearbeiter schickt.

Geht es hier wirklich darum Scans oder Fotos zu signieren? Kann man diese digitale Signatur nicht auch für beliebige andere digitale Dateien welcher Art auch immer verwenden? Ich lese aus dem Bericht des BSI nicht dass hier der einzige usecase ist Bilder von handschriftlich ausgefüllten PDFs zu signieren. Mein Verständnis einer digitalen Signatur ist dass man jegliche digitale Information damit signieren kAnn. Oder verstehe ich das falsch?

Nein, das verstehst du nicht falsch. Aber alles über Scan/PDF/Word-Dokument ist eher unwahrscheinlich. Der Nutzer wird ja keine XML-Datei in Notepad tippen und die dann signieren.

Für eine reine Identifizierung (z.B. bei Kontoeröffnung) braucht man sie nicht, da kann man direkt die eID nutzen.

Aber ich hab auch nichts gegen digitale Signaturen im privaten Umfeld, ich halte sie für weitestgehend sinnlos, aber das muss ja niemanden davon abhalten, sie zu benutzen.

In der Kommunikation mit einer Behörde könnte eine breite Verbreitung von digitalen Signaturen aber aus o.g. Gründen hinderlich sein. Aber schnell wird das eh nicht passieren.

Im Rahmen der vorgeschichtlichen Digitalisierung in Deutschla hier eine kleine Geshichte aus dem wahren Leben:

Ich bin Hausarzt. Der Bundestag (Legislative) hat per Gesetz uns Ärzte gezwungen mit Strafandrohung (Reduktion des Einkommens durch die KV) teure Konnektoren und Hard- und Sofrware anzuschaffen. Diese wurde durch die Krankenkassen gegenfinanziert. Also IT Industrieförderung durch die Versichertenbeiträge.

Soweit so gut. Bei uns in der Praxis benutzen wir seit 2 Jahren die elektronische Krankschreibung mithlife dieser Soft-und Hardware. Dh. die Arbeitsunfähigkeit geht elektronisch an die Krankenkasse, der Arbeitgeber holt sich dort nach komplizierter Zerifizierung die Information über die Krankmeldung des Arbeitnehmers. Auch gut.

Eine Patientin von mir ist Bundestagsabgeordnete. Sie bat um eine Krankmeldung. Nach Prüfung erstellte ich eine EAU (elektronisch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wie oben beschrieben.

Alles gut (scheint so)

3 Wochen später ruft die Patientin an und berichtet: Die Bundestagspräsidentin verlange von ihr eine AU in Papierform, da DER BUNDESTAG AN DIESEM VERFAHREN NICHtTTEILNIMMT!!!

ohne Worte!!!

Heinz-Albert Brüne
Hausarzt in Erftstadt
bruene@hausarzt-lechenich.de

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