Als Handelsrichter am LG Hamburg sehe ich, wie brillante Vorsitzende von überforderten Geschäftsstellen, vorsintflutlicher IT und einer hakeligen „digitalen Akte“ ausgebremst werden. Die Rechtsfindung wird dadurch ganz handfest behindert. Recht kommt oft zu spät – für Bürger ebenso wie für Unternehmen.[1]
Empirische Befunde passen dazu: Umfragen wie der Roland Rechtsreport zeigen seit Jahren, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung Verfahren als zu lang und Gerichte als überlastet wahrnimmt. Zugleich berichten viele Richter und Staatsanwälte, dass ihnen die Zeit für sorgfältige Bearbeitung fehlt, während Rückstände wachsen. Verfassungs‑ und europarechtlich garantierter effektiver Rechtsschutz droht so zur Fiktion zu werden – formal zugesichert, praktisch aber nur eingeschränkt einlösbar.[3][4][5]
Die Digitalisierung wirkt vielerorts vorsintflutlich: Studien zur E‑Akte an Landgerichten berichten von Performanceproblemen, Abstürzen und unergonomischen Oberflächen; viele Nutzer erleben statt Entlastung zusätzliche Arbeitsschritte und Medienbrüche. Das deckt sich mit meiner Erfahrung: Meinen vom Gericht bereitgestellten Laptop habe ich irgendwann entnervt zurückgegeben und gehe jetzt in „E‑Akte‑Verfahren“ mit Signaturkarte ins Gericht, um Beschlüsse zu zeichnen.[6][7][8]
Politik, Jurisprudenz und Politikwissenschaft warnen, dass eine so überforderte Justiz zum Flaschenhals für Rechtsstaat und Demokratie wird: Wenn Rechtsschutz zu spät kommt, erodiert Vertrauen in Institutionen, populistische Erzählungen gewinnen an Boden, Konflikte wandern in private oder informelle Schienen. [9][10] Das Narrativ vom „Scheiternden Staat“ und der „nicht liefernden Demokratie“ bekommt zusätzlichen Nährstoff.
Ich fände es spannend, wenn die LdN @vieuxrenard das einmal in einer Spezialausgabe systematisch aufrollt – ein Paradethema gerade für Ulf: empirische Lage (Verfahrensdauern, Überlastung), strukturelle Ursachen (Personal, Organisation, föderale Zersplitterung, IT) und die Folgen für Rechtsstaatlichkeit, demokratische Legitimation und Wirtschaftsstandort. Gern mit Blick sowohl auf den Alltag an Amts‑ und Landgerichten als auch auf Reformideen wie e‑Akte, digitale Relationstabellen, Spezialisierung und Commercial Courts.[11][12]
Fortsetzung: Quellen