Die deutsche Justiz ächzt – und mit ihr Rechtsstaat und Demokratie

Als Handelsrichter am LG Hamburg sehe ich, wie brillante Vorsitzende von überforderten Geschäftsstellen, vorsintflutlicher IT und einer hakeligen „digitalen Akte“ ausgebremst werden. Die Rechtsfindung wird dadurch ganz handfest behindert. Recht kommt oft zu spät – für Bürger ebenso wie für Unternehmen.[1]

Empirische Befunde passen dazu: Umfragen wie der Roland Rechtsreport zeigen seit Jahren, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung Verfahren als zu lang und Gerichte als überlastet wahrnimmt. Zugleich berichten viele Richter und Staatsanwälte, dass ihnen die Zeit für sorgfältige Bearbeitung fehlt, während Rückstände wachsen. Verfassungs‑ und europarechtlich garantierter effektiver Rechtsschutz droht so zur Fiktion zu werden – formal zugesichert, praktisch aber nur eingeschränkt einlösbar.[3][4][5]

Die Digitalisierung wirkt vielerorts vorsintflutlich: Studien zur E‑Akte an Landgerichten berichten von Performanceproblemen, Abstürzen und unergonomischen Oberflächen; viele Nutzer erleben statt Entlastung zusätzliche Arbeitsschritte und Medienbrüche. Das deckt sich mit meiner Erfahrung: Meinen vom Gericht bereitgestellten Laptop habe ich irgendwann entnervt zurückgegeben und gehe jetzt in „E‑Akte‑Verfahren“ mit Signaturkarte ins Gericht, um Beschlüsse zu zeichnen.[6][7][8]

Politik, Jurisprudenz und Politikwissenschaft warnen, dass eine so überforderte Justiz zum Flaschenhals für Rechtsstaat und Demokratie wird: Wenn Rechtsschutz zu spät kommt, erodiert Vertrauen in Institutionen, populistische Erzählungen gewinnen an Boden, Konflikte wandern in private oder informelle Schienen. [9][10] Das Narrativ vom „Scheiternden Staat“ und der „nicht liefernden Demokratie“ bekommt zusätzlichen Nährstoff.

Ich fände es spannend, wenn die LdN @vieuxrenard das einmal in einer Spezialausgabe systematisch aufrollt – ein Paradethema gerade für Ulf: empirische Lage (Verfahrensdauern, Überlastung), strukturelle Ursachen (Personal, Organisation, föderale Zersplitterung, IT) und die Folgen für Rechtsstaatlichkeit, demokratische Legitimation und Wirtschaftsstandort. Gern mit Blick sowohl auf den Alltag an Amts‑ und Landgerichten als auch auf Reformideen wie e‑Akte, digitale Relationstabellen, Spezialisierung und Commercial Courts.[11][12]

Fortsetzung: Quellen

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Quellen

[1] Das denken Deutsche übers Justizsystem - National | expertenReport https://www.experten.de/id/4916724/das-denken-deutsche-uebers-justizsystem/
[2] Wie steht es um das Vertrauen der Bürger in das deutsche Rechtssystem? Deutsche Justiz auf dem Prüfstand: ROLAND Rechtsschutz veröffentlicht den Rechtsreport 2023 | beck-aktuell
[3] Roland Rechtsreport 2024: Deutsche kritisieren Justiz Roland Rechtsreport 2024: Deutsche kritisieren Justiz
[4] Reform - Seite 1 - Aktuelles aus Recht, Gesetz und Justiz Reform - Seite 1 - Aktuelles aus Recht, Gesetz und Justiz
[5] : Hat Deutschland zu viele Richter? : Hat Deutschland zu viele Richter? | beck-aktuell
[6] Digitale Infrastruktur für ein zukunftsfähiges Deutschland Digitale Infrastruktur für ein zukunftsfähiges Deutschland
[7] Justiz-Check (II): Modernisierung der Gerichte Justiz-Check (II): Modernisierung der Gerichte – mit der Kettensäge an die ZPO? | beck-aktuell
[8] Digitalisierung der Justiz forcieren Digitalisierung der Justiz forcieren - Deutscher Richterbund (DRB)
[9] Deutschlands digitale Infrastruktur: Drei Prioritäten für … Deutschlands digitale Infrastruktur: Drei Prioritäten für Unternehmen
[10] Stärkung des Schiedsstandorts Deutschland … Stärkung des Schiedsstandorts Deutschland – Bundesregierung beschließt Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts | Deutschland | Global law firm | Norton Rose Fulbright
[11] Ein Zukunftsprogramm für die Digitalisierung der Justiz Die Digitalisierung der deutschen Justiz | Strategy&
[12] Studie: Digitale Infrastruktur spaltet Nutzer in Deutschland Studie: Digitale Infrastruktur spaltet Nutzer in Deutschland - DFPA Deutsche Finanz Presse Agentur

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Definitiv.

Ich hab hier gerade ein Handelsregister, das es in 2 Monaten bisher nicht geschafft hat ein neues Unternehmen einzutragen.

Wenn das länger als 2 Tage dauern würde, wäre es schon langsam, aber 2+ Monate?

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Man fragt sich: woran hat es gelegen?

Ähnliche Phänomene sehe ich bei der ePA. Hier beispielhaft ein Artikel dazu: Elektronische Patientenakte oft ungenutzt - Kritik von Hausärzten

Auch beim Bund selbst scheint es zu haken: Bundesrechnungshof: Bundesregierung verfehlt Ziele der IT-Konsolidierung - netzpolitik.org

Aber es gibt auch gute Beispiele (z.B. ELSTER).

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Stellt sich raus, für TVÖD Tarife bekommt man keine fähigen Mitarbeiter in der IT.

Wenn man dann noch alle vier Jahre das Management austauscht, dass denkt mit dem zweiten juristischen Staatsexamen hätte man alles verstanden, wird es nicht besser.

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Ich bin ITler im TVL :wink:

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Stellt sich raus, für TVÖD Tarife bekommt man keine fähigen Mitarbeiter in der IT.

Wobei auch vieles nicht Inhouse entwickelt wird. (Man könnte jetzt sagen, dass externe Entwicklung also der Grund ist, aber ich glaube, das ist mir zu pauschal.)

Ich vermute eher, dass User experience (UX) bei den Projektverantwortlichen nicht die höchste Priorität hat. Sicherheit steht wohl an erster Stelle, aber UX - das ist ja nur nice to have.

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Würdest du sagen, die Bezahlung oder Besoldung also Kohle plus Vorteile Beamtentum rechtfertigen es, als ITler in öffentlichen Dienst, statt in die freie Wirtschaft zu gehen?

Bitte keinen Nebenzweig zu Bezahlung/Attraktivität des ÖD anfangen, sondern zum Ausgangsthema zurückfinden.

Gibt es positive Beispiele in einzelnen Bundesländern oder im Ausland, wo die Justiz zügiger und zuverlässig(er) arbeitet? Was machen die da anders/ist das zeitnah übertragbar?

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Aus meiner Sicht lässt sich das nicht verallgemeinern. Es gibt verschiedene Aspekte, die in verschiedenen Kombinationen zusammenkommen. Beispiele sind:

  • eine „das haben wir früher auch nicht gebraucht“ Mentalität
  • eine mangelnde Überprüfung von Resultaten (Gantt-Charts, die nur pro forma erstellt werden, und die man sich dann am Ende selbst als erfüllt bescheinigt)
  • Zweckentfremdung von Geldern und Stellen
  • eine "das Geld muss weg, egal wie „Einstellung“
  • falsche Zielsetzung: statt gute neue Prozesse zu entwickeln werden die vorhandenen kompliziert, ala „Das Antragsformular bleibt gleich, nur jetzt als PDF“
  • unpassendes Vergaberecht
  • Kompetenzgerangel
  • Unlust, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen

Alles schon gesehen, aber halt anekdotisch und erklärt aus meiner Sicht kein systematisches Problem.

Eingeklappt, weil es nicht zum Thread passt:

aufklappen

Ich bin kein Beamter, sondern angestellter Wissenschaftler. Das lässt sich nicht verallgemeinern, sondern kommt stark auf die Stelle an. Ich habe vorher in der Wirtschaft gearbeitet, wollte mich aber inhaltlich umorientieren. Persönlich bin ich zufrieden. Mehr als eine Anekdote lässt sich daraus aber auch nicht ableiten.

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Vielleicht zurück zum Thread: eine verkorkste IT wird ja nicht alleine einen Rechstaat zu Fall bringen. Gibt es vielleicht gute Übersichtsarbeiten dazu?

In meinen Recherchen ist, bis auf den ROLAND Rechtsreport, nichts dergleichen aufgetaucht. Das allein ist ein Skandal. Menschen, die oft vor Gericht sind (fragt mal Bauhandwerker und -unternehmer und Bauherren) stöhnen und ächzen über extrem lange, mühselige und nervige Verfahren mit unbefriedigendem Ergebnis (die sie oft darauf zurückführen, dass der Richter die Sache vom Tisch haben wollte) und niemand will klären, wie eigentlich die Faktenlage wirklich ist?

Genau hier liegt eine Scoop-Chance der LdN, insbesondere in Verbindung mit Ulf als ehemaliger langjähriger Richter und Gründer und langjähriger Vorsitzender der GfF (die ja auch oft den Klageweg beschreiten - aber vermutlich ob der Brisanz der zu klärenden Rechtsfrage vermutlich auf sehr viel motiviere Richter stoßen)

Die folgenden Zahlen beschränken sich nur auf die Strafjustiz: Der Deutscher Richterbund (DRB) hat mit seiner Studie „Die personelle Zukunftsfähigkeit der Justiz in Deutschland“ eine der fundiertesten Bestandsaufnahmen vorgelegt, die auf dem bundeseinheitlichen PEBB§Y-System zur objektiven Berechnung des Personalbedarfs basiert und eine der Kernschwächen liefert: den Nachweis eines strukturellen Personalmangels von > 2.000 fehlenden Staatsanwälten und Strafrichtern. Besonders alarmierend ist der Befund, dass in den neuen Bundesländern rund 60 Prozent der Juristen in Gerichten und Staatsanwaltschaften in den kommenden Jahren altersbedingt ersetzt werden müssen – eine Zahl, die weit über das hinausgeht, was in der öffentlichen Debatte bislang thematisiert wird.

Als politische Antwort haben Bund und Länder den „Pakt für den Rechtsstaat“ initiiert, der Millioneninvestitionen, eine Modernisierung der Strafprozessordnung und eine engere Bund-Länder-Kofinanzierung von Personalstellen vorsieht. Die Bundesregierung plant, fast eine halbe Milliarde Euro bereitzustellen, allerdings unter der Bedingung, dass die Länder verbindliche Personalzusagen machen – ein Punkt, an dem Kritiker wie DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn ansetzen und ein “Sofortprogramm” fordern, weil sonst die Strafjustiz zum “Flaschenhals bei der Kriminalitätsbekämpfung” wird.

Und Personalaufstockung allein wird das Problem nicht heilen. Vielmehr benötigen wir auch ein „Business Process Reingeneering“ der Verfahrensstrukturierung, frühes Verfahrensmanagement, konzentriertere Terminierung, Digitalisierung und eine Entkriminalisierung bestimmter Delikte.

Für die Zivil- und Verwaltungsjustiz gibt es tatsächlich deutlich weniger systematische, flächendeckende Bestandsaufnahmen.

Die absoluten Fallzahlen an Amts- und Landgerichten sind von 2005 bis 2019 kontinuierlich gesunken – bei Amtsgerichten um rund 2,6 Prozent jährlich, bei Landgerichten um 1,5 Prozent, mit einem Verlust von über 600.000 Verfahren. Trotz sinkender Fallzahlen werden Verfahren aber immer langsamer, was Fachleute wie Frau Sina Dörr, Richterin am OLG Köln, in einer aktuellen Analyse nicht auf Überlastung durch Menge, sondern auf veraltete Verfahrensdesigns, ineffiziente Arbeitsweisen und mangelhafte technische Ausstattung zurückführen.

Besonders bemerkenswert für Handelsgerichte, von denen ich als Handelsrichter „von innen“ kenne: Die Verfahrenszahlen der Kammern für Handelssachen (nicht zu verwechseln mit Handelskammern!) haben sich zwischen 2005 und 2019 nahezu halbiert. Das deutet auf ein strukturelles Nischenproblem hin, das in der öffentlichen Debatte praktisch unsichtbar bleibt, da sich die politische Aufmerksamkeit fast ausschließlich auf die Strafjustiz konzentriert. Denn die Ursache könnte darin liegen, dass viele von Unrecht Betroffene einfach angesichts der mühseligen Rechtsfindung gar nicht mehr klagen. Eine andere Ursache könnte eine Zunahme von Schiedsgerichten sein, deren Anstieg ebenfalls auf eine sehr unbefriedigende Rechtsfindung an den Handelsgerichten zurückgeführt werden könnte. Das sind aber unbelegte Hypothesen.

Eine Studie des Legal Tech Verbands liefert einen der wenigen quantifizierten Vergleichswerte: In Deutschland existieren schätzungsweise knapp 50 unterschiedliche eAkte-Lösungen, verstreut über Bundesländer, Gerichte und Fachgerichtsbarkeiten – die Digitalisierung der Justiz hinke damit rund 10 bis 15 Jahre hinter führenden Ländern zurück. Im internationalen Rechtsstaatlichkeits-Index des World Justice Project schneidet Deutschlands Zivilrecht zwar insgesamt gut ab (Platz 3), fällt aber gerade bei Zugang zum Recht, Kosten und Verfahrensdauer deutlich zurück.

Fortsetzung ….

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… Fortsetzung:

Beim Thema Verwaltungsgerichtbarkeit habe ich so überhaupt keine Ahnung.

Am ehesten liefert der EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 eine übergreifende, wenn auch knappe Einordnung: Er attestiert Deutschland grundsätzlich hohe Unabhängigkeit der Justiz, mahnt aber, angesichts der Lage, wie ich finde, zahm, weitere Fortschritte bei Ressourcenaufstockung an und stellt fest, dass die Digitalisierung „je nach Region unterschiedlich weit fortgeschritten“ ist.

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Volle Zustimmung von einer, die schon vor 40 Jahren in deutschen Konzernen global und digital gearbeitet hat und das analoge Dilemma in deutschen Gerichten und Verwaltungen seit Jahrzehnte insbesondere bei eigenen Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahren verfolgt hat.

Als Boomerin würde ich spontan vorschlagen, IT-Unterstützung bei den vielen Frührentnern und 50+ zu suchen, die teils über Jahrzehnte eine funktionierende IT-Landschaft mitgestaltet und aus User-Sicht mit erlebt haben. Denn die wissen, was sie tun, was funktioniert und wie Prozesse IT-tauglich ausgestaltet werden müssen. Ein gutes Beispiel für den Wechsel aus der Industrie in die Verwaltung ist seit 5 Jahren der aktuelle CIO der Bundesagentur für Arbeit und CEO IT Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit, Stefan Latuski (hat auch ein Linkedin-Profil).

Mit 40 Jahren Industrie- und Konzernerfahrung u.a. im Lean Management, KVP (kontinuierlicher Verbesserungsprozess), Controlling, Audit und Projektsteuerung beobachte ich bei strittigen Verfahren und in Gerichten die folgende Punkte, die m.E. Verfahren unnötig in die Länge ziehen und Verkomplizieren. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahren sowie Ermittlungen in Strafsachen und können Impulse für Verbesserung in anderen Rechtsgebieten wie dem Handelsrecht liefern. Vielleicht ist gerade der „out of the box“ Denkansatz von juristischen Laien hilfreich für neue Ansätze.

  • Unabhängige, außergerichtliche Beratung, evtl. mit KI-Unterstützung bei der Bewertung des Verfahrensrisikos für die Parteien: mit seriösen, niederschwelligen Angeboten stärken. Erstberatungen bei Anwälten und Rechtsschutzversicherungen werden genutzt, um zu kostenträchtigen, aufwändigen Mandaten, die dem Streitfall nicht gerecht werden, zu raten. Das Dienstleistungsprinzip belohnt den Aufwand, nicht das Ergebnis, der Anwalt verdient immer. Durch Rechtsschutzversicherungen wurde der Trend zur Klage verstetigt.
  • Streitwert: Verfahren werden auch bei kleinen, drei- oder niedrigen vierstelligen Streitwerten aufwändig und über Monate/Jahre geführt. Wären hier „Bagatellgrenzen“ hilfreich, bis zu denen in der ersten Instanz zwingend über vereinfachte Verfahren oder Schiedsstellen zu entscheiden wären, zeitnah und ohne endlose Schriftsätze, Repliken, Dupliken etc.?
  • Verfahrensdauer: würden Zeitlimits helfen? Mein Eindruck war nicht nur einmal, dass Verfahren aus taktischen Gründen in die Länge gezogen wurden (Zermürbungstaktik, aber auch abhängig von den Streitwerten/Honoraren der Anwälte). Selbst bei relativ klaren Sachverhalten werden regelmäßige Fristverlängerung durch Anwälte beantragt, Verhandlungstermine über Monate verschoben, um sich dann doch kurz vor der Hauptverhandlung außergerichtlich zu einigen.
  • Zugang zu papierloser Kommunikation mit den Gerichten für Alle ermöglichen (funktioniert bei ELSTER seit Jahren. Automatisierter, digitaler Versand von Termineinladungen, Schriftsätzen etc. Die Kommunikation über E-Mail (zur Beschleunigung) ist datenschutzrechtich höchst bedenklich, Briefpostlaufzeiten verlängern sich stetig.
  • Mega-Prozesse und Verfahren (NSU, Cum-Ex, Block-Prozess uvam.) belasten die Justiz über einen langen Zeitraum und sind teuer. Gerade derartige Fälle sollten auf Effizienzpotentiale bei Digitalisierung und Verfahrensführung überprüft werden (Lessons Learned). Ebenso sollte der Blick auf Best Practice in anderen demokratischen und rechtsstaatlichen Ländern im Sinne eines Benchmarking erfolgen.