In einem offenen Brief kritisieren Amnesty International sowie mehrere zivilgesellschaftliche Akteure unter anderem die Wahl der Form als Bundestagsresolution. Sie argumentieren, dass es sich hierbei um eine juristisch unverbindliche Resolution handelt, gegen die es kein effektives Rechtsmittel gibt und die den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess umgeht, gleichzeitig aber weitreichende Regelungen trifft. Dies stehe im Widerspruch zum Rechtsstaatsgebot.
Hättet Ihr Lust, dieses Thema insb. aus rechtsstaatlicher Perspektive näher zu beleuchten?