Digitale Covid Zertificate: Scanpflicht bei 2G

Es wurde medial viel darüber diskutiert, wie sinnvoll die 2G/3G-Regelungen sind, wenn eh niemand richtig die Zertifikate prüft und sogar gefälschte Zertifikate im Umlauf sind. Auch auf der letzten BPK wies Jens Spahn darauf hin, dass 3G oftmals „eher 0G“ sei.

Nun schreibt bisher kein Bundesgesetz vor, wie Zertifikate geprüft werden sollen, die wohl allen bekannte „Sichtprüfung“ und das Akzeptieren eines beliebigen, hingehaltenen QR-Codes ist Gang und Gäbe. Meines Wissens gibt es aktuell keine Pflicht, eine Zertifikat-Prüf-App wie die CovPassCheck App einzusetzen.

Ich habe mich heute durch die Dritte Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelesen und dabei folgendes bemerkt: in § 8a Abs. 2 Nr. 4 Satz 3 + 4 ist erstmals die Rede davon, dass Zertifikate digital verifiziert werden müssen.

  1. Die Verantwortlichen haben das Vorliegen der Voraussetzung nach den Nummern 1 bis 4 sicherzustellen und Personen, auf die diese Voraussetzungen nicht zutreffen, den Zutritt zu verweigern; sie dürfen hierfür Nachweise im Sinne von § 8a Absatz 1 überprüfen; der Nachweis der Impfung gegen oder der Genesung von SARS-CoV-2 muss digital verifizierbar sein; beim Zutritt müssen die Nachweise digital verifiziert und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden,

Ich bin kein Jurist sondern Stadtplaner und bitte daher um eine Einschätzung, im Podcast oder hier im Forum: lässt sich aus diesem Absatz die Pflicht ableiten, dass einerseits Gästinnen ihr Zertifikat als QR-Code vorhalten müssen („digital verifizierbar“) und andererseits Betreiberinnen auch einen Scan („digital verifiziert“) vornehmen müssen?

Und falls dem so ist: gilt das nur für 2G? Denn in §8 findet sich kein solcher Punkt, sodass es für mich wirkt, als wäre dies nur bei 2G notwendig.

Gestoßen bin ich auf das Thema, da die Deutsche Bahn auf meine Anfrage, warum in Bordgastronomie (2G) und Lounges (manche 2G, manche 3G) die Zertifikate weiterhin nur durch Sichtprüfung gecheckt werden, antwortete, es gäbe hierfür keine gesetzliche Grundlage. Dies mag auf Bundesebene vielleicht stimmen, in einzelnen Ländern aber ja wohl nicht mehr. Davon abgesehen: könnte die Bahn nicht auch selbst entscheiden, ab sofort zu scannen? Der Gesetzgeber schreibt ja nicht genau vor (außer in Berlin?), wie eine Prüfung genau aussehen muss.