Deutschland bricht EU-Opferschutzrechte- was tun?

Sehr geehrter Herr Dr. Buermeyer, sehr geehrter Herr Banse,

als Sprecher einer größeren Gruppe von Gewaltopfern, welche seit Jahren regelmäßig ihre Erfahrungen mit Behörden und Sozialgerichten austauschen, wende ich mich vertrauensvoll an Sie (wir haben vor ein paar Jahren eine Bürgerinitiative mit dem Namen FAIRES OEG gegründet, welche wir der leichteren Erkennbarkeit wegen in SOKO Opferschutz umbenannt haben. Beim gemeinsamen Erfahrungsaustausch ist uns aufgefallen, dass die Bundesrepublik Deutschland und die einzelnen Bundesländer beim Umgang mit Gewaltopfern regelmäßig gegen die Opferschutzregeln der EU verstossen (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 16. November 2015: „Die Richtlinie über den Opferschutz verleiht Opfern von Straftaten verbindliche Rechte und legt den EU-Mitgliedstaaten klare Pflichten zur Gewährleistung dieser Rechte in der Praxis auf (IP/12/1066)“; vgl. Press corner | European Commission ). Insbesondere die Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen missachten diese Regeln unserer Beobachtung nach überdurchschnittlich oft. Folgende Verstösse sind unserer Feststellung nach eher die Regel als die Ausnahme:

Die Beamten und Richter sind in der Regel nicht auf den Umgang mit den zum Teil sehr schwer traumatisierten Menschen ausgebildet, und in der Regel auch nicht die von den Beamten und Richtern beauftragten externen medizinischen Gutachter. Der Umgang mit den Gewaltopfern von Antragstellung bis zum Gerichtsurteil erfolgt ohne Rücksicht auf die besonderen gesundheitlichen Probleme, mit denen Gewaltopfer und schwerbehinderte Traumapatienten aufgrund ihrer Erlebnisse konfrontiert sind. Der unsensible Umgang der Behörden und Sozialgerichte bewirkt bei vielen Betroffenen auf ihrem Wege von der Antragsstellung bis zum Gerichtsurteil in der Regel wieder und wieder zum Teil schwere Retraumatisierungen und Panikattacken im Grade von Körperverletzung.

Beim Verweis auf die Verbindlichkeit der EU-Opferschutzrichtlinien erhielten mehrere Gewaltopfer die Antwort, dass diese in Deutschland nicht verbindlich gelten, sondern lediglich Richtlinien seien, welche der Staat befolgen kann, aber nicht muss. Hier erscheint eine klare Ansage über die tatsächliche rechtliche Situation durch die EU angebracht.

Um künftig die Autorität der EU-Opferschutzrichtlinie auch in Deutschland vollumfänglich durchzusetzen, erscheint es erforderlich, sämtliche im Umgang mit Gewaltopfern stehenden Beamten und Richter sowie von diesen beauftragte medizinische Gutachter nach den aktuellsten Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft zu schulen, damit Gewaltopfer künftig nicht mehr der Gefahr ausgesetzt werden, durch die Misstände bei den staatlichen Verfahren in ihrer Gesundheit noch weiter beeinträchtigt zu werden.

Die Länge der Verfahrensdauer ist ebenfalls regelmäßig ein Problem. Mein eigenes Verfahren läuft seit über zehn Jahren, und es gibt unzählige andere Gewaltopfer, bei denen das Opferentschädigungsverfahren noch sehr viel länger läuft. Auch die Angehörigen von Gewaltopfern genießen laut den Opferschutzregeln der EU besonderen Schutz. Darauf wird ebenfalls bislang in Deutschland keine Rücksicht genommen. In meinem Fall hat der Richter das Verfahren so rücksichtslos geführt, dass meine Mutter am folgenden Tag einen Schlaganfall bekam und stationär im Krankenhaus aufgenommen werden musste. Uns sind noch diverse weitere Fälle bekannt, bei denen Behörden und Sozialgerichte in Deutschland gegen die EU-Gesetze verstossen. Es ist höchste Zeit, dass die EU- Opferschutzrichtlinien künftig auch in Deutschland umgesetzt werden. Für die Betroffenen von Gewalt und deren Angehörigen muss endlich sichergestellt werden, dass sie ein faires Verfahren bekommen. Immerhin sind seit der Einführung der EU-Richtlinien bereits rund fünf Jahre vergangen…

Wir bitten Sie, Deutschland streng zur sofortigen und uneingeschränkten Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie zu ermahnen.

Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Christophe Didillon, Sprecher der SOKO Opferschutz

https://soko-opferschutz.jimdosite.com/

Beschwerde bei der EU: SOKO OPFERSCHUTZ Christophe Didillon : Initiative

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Aus eigener Erfahrung habe muss ich sagen das die Einhaltung einer fairen und menschenwürdigen Behandlung nach der Antragstellung der Opferentschädigung in Deutschland oft nicht gegeben ist.In meinem Fall war es z.B. so das ich von einem Richter in der Anhörung vor allen Anwesenden als’’ geldgeile Sozialhilfeempfängerin die einen schnellen Euro machen will ''beschimpft wurde ,während er ständig die Gewalttaten verharmlost hat und die Täter in Schutz nahm.Ich wurde darauffolgend dank diesem Richter in 2 Glaubwürdigkeitsgutachen retraumatisiert .Durch die dauernde Anspannung die durch die lange Verfahrensdauer unerträglich ist bin ich inzwischen zum Pflegefall geworden und muss mit dem Rollator laufen.Es sind seit der Antragstellung 12 Jahre vergangen und ein Ende ist noch lange nicht in Sicht. Trotz meiner massiven Schäden, die laut Gutachtern ,Ärzten ,Kliniken usw auf die Gewalttaten zurückzuführen sind habe ich jetzt das 1. Urteil bekommen das die Schäden von meinen Genen kommen ( Gentest wurde nicht gemacht) und das mir jahrelanger sexueller Missbrauch und 2 Überfälle nichts ausmachen würden da die schlimme Sache jeweils ja immer schnell vorbei war. Ich werde jetzt auf anraten meines Anwaltes in Berufung gehen

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Es ist leider eine absolut gängige Masche von Versorgungsämtern und Sozialrichtern, bei den Antragstellern auf Schadensersatzleistungen ohne Beweis einfach eine „genetische Disposition“ zu unterstellen, obwohl dies ein eindeutiger Verstoss gegen höchstrichterliche Grundatzurteile ist - Aber das Recht wird von vielen Sozialrichtern wissentlich und willentlich gebrochen, auf Kosten der meist wehrlosen Menschen. Vgl. Grundsatzurteile des Bundessozialgerichtes: Urteile des BSG 9. Senat vom 18.10.1995 (AZ 9/9a RVg 4/92) sowie des BSG (AZ B 9 VG 1/02) vom 12.06.2003.

Laut dieser Urteile dürfen genetische Gründe nicht einfach ohne schlüssigen Beweis unterstellt werden. Ansonsten würde die unbelegte Behauptung einer genetischen Vorerkrankung regelmäßig dazu führen, dass immer und jederzeit beliebig und missbräuchlich Versorgungsansprüche abgelehnt werden könnten. Von meinen juristischen Beratern weiß ich, „ein nicht „vollbeweislicher“ psychischer Vorschaden darf laut BSG nicht zu Lasten des Antragstellers unterstellt werden. Psychische Vorerkrankungen von Krankheitswert sind im „Vollbeweis“ nachzuweisen, und die Beweislast liegt hier beim Staat.“ Dieser sei verpflichtet, sorgfältige Amtsermittlungen zu betreiben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, darf er dies nicht dem Antragsteller anlasten. Soweit die juristische Theorie. Die Realität sieht leider anders aus: in der Regel setzen sich Richter in den Sozialgerichten einfach über die bindenden Grundsatzurteile hinweg, um so die für das Land kostspieligen Ansprüche der Menschen um jeden Preis zurückweisen zu können.

Wer sich mit der Arbeit und Urteilen der Sozialgerichte eingehender beschäftigt, kommt irgendwann erschüttert zu dem Schluss, dass die Sozialgerichtsbarkeit anscheinend ein rechtsfreier Raum ist, in welchem die richterliche Unabhängigkeit so interpretiert werden darf, dass Richter sich überhaupt nicht an Recht und Gesetz zu halten brauchen. Das Sozialrecht scheint über dem Grundgesetz zu stehen, und Beschwerden gegen die Missstände verlaufen regelmäßig im Sande. Es ist erschütternd, dass sämtliche Kontrollinstitutionen und Spitzenpolitiker der Bundesrepublik Deutschland auf Hinweise zur Problematik mit eisernem Schweigen und Nichtstun reagieren. Der Landeshaushalt scheint heilig zu sein, und nach den geschädigten Menschen, welche dadurch zum zweiten Mal zum Opfer gemacht werden, fragt niemand… es bleibt wohl nur die Möglichkeit, einige aussagefähige Fälle zu bündeln und geschlossen bei der EU-Kommission Beschwerde wegen Verstosses gegen das Opferschutzrecht der EU durch Behörden und Gerichte in Deutschland einzureichen. Es bleibt zu hoffen, dass es in den Kreisen von Justiz und Politik -endlich- einen Aufschrei geben wird, welcher zu einem Aufstand der Anständigen in den eigenen Reihen führt. Wir sind es uns und unserer teils so unheilvollen Geschichte schuldig, dass wir solche Missstände nicht hinnehmen, sondern diese bekämpfen, bis diese abgeschafft sind…

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Hallo,
ich kämpfe seit Jahren um mein Recht auf Entschädigung und wurde mehrmals von der Justiz des Freistaat Bayern in meinen Grundrechten verletzt. Egal wo mein Name angezeigt wird, werden meine Rechte abgesprochen. Staatsanwaltschaften und Gerichte in Bayern betreiben Euthanasie (die heutige Justiz und Politik in Bayern ähnelt der NS-Zeit) wenn sie Schwerbehinderten wie mir jegliche Rechte absprechen, völkerrechtswidrig schwere Freiheitsberaubung betreiben, vorsätzlich Richter und Staatsanwälte Recht und Gesetze falsch auslegen und Straftaten von Kollegen nicht verfolgen und begünstigen und Menschen wie mir noch mehr Schaden zufügen, wenn Entschädigungen für schwere und konventionswidrige Freiheitsberaubung (siehen Link unten) nicht zugesprochen werden und dann Gerichtskosten und Kosten des Freistaat Bayern (Landesamt für Finanzen) über Zwangsvollstreckung von mir einfordern … die Nazi-Kultur existiert im Freistaat Bayern (bis hin zum Justizausschuss des Landtags und Ministerien) heute noch in all ihren Facetten, für den Freistaat Bayern und all ihren Gewalten existiert kein Völkerrecht und auch keine Europäische Menschenrechtskonvention …

Für Fragen und noch mehr Beweise, bitte ich um Kontaktaufnahme per Mail.

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Die EU Kommission verweist bei EU-Beschwerden immer nur auf die angeblich zuständige nationale deutsche Justiz, die komplett (einschließlich BMJV und mehrere Justizminister) untätig bleibt, die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU auch in Deutschland umzusetzen. Das BMJV hat mir nur Irrwege in die deutsche Justiz aufgezeigt, die zu KEINER Einhaltung der EU Opferschutzrichtlinie führt. Näheres auf Anfrage. Die Einleitung eines europäischen Vertragsverletzungsverfahren gemäß EUV Art.2 und EUV Art. 7 gegen Deutschland sehe ich als letzte Möglichkeit EU Vorgaben auch in Deutschland umzusetzen, denn die angebliche Unabhängigkeit bzw. Unwilligkeit der deutschen Richter sich an EU-Recht zu halten, verhindert kollektiv die Opferanerkennung.

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Auch ich gehörte zu den Opfern des Verfahrenweges des OEG. Meine Erfahrung bisher ist das mit Retraumatisierung der Antragsteller dahingehend gearbeitet wird das die Opfer aufgeben. Ich habe den Eindruck gewonnen das das OEG zur Beruhigung der Bevölkerung entstanden ist, mit dem Hintergedanken so wenig wie möglich aus zu bezahlen.
Wie ist es möglich das Opfer von sexueller Gewalt in der Kindheit aufgefordert werden Zeugen für Taten zu benennen die im Geheimen stattgefunden haben? Wie ist es möglich das Opfern die sich Therapeutische Hilfe holen um ihr Trauma zu bearbeiten unterstellt wird dort ihre Erinnerungen eines Traumas durch den Therapeuten suggeriert werden? Wie ist es möglich das Gutachter Anträge ablehnen weil die Opfer erst nach vielen Jahren erste Erinnerungen an das Trauma haben? Wie ist es möglich das Erinnerungen pauschal als unwahr abgetan werden? Wie ist es möglich das sich Begründungen einer Ablehnung auf veraltete Studien beziehen?
Das sind nur einige Fragen die ich mir als widerholt retraumatisiertes Opfer durch das OEG stelle.
Es wird Zeit das in Deutschland der Opferschutz vor den Täterschutz gestellt wird und die Opfer fair durch Gutachter behandelt werden.

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Ich bin Opfer und wurde über Jahre missbraucht. Den OEG-Antrag habe ich 2017 eingereicht. Er wurde abgelehnt, Widerspruch abgelehnt. Jetzt habe ich Klage eingereicht. Wie können Menschen so grausam sein? Ich musste alles bis ins Detail für den KSV aufschreiben. Es gibt so viele Menschen, die leider Opfer geworden sind und auch keine Hilfe bekommen. Auch jetzt werden Kinder und Jugendliche nicht vor Missbrauch geschützt. Wer kann helfen?

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Ein Buch könnte ich schreiben seitdem ich als Schülerin vor 30 Jahren befreit wurde. Kein Wort über OEG Hilfen weder damals noch heute. Erkämpftes wird wieder Jahre später weggebommen einfach so. Für diese Willkür wieder zum Anwalt wieder hungern … der Bezrug an uns Kinderopfer ist unendlich…

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Hallo :raising_hand_woman: bei mir läuft ein OEG Verfahren seit 2017! Ganze 2 Jahre danach habe ich auch gebraucht , dass mich der Weisse Ring als Opfer von Gewalttaten anerkennt und mir eine fähige Opferanwältin bereit gestellt hatte, wodurch ich jetzt in Klage bin. Ich habe ausreichende schriftliche ärtzliche Berichte von Universitätskliniken die belegen, dass ich sehr häufig misshandelt worden bin (mit Eisenstange) und der Täter es auch zugegeben hatte. Von der Beklagten Seite kam nur , dass der Täter gereizt gewesen wäre OHNE das eine Feindseligkeit auszugehen ist und die Angaben von mir damals + den Ärzten nicht der Realität entsprechen ! Keine Polizei sowie Jugendamt hat damals etwas unternommen. Hätte/Sollte der Täter mich lieber totgeprügeln oder ermorden sollen, um der Realität näher zu kommen ?? Wofür steht man in der Beweispflicht , wenn alles abgeschmettert wird oder so hingestellt, als wäre überhaupt nichts passiert , obwohl die ärtzlichen Berichte was anderes aussagen ? Man wird notgedrungen zum 2ten mal Opfer und höchstwahrscheinlich werde ich jahrelang noch klagen um entschädigt zu werden :pensive::pensive:

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Hallo zusammen,

ich ermuntere noch einmal dazu, hier einen Beitrag zu schreiben.

Schreibt bitte alle, was ihr mit den Behörden und Gerichten erlebt habt. Was war nicht okay? Wurdet ihr retraumatisiert? Wenn Ihr diese Frage eindeutig mit JA beantworten könnt, dann liegt bereits ein schwerwiegender Verstoss gegen das Opferschutzrecht der EU vor. Wie lief das Verfahren ab? Wie gingen die Gutachter mit Euch um?

Schreibt bitte alle. Je mehr sich an der Diskussion beteiligen, um so größer ist unsere Chance, dass das Thema an höherer Stelle aufgegriffen wird. Aber eine Bitte: schreibt bitte so sachlich wie möglich. Verzichtet auf aggressive Wertungen und verbitterte Werturteile gegen den Staat oder einzelne Amtsträger. Das schreckt andere Menschen sofort ab und führt in der Regel sogar dazu, dass solche Kommentare nicht veröffentlicht oder wieder gelöscht werden. Bleibt bitte sachlich und am Thema! Dann sind unsere Chancen um so größer, dass sich auch Menschen für unsere Stimme interessieren, welche mit der Thematik sonst nichts zu tun haben. Und wir brauchen in unserer Situation JEDE aufrichtige Unterstützung…

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Ich bin selber erfreulicher Weise bisher nicht Opfer geworden.

Ich möchte euch ermutigen mit anderen Gruppierungen zusammen zu tun. Zum Beispiel dem Weißer Ring e.V. . Auch bei den Akteur*innen von #metoo sollten sich viele finden die euer anliegen Unterstützen würden. Justizministerien haben Listen von Opferschuzt-Organisationen

Zum Thema „Überlastete Justiz“ gibt es eine sehenswerde Doku vom ZDF . Heiko Maas hat das Problem auch erkannt. Ich konnte nicht Erfahren woran es bisher scheitert. Er ist ja schließlich Justizminister.

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Als kind wurde ich viele Jahre s… missbraucht. Natürlich keine Zeugen . Meine Mutter wollte von dem Thema nichts wissen und verweigerte die Aussage . 2014 wurde mein Antrag dann nach einem „retraumatisierenden“ Glaubwürdigkeitsgutachten bewilligt… Ich wurde durch dieses Gutachten wieder weit nach hinten geworfen und war tagelang nicht bei mir. War total durch dem Wind und es ging mir dermaßen schlecht.
2018 hieß es dann dass nachgeprüft werden muss . Da reichte noch der Bericht meines Thera.( war con 2011 bis 2017 in thera , bis er in rente ging ).
Dann hieß es nachprüfung wird auf 2020 geschoben .
Vor ein paar Wochen hab ich alles weggeschickt für die Nachprüfung… und es begleitet mich seit Jahren jnd jetzt vermehrt tagtäglich die Angst wieder zum gutachter zu müssen wo ich wieder womöglich retraumatisiert werde, und dann nachher kein thera zu haben der mich auffängt.
Ich habe Kinder und muss für sie da sein da kann man dich das wegbrechen nicht erlauben .

Ich hab such tagtäglich Angst dass sie alles von heut auf morgen streichen nur 2eil es ihnen do in dem Sinn kommt.
Man sollte als Opfer zur Ruhe kommen aber wie soll man das wenn immer wieder drin rumgebohrt wird ohne dass man das selbst bestimmen kann .
Wie soll man das wenn man dauernd Angst vor erneuter Retraumatisierung, erneuten Gutachter Terminen, Demütigung der Ämter erfahren muss ?

Vor 2 Jahren sagte ich dem VSA schon dass ich jetzt seit Jahren eine Thera suche ( wohne aufm Land ), im Umkreis von 30km NICHTS!!! Entweder voll, keine Warteliste, Sympathie passte nicht oder oder …
Das VSA meinte dann soll ich doch ne andere Therapierichtung machen. Das auch mit paar Gesprächen versucht, entgegen dem Rat meines langjährigen Thera . Es funktionierte nicht war nicht das Richtige für mich …
Es ist somit auch ein innerer Druck dass das VSA ja eigentlich verlangt dass man zu einem Thera muss …
Aber leider kann man keinen herzaubern.

Da 2014 meine Kids noch kleiner waren hat das VSA das OEG nur mit 84% des vergleichseinkommens berechnet da ich unter normalen Umständen ja auch nicht vollzeit hätte gehen können . Im Nachhinein weiss ich dass das gar nicht rechtens war und die gleich auf 100% berechnet müssen , da es kinderbetreuungen gibt .

Also wenn man das alles betrachtet werden wir als OPFER weiter gedemütigt .Wir müssen uns immer und immer wieder rechtfertigen, beweisen wie scheisse es uns geht ( man sieht es einem ja nicht an) wir müssen das slles mit und machen lassen obwohl es einfach unser recht ist und es uns zusteht …
Und hier reden wir nur vom OEG ,da haben wir die Thematik der Rentenkasse noch nicht angesprochen .

Ich leider sehr unter dem ganzen , und das macht es nicht leichter dass es einem mal irgendwann bissl besser gehen soll.

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Ich befinde mich nun seit 7 Jahren im nicht enden wollendem Kampf.
Ich bin mehrfach traumatisiert mit Beginn in der Kindheit und zuletzt einer verurteilten Tat im Jahr 2009.
Das Amt das bis vor kurzem für mich zuständig war schickte mich vor ca 4 Jahren zum Gutachter, dieser ging auf alle Fragen ein und stellte einen Gds von 50 fest.
Nur ignoriert das Amt das Gutachten weil es zu meinen Gunsten steht.
Und seit her ging es los mit den Faustschlägen ins Gesicht.
Das Amt schreibt, die tat 2009 hätte zwar nachweislich statt gefunden, jedoch hätte ich keine Schädigungsfolgen daraus weil ich die Tat nur teilweise wach erlebt habe.
Des weiteren wäre ich ja verheiratet und habe Kinder (mittlerweile geschieden) weshalb ich auch keine Schädigung haben könnte.
Ach ja und dann wird noch erwähnt, daß meine Therapeutin mir den Missbrauch suggerieren würde. In meinen sieben Jahren Therapie habe ich mit ihr nie über den Missbrauch in seiner Form gesprochen weil ich zu instabil bin.
Das OEG ist eine Farse, man kann nur beten das man da lebend raus kommt.
:sob:

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Ich habe heute ein Schreiben an den früheren Vizepräsidenten des BSG, Herrn Prof. Dr. Krasney auf den Weg gebracht, mit dem ich bereits in früherer Zeit Schriftwechsel hatte. Zur Weiterbelebung der Diskussion habe ich mich entschieden, mein Schreiben mit den Kommentaren der Unterstützer hier zu veröffentlichen. Herzliche Grüße in die Runde Christophe Didillon

Christophe Didillon, * 18.10.1971 in Aurich; Nachricht an Herrn Professor Dr. Otto-Ernst Krasney, Vizepräsident des Bundessozialgerichtes a.D.

Sehr geehrter Herr Professor Krasney,

vor rund einem halben Jahr hatten wir bereits Kontakt, und vertrauensvoll wende ich mich an Sie mit der Bitte um Hilfe. Seit über zehn Jahren hält mich das Land Niedersachsen bei der Anerkennung meiner Ansprüche auf Opferentschädigung (OEG) und Berufsschadensausgleich (BSG) hin (kurze Anmerkung hierzu: das Bundesverfassungsgericht hält bereits eine Verfahrensdauer von weniger als der Hälfte der Zeit für unzumutbar lang. Das Land Niedersachsen führte das sozialgerichtliche Verfahren von Anfang an sehr rücksichtslos. Ich habe einen umfassenden Leidensbericht verfasst (siehe PDF-Datei im Anhang; Anmerkung des Verfassers: die PDF-Datei kann bei soko-opferschutz@web.de kostenfrei angefordert werden). Die vielen vermeidbaren Pannen im Verfahren retraumatisierten meine Mutter und mich regelmäßig über die gesamte Verfahrenszeit. Einen Tag nach dem vom Vorsitzenden Richter sehr herablassend geführten Gerichtsverfahren erlitt meine Mutter einen Schlaganfall. Sie musste stationär aufgenommen werden.

Wieso werden wir so behandelt, fragen wir uns? Mein ganzes „Verbrechen“ war, dass ich in meiner Grundschulzeit mehrfach das Opfer von verschiedenen Tatpersonen geworden war, und es gibt zum Teil noch heute Zeugen, welche vom Land Niedersachsen bis heute nicht befragt wurden. Wieder und wieder hat das Land Niedersachsen gegen das Opferschutzrecht der EU und gegen die Menschenrechte verstossen. Das Versorgungsamt und die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen haben zugleich über Jahre ihre Amtsermittlungenpflichten vernachlässigt: trotz Zeugenbenennung wurden diese nicht befragt, und jahrelang verweigerte auch das LSG Celle die Beweisaufnahme. Schließlich wies der Vorsitzende Richter des LSG Celle meine Klage einfach ab mit der Begründung, dass er keine Beweise vorliegen habe (!). Und nun warte ich monatelang auf das geschriebene Urteil, damit meine Anwältin und ich endlich eine Nichtzulassungsbeschwerde und Verfahrensrüge einreichen können, bevor es wohl über Kassel und Karlsruhe nach Strassburg weitergeht.

Wir akzeptieren nicht, dass das Land Niedersachsen sich seiner Verantwortung entzieht mit dem Ergebnis, dass ich als unverschuldestes Gewaltopfer in die Sozialhilfefalle gezwungen werde und die Kosten dann dem Landkreis Aurich aufgedrückt werden. Und dies, obwohl eine anerkannte Fachärztin meine Erkrankung und die Kausalität der beruflichen Betroffenheit eindeutig bestätigt hat. Doch das Landessozialgericht hat die Fakten einfach ignoriert und das Verfahren so rücksichtslos geführt, dass meine Mutter einen Schlaganfall bekam und stationär in Krankenhaus aufgenommen werden musste. Das LSG mag zwar meine Ansprüche für einen Teil der Taten abgelehnt haben, doch für den relevanten Teil der Taten ist bislang überhaupt keine Klärung erfolgt. Dies waren eine Prügelattacke mehrerer halbstarker Jugendlicher gegen mich, nachdem ich als Neunjähriger auf einem Spielplatz meine achtjährige Klassenkameradin vor deren sexueller Belästigung schützen wollte, sowie ein halbes Jahr später eine Würgeattacke bis zur Bewusstlosigkeit durch eine andere jugendliche Tatperson. Der Richter nahm diese Taten einfach aus dem Verfahren heraus mit der Begründung, ich hätte bei der Berufung ja angeben können, dass wirklich alle beim OEG-Antrag angegebenen erlittenen Taten berücksichtigt werden sollen. Meine Anwältin hat in zwei Jahrzehnten Tätigkeit in Berlin noch nie ein solch absurdes Verfahren erlebt wie vor dem LSG Celle, wie sie mir sagte. Sie wird bis zum EU-Gerichtshof an meiner Seite bleiben, doch das Ganze wird weitere unnötige Jahre dauern! Meine Mutter sorgt sich verständlicherweise sehr um meine Zukunft. Sie ist körperlich und seelisch am Ende ihrer Belastbarkeit. Da sich bislang alle zuvor kontaktierten Spitzenpolitiker in Schweigen gehüllt haben und der Petitionsausschuss nur sehr ausweichend antwortete, wenden wir uns jetzt vertrauensvoll an Sie. Wir benötigen jetzt Ihre Unterstützung und Zivilcourage. Bitte sprechen Sie ein Machtwort. Wie kann es sein, dass ein Gericht sich einfach über die grundsätzlichsten Gesetze hinwegsetzt und sogar über Jahre ganz offen eine Beweiserhebung zur Klärung verfahrenserheblicher Fragen verweigert?

Immer mehr Personen stellen sich auf unsere Seite, weil sie finden, dass nicht toleriert werden darf, was mir vor dem LSG in Celle passierte. Auch der frühere Landtagsabgeordnete und Volljurist Hans-Dieter Haase sowie der frühere Europaabgeordnete Gerald Häfner sind an unserer Seite und machen uns Mut, und die renommierte Medizinerin Dr. Reddemann ermuntert uns, nicht aufzugeben. Und der angesehene Jurist Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg stufte unser Anliegen als völlig berechtigt ein und wünschte uns viel Erfolg. Wann können wir endlich zur Ruhe kommen, fragen wir uns. Allmählich ist das ganze eine humanitäre Angelegenheit, wie uns andere sagen, die uns ermutigen, nicht aufzugeben.

Ich kann es im Grunde noch immer nicht fassen, dass unser Rechtsstaat so viele Lücken hat, und dass Gewaltopfer mit solch perfiden Mitteln um ihre Rechte gebracht werden - und sämtliche Kontrollinstanzen wegschauen. Da wir bislang bei den Behörden und Regierungspolitikern auf eine Mauer des Schweigens gestossen sind, haben wir uns entschieden, uns Hilfe in Israel zu suchen. Ein Anfang ist gemacht. Der Holocaust-Überlebende Dr. Leon Weintraub unterstützt uns, auch die renommierte und international anerkannte Traumaexpertin Dr. Luise Reddemann. Parallel haben wir Kontakt zu einer israelischen Zeitung aufgenommen. Es ist nicht die „Israel Hayom“, sondern eine andere Zeitung.

Wenn das Problem nicht rechtsstaatlich in Deutschland gelöst werden kann, dann müssen wir halt im Ausland um Hilfe ersuchen. Schließlich weiß ich das Recht auf meiner Seite - und genügend Experten, welche mir das bestätigen. Aber bevor wir uns in Israel weiter engagieren: vielleicht haben Sie ja eine Idee, wie wir zeitnah die Kuh vom Eis bekommen und endlich alle Beteiligten in Frieden und gegenseitiger Achtung leben können - im Einklang mit den Gesetzen, welche bei uns zumindest dem Papier nach Gültigkeit haben. Bitte reden Sie den Verantwortlichen ins Gewissen. Ihre Stimme wird Gewicht haben.

Mit freundlichen Grüßen Christophe Didillon

Kommentare:

Dr. Luise Reddemann (international anerkannte Traumaexpertin) zum Verlauf meines Verfahrens beim LSG Celle im Juli 2020 ( trotz Zeugenbenennung verweigerte das LSG Celle jahrelang die Beweisaufnahme und wies meine Klage einfach ab mit der Begründung, dass es keine Beweise vorliegen habe (!). Und meine Mutter bekam einen Schlaganfall!): "Lieber Herr Didillon, das ist ja eine empörend traurige Nachricht. Von Gerichten in Niedersachen habe ich schon häufiger solche Dinge gehört. Das ist wirklich skandalös. Ich finde es richtig, dass Sie weiterkämpfen wollen und wünsche Ihnen Erfolg und die Kraft, sich dem zu stellen. Alles Gute von Herzen Luise Reddemann"

Dr. Leon Weintraub: „I am signing this petition as a survivor of the Holocaust, KL- Flossenbürg prisoner number 82707.“ (Link to the petition: Petition · Korruptionsskandal in Niedersachsen: Leiten Sie Ermittlungen ein, Innenminister Pistorius! · Change.org )

**Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes „Zu späte Gerechtigkeit ist keine Gerechtigkeit.“, siehe auch die Pressemitteilung auf der Homepage des BVerfG zu bvg10-088

ENDE DES SCHREIBENS AN HERRN Professor Dr. Otto Ernst Krasney, Vizepräsident des Bundessozialgerichtes a.D.

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Hallo zusammen,

gestern erhielt ich die Nachricht, dass die EU-Kommission sich entschieden hat, meiner Beschwerde nachzugehen und die Hinweise zu prüfen. Aus diesem aktuellen Anlass habe ich an die Richterin geschrieben, über die ich mich zuvor beschwert hatte. Da der von mir beanstandete Verfahrensverlauf vor Gericht wohl typisch ist für so viele andere Fälle, habe ich mich entschieden, das Schreiben der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Den Namen der Richtern habe ich aus rechtlichen Gründen selbstverständlich unkenntlich gemacht. Außerdem ist es nicht meine Aufgabe, die Richterin öffentlich zu verurteilen. Darüber muss nun die Europäische Union entscheiden:

Nachricht an die Richterin , Sozialgericht Aurich; Fwd: CHAP(2020)02200- Acknowledgement of receipt

In Kopie an Frau Referatsleiterin Vassiliadou von der Europäischen Kommission mit herzlichen Grüßen

Hallo Frau Richterin,

gestern erhielt ich die Nachricht von der EU-Kommission, demnach auf meine Beschwerde nunmehr eine umfassende Prüfung erfolgen wird. Sie erinnern sich: vor fünf Jahren haben Sie meine Klage abgewiesen, nachdem Sie mir konsequent und über Jahre die Mitnahme einer Begleitperson zum Begutachtungstermin verweigerten, obwohl ich darauf laut Grundsatzurteil des BSG sogar einen Rechtsanspruch hatte, wie Ihnen bekannt war. Ebenfalls war Ihnen bekannt, dass ich als unverschuldetes Gewaltopfer in der Grundschulzeit an einer PTBS erkrankt bin, und deshalb die erhebliche Gefahr bestand, dass ich retraumatisiert werden könnte. Das Opferschutzrecht der EU schreibt unter anderem deshalb einen sehr behutsamen und rücksichtsvollen Umgang mit gewaltgeschädigten Menschen vor. Doch darauf haben Sie von Anfang bis Ende meines Verfahrens beim Sozialgericht Aurich keinerlei Rücksicht genommen.

Die von Ihnen beauftragte Gutachterin hatte entgegen der höchstrichterlich entschiedenen Rechtslage eine Begleitperson verweigert, und Sie haben bis zur Urteilsverkündung einfach wieder und wieder nicht auf meine diesbezüglichen Anträge reagiert. Ihnen war bekannt, dass ich schon einmal bei einer Begutachtung zuvor eine Panikattacke bekommen hatte und vom Notarzt aus der Praxis geholt worden war. Schließlich wurde ich vor dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtentermin vor Aufregung so stark gesundheitlich belastet, dass ich nächtelang nicht mehr schlafen konnte und mehrere Nervenzusammenbrüche bekam. Schließlich teilte ich Ihnen mit, dass es mir unmöglich ist, unter diesen gesundheitlichen Umständen den Gutachtentermin wahrzunehmen. Unter Verweis auf die Grenzen der Mitwirkungspflichten (gesundheitliche Unzumutbarkeit) sagte ich meine Teilnahme einige Tage vor dem Gutachtentermin ab und legte ein fachärztliches Attest meiner Traumatherapeutin vor, welches Ihnen eindeutig aufzeigte, dass ich beim besten Willen gesundheitlich nicht mehr konnte. Aber Sie ignorierten meine Gesundheitssituation trotz der vorgelegten fachärztlichen Atteste. Über all die Jahre des Verfahrens haben Sie keinerlei Rücksicht auf meinen Gesundheitszustand genommen, und durch Ihre rücksichtslose Verfahrensführung wurde ich mehrmals retraumatisiert, teils schwer und im Grade einer Körperverletzung. Damit haben Sie nicht nur gegen deutsches Recht verstossen, sondern zugleich mehrere Verstösse gegen das Opferschutzrecht der Europäischen Union begangen, nicht zuletzt gegen den Anspruch auf ein „faires Verfahren“. Hinzu kam der enorm lange Verfahrensverlauf von mehreren Jahren. Als dann der Anhörungstermin kam, konnte ich mich wiederum nicht gegen Ihr richterliches Fehlverhalten wehren, weil mein Gesundheitszustand meine persönliche Teilnahme auch hier unmöglich machte. Meine Traumatherapeutin Dr. hatte aus diesem Grunde eine fachärztliche Stellungnahme erstellt, welche Ihnen fristgemäß sowohl von meinem Prozessbevollmächtigten (Herrn D. vom VdK) als auch von mir vorgelegt worden war. Auch bezüglich der medizinischen Notwendigkeit einer Begleitperson zur Begutachtung war Ihnen die fachärztliche Bescheinigung meiner Traumatherapeutin Dr. fristgemäß von meinem Prozessbevollmächtigten vorgelegt worden (siehe beide Bescheinigungen im Anhang). Zur Sicherheit hatte ich seinerzeit jeweils ergänzend eine Kopie an Sie übermittelt. Damit waren Ihnen die beiden Bescheinigungen von Frau Dr. je zweimal zugestellt worden. Es wäre daher unvorstellbar und absolut nicht glaubhaft, dass Sie diese Bescheinigungen komplett nicht bekommen haben. Somit mussten Ihnen diese inhaltlich also bekannt sein. Da Sie diese verfahrensrelevanten Unterlagen in Ihrem Urteil jedoch anschließend komplett ignorierten, steht der Vorwurf im Raum, dass Sie diese Beweismittel unterschlagen haben und damit Recht gebeugt haben. Schließlich wiesen Sie in meiner Abwesenheit die Klage ab mit der lapidaren Begründung, ich hätte mich „geweigert“, an einer von Ihnen veranlassten Begutachtung teilzunehmen und meine Mitwirkungspflicht zu erfüllen.

Seinerzeit hielten es weder die niedersächsische Landesregierung (vertreten durch die damalige Justizministerin) noch der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas noch der Präsident des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen Peter Heine für nötig, auf meine Beschwerde zu reagieren.

Nun liegt es in den Händen der Europäischen Kommission, Sie und ihre in mein Verfahren involvierten weiteren Kollegen auf das Opferschutzrecht der Europäischen Union zu verweisen und Ihr menschenverachtendes Verhalten kritisch zu würdigen. Von Herzen wünsche ich mir, dass sich in Ihnen ein Sinneswandel zurück zu rechtsstaatlichem Denken vollziehen möge, und sie in künftigen Verfahren die Stärke des Rechts über das Recht des Stärkeren stellen mögen.

Darauf haben Sie schließlich einmal einen richterlichen Eid geschworen…

Es verbleibt Christophe Didillon

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff: CHAP(2020)02200- Acknowledgement of receipt
Datum: Wed, 14 Oct 2020 11:14:30 +0000
Von: JUST-CRIMINAL-JUSTICE@ec.europa.eu
An: didillon-art@web.de

EUROPÄISCHE KOMMISSION - Justiz und Verbraucher
Brüssel, den 13/10/2020
Mr CHRISTOPHE DIDILLON
Eschenweg 1
26506 Norden
Deutschland

Sehr geehrter Herr DIDILLON,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15/06/2020 , das als Beschwerde unter dem Aktenzeichen
CHAP(2020)02200 registriert wurde (bitte geben Sie das Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel an).
Ihre Beschwerde wird auf der Grundlage des einschlägigen EU-Rechts geprüft werden. Die Dienststelle Justiz
und Verbraucher wird Sie über die Ergebnisse und etwaigen Maßnahmen im Zusammenhang mit Ihrer
Beschwerde unterrichten.
Sie können wählen zwischen vertraulicher und nicht vertraulicher Behandlung Ihrer Beschwerde. Sollten Sie im
Beschwerdeformular keine solche Wahl getroffen haben, behandeln die Kommissionsdienststellen Ihre
Beschwerde vertraulich. Wenn Sie die nicht vertrauliche Behandlung wählen, können die
Kommissionsdienststellen Ihre Identität und alle von Ihnen übermittelten Informationen an die Behörden des
Mitgliedstaats, gegen den sich Ihre Beschwerde richtet, weiterleiten. Die Offenlegung Ihrer Identität durch die
Kommissionsdienststellen kann in manchen Fällen für die Bearbeitung der Beschwerde unerlässlich sein.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Maßnahmen der Kommission, die auf Ihre Beschwerde hin ergriffen
werden, so z. B. die Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens, im Allgemeinen darauf
ausgerichtet sein werden, die Rechtsvorschriften im betreffenden Mitgliedstaat mit dem EU-Recht in Einklang
zu bringen und für ihre korrekte Anwendung zu sorgen. Es kann also sein, dass das Einreichen einer
Beschwerde bei der Kommission nicht bedeutet, dass in Ihrem konkreten Fall eine Lösung gefunden wird. Um
Ihre Rechte geltend zu machen und beispielsweise Schadenersatz zu erhalten, sollten Sie sich vielmehr an eine
Stelle im betreffenden Mitgliedstaat wenden. Das Einreichen einer Beschwerde bei der Kommission führt nicht
zur Aussetzung der Fristen für eine Klageerhebung nach nationalem Recht. Ferner kann sich die Kommission
gegen die Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens entscheiden, und zwar auch dann, wenn
sie der Auffassung ist, dass ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt.
Weitere Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren bei Verstößen gegen das EU-Recht entnehmen Sie bitte
dem Anhang zu diesem Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen

Europäische Kommission

cid:image002.jpg@01D04A9C.2C093960
GD JUSTIZ und VERBRAUCHER
Referat B2 - Strafprozessrecht
LX40 01/076
B-1049 Brussels
Belgium

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Gab es eine Reaktion? Es geht nicht nur um EU-Opferschutzrechte, auch die Menschenrechtskommission der UN hatte schon im Jahre 2000 Verbesserungen für Behinderte gefordert. Hier meine Sammlung:
BGH und Bundesverfassungsgericht haben dann diese Art der Rechtssprechung fortgesetzt und meine Rechtsmittel ohne Begründung abgewiesen: Polizeigewalt II: Rechtsstaat? Warum nicht bei uns?

Auch im Bundespräsidialamt kennt und duldet man diese Art der „Rechtsprechung“.

Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.

Ich wurde am 20.2.2008 widerrechtlich zum Krüppel gemacht: Polizeigewalt II: In der Presse - auf der Titelseite Mir wird jede Hilfe verweigert. Der Weiße Ring lehnte Hilfe ab, da ich Opfer von Polizisten bin. AI meint, Polizeigewalt sei in Deutschland kein Schwerpunktthema, viele Opferverbände kassieren anscheinend nur Fördergelder, ohne zu helfen.
Horst Murken
Dieselstraße 15
12057 Berlin

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Weißer Ring - sorry ist unfähig. Altfälle interessiert sie nicht…das hab ich persönlich erfahren. Die schreiben dann sowas wie „Leider können wir nicht, weil bla bla bla…“.

Aktuell gibt es ein gesammeltes Petitionsverfahren für alle Betroffenen von Verbrechen und Gewalt in den verschiedenen Bundesländern. Weitere Details und Unterlagen siehe: https://petitionen-oeg.de/