Die „Rechtsstaatspartei“ CDU/CSU nimmt aus populistischen Gründen Bruch des EU-Recht wissentlich in Kauf

Mal ganz abgesehen von dem viel gravierenden Argument, dass wir mit diesem Vorgehen viele andere EU-Staaten völlig undiplomatisch vor den Kopf stoßen, ob wir derzeit mehr denn je einen Zusammenhalt der EU-Staaten benötigen:

In den von der Union eingebrachten Anträgen zur Verschärfung der Migrationspolitik könnte weitreichende Folgen haben:

  • Gefährdung des gemeinsamen europäischen Asylsystems
  • Möglicher Dominoeffekt in anderen EU-Ländern
  • Untergraben der Rechte von Migranten und Asylsuchenden

Bei stoßen sie bei sehr vielen Rechtsexperten auf ganz erhebliche Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit EU-Recht: Nach EU-Recht dürfen Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums nur vorübergehend und bei einer konkreten Gefahrenlage eingeführt werden.

Die vorgesehene pauschale Zurückweisung aller Personen ohne gültige Einreisedokumente, auch wenn sie ein Schutzgesuch äußern, verstößt gegen geltendes EU-Recht. Die Dublin-III-Verordnung sieht vor, dass Asylsuchende nicht einfach an den Grenzen zurückgewiesen werden dürfen, sondern ein Verfahren zur Prüfung ihres Asylantrags durchlaufen müssen.

Die Pläne, das Recht auf Asyl in bestimmten Situationen zu verweigern, stehen im Widerspruch zu EU-Richtlinien und internationalen Konventionen.

Die Union begründet ihr Vorhaben mit dem Argument, nationales Recht habe Vorrang vor EU-Recht, „wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist“. CDU-Chef Friedrich Merz behauptet eine Gefährdung der Sicherheit der Bürger und des Vertrauens in den Staat durch die derzeitige Asyl- und Einwanderungspolitik.

Der Vorrang des EU-Rechts ist ein fundamentales Prinzip der europäischen Rechtsordnung. In der EU-Gesetzgebung gibt es keinen allgemeinen „Notstand“, der es Mitgliedstaaten erlauben würde, nationales Recht grundsätzlich über EU-Recht zu stellen.

Zwar existieren begrenzte Ausnahmen und Notfallmechanismen, die unter bestimmten Umständen Abweichungen vom EU-Recht ermöglichen:

Artikel 72 AEUV erlaubt Mitgliedstaaten in begrenztem Umfang, von EU-Recht abzuweichen, wenn es um die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ geht. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Anwendung dieses Artikels stark eingeschränkt:

Die Ausnahme ist auf einen klar definierten und außergewöhnlichen Kontext beschränkt: Es muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren (z.B. die öffentliche Ordnung) oder das Funktionieren der Einrichtungen des Staates, seiner wichtigen öffentlichen Dienste oder das Überleben der Bevölkerung (innere Sicherheit) betreffen.

Die Ausnahme muss verhältnismäßig sein: Es darf keine weniger einschneidende Maßnahme geben.

Eine kategorische oder pauschale Berufung auf Art. 72 AEUV ist nicht zulässig. Bei dem Mitgliedstaat liegt eine substanzielle Beweislast.

Die Anwendung darf nicht zur grundlegenden Aushebelung oder Umgehung unionsrechtlicher Regelungen führen.

Auch der EuGH betont, dass Mitgliedstaaten nicht einseitig und willkürlich von EU-Recht abweichen dürfen.

Obwohl es einzelne schwere Straftaten durch Migranten gab, lässt sich daraus kaum eine flächendeckende Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit ableiten. Die Überforderung der Behörden allein reicht dafür nicht aus.

Quellen: Perplexity.ai, die ewig langen Listen aus ingesamt 5 Prompts überschreiten die Möglichkeiten dieses Forums.

5 „Gefällt mir“

Kurze Zwischenfrage: Wo müssen denn, laut Dublin 3, auf welches Du Dich hier ja beziehst, die Asylanträge denn gestellt und bearbeitet werden? Nehmen wir mal an, der ankommende hat keine Familie in Deutschland…

An sich im ersten Ankunftsland, aber des enthebt Deutschland nicht von der individuellen Prüfung ob ein solcher Antrag gestellt wurde.

Das Problem ist nämlich, da es keine Hilfe für die Ankunftsländer gab als diese sie brauchten ein Teil davon keine Erstanträge mehr durchführt sondern einfach weiter winkt (seit 2015) und damit gibt es zwar ein Land was theoretisch zuständig ist, aber praktisch nichts macht, was dann dazu führt, dass Deutschland zuständig wird.

Es rächt sich halt, dass man bei Abschluss der Dublin Abkommen darauf hoffte die Asylproblematik auf die Länder mit Außengrenzen abgeschoben zu haben (gerade aus deutscher Sicht)

1 „Gefällt mir“

Genau das ist Teil des Problems: Gründe aufzählen, warum etwas nicht geht.
In der Migrationsdebatte sind es europäisches Recht, verfassungsrechtliche Bedenken, Menschenrechtskonventionen usw…
Von den Altparteien wird hier ständig vermittelt, deswegen könne man nichts machen. Es entsteht nicht nur der Eindruck: Gar nichts.
Und das ist die Nahrung, von der die extremen Parteien leben. Die versprechen zu Handeln und Lösungen. Und man sollte sie in der Radikalität ihrer Lösungen ernst nehmen. Eine furchtbare Vorstellung.
Die Altparteien kommen in der Migrationspolitik bisher nicht „vor die Welle“ der Debatte, sondern agieren nur im Zugzwang. Agieren ist hier eigentlich das falsche Wort. Es sind oft nur polemische Vorschläge oder eben angeblich zwingende Gründe der Handlungsunfähigkeit.

Die Leute verstehen und akzeptieren nicht, warum sich Länder wie Dänemark und Deutschland in der Migrationspolitik so sehr unterscheiden können. Zwei Nachbarländer in der EU.
Die Problematik und damit Gefahr war in Dänemark doch ähnlich: Entweder man ändert die Migrationspolitik oder man überlässt dies einer erstarkenden Rechten, die ihre demokratisch erlangte Macht dann auch für andere rechte Ziele nutzen wird.

1 „Gefällt mir“

Nicht schon wieder Dänemark.
Dänemark hat eine viel, viel, viel, viel kürzere Grenze. Das ist doch wirklich nicht so schwer zu verstehen.
Und gebracht hat es auch nichts. Ich verweise auf die Lagefolge und die Threads zum Thema. (Bitte nicht nochmal neu diskutieren.)

Ja, die rund 70 km Landgrenze Dänemarks. Und mit einem Wildschweinzaun befestigt.
Eine gesellschaftliche Debatte und ein Erstarken der rechten Parteien hatte es in Dänemark wegen der Asylpolitik trotzdem gegeben.
Unter Führung der Sozialdemokraten wurden die Asylgesetze daraufhin verschärft.
Selbst wenn man nun meint, dies sei nur Symbolpolitik, hat man dafür immerhin eine große Mehrheit in der Bevölkerung, wodurch rechten Parteien der Nährboden entzogen worden ist.

1 „Gefällt mir“