Betrifft die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung eigentlich auch Telemedizin wie TeleClinic? Ich lauf doch nicht zum Arzt wenn ich mir vom Kind nen Fieberkeim aus der Kita eingefangen habe…
Haben die Ärzte nicht auch Hausrecht und können die gesamte Reform der Union torpedieren, indem die Praxen kollektiv sagen, wer ansteckend nicht lebensgefährlich krank ist, kommt nicht rein und darf sich ausschließlich telefonisch melden? Security an Eingang und fertig.
Zudem bleibt es arbeitsvertragsrechtlich ja möglich, diese Vereinbarung zwischen AG und AN zu treffen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Union das alles wider besseres Wissen macht, bzw. teilt es sich auf. Da sind Mitläufer wie Frei, der die Bürgergeldlüge in jeder Talkshow verteidigt hat, will es halt Parteilinie war, aber ein Linnemann und erst Recht der Bundeskanzler stehen da mir Sicherheit voll dahinter und fallen dann wieder aus allen Wolken, wenn die Krankenzahlen trotzdem nicht zurückgehen oder tatsächlich zurückgehen und das BIP trotzdem nicht steigt.
Es geht endlich mal nicht um die AfD. Wie wär’s, wenn wir es dabei belassen?
Also, der Volksentscheid in Berlin bezieht sich ja - wenn ich mich recht erinnere - auf Art. 15 GG (Vergesellschaftung, nicht Enteignung, rechtstechnisch). Diese Materie ist laut Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG Teil der konkurrierenden Gesetzgebung. Bei dieser gilt nach Art. 72 Abs. 2 GG (Hervorh. meine):
(2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.
Vermutlich wird man sich auf die zweite Alternative - Rechts- bzw. Wirtschaftseinheit - berufen und argumentieren, dass Investor:innen besonders im Wohnungssektor Planungssicherheit brauchen. Keine Ahnung, ob das durchgeht, dafür müsste man sich in die Redchtsprechung zur konkurrierenden Gesetzgebung einarbeiten.
Bemerkenswert finde ich, dass das geplante Gesetz es den Ländern ja anscheinend komplett verbieten soll, von Art. 15 GG Gebrauch zu machen. Ob das umfasst ist von der Bundeskompetenz, da wär ich mir nicht so sicher. Schließlich steht im Art. 72 Abs. 2 GG ja „soweit […] erforderlich“. Eine zahlenmäßige Beschränkung o.ä. würde es ja auch tun.
Allein: Wo kein Kläger, da kein Richter - welches Land soll hier vors BVerfG ziehen?
Politisch wird es für die SPD, da sie ja eh nie vor hatte, den Volksentscheid unmzusetzen, einfach ein leichtes „Opfer“ gewesen sein, um der Union etwas zu geben. Man fragt sich nur, was sie dafür bekommen haben soll. ![]()
Dieses Gesetz, sollte es so kommen, scheint mir der Sargnagel für jede politische Kreaktivität auf dem Gebiet Wohnungspolitik zu sein (ohne, dass ich Vergesellschaftung als Allheilmittel sehen würde). Keine Ahnung, wie man mehr Dynamik erreichen will, indem man „more of the same“ tut und auch noch politisches Experimentieren der Länder unterbindet.
Ist auch immer wichtig für sachorientierte Politik, wer wo „Schlusslicht“ oder „Weltmeister“ ist. Zum Glück bedenken die Politiker:innen so was.
Ich bin schlichtweg verblüfft, mit welchem Enthusiasmus hier die Enteignung verteidigt wird. Wie geschichtsvergessen kann man eigentlich sein, um so ein Vorgehen zu verteidigen? Egal, ich finde tatsächlich die meisten der heutigen Beschlüsse sehr sinnvoll und schaue das erste Mal seit einem Jahr mit einem Anflug von Optimismus in die Zukunft. Die steuerlichen Entlastungen gehen mir nicht weit genug, aber das war mit der SPD am Ende auch sicher nicht zu machen. In der Summe aber überwiegend sinnvoll und eine gute Fortführung des Aufschlags mit der Rentenreform.
Du spielst wahrscheinlich auf die vielen Enteignungen an, die durchgesetzt wurden, damit man Autobahnen bauen und Kohle fördern kann, oder?
Ich glaube, wenn die CDU eine schuldenfinanzierte Entlastung akzeptiert hätte, wäre mehr möglich gewesen. Oder eine Gegenfinanzierung durch höhere Spitzensteuern oder ähnliches.
Ich finde es erfrischend, dass du hier eine Gegenposition einnimmst und erlaube mir auf den oft weggelassenen Teil des Artikels 14 GG in der „Enteignungsdebatte“ aufmerksam zu machen:
Art. 14 (2) GG. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Nun, aus Art. 14 Abs. 2 folgt selbstverständlich kein Enteignungstitel. Er bezieht sich auf die Schranken der Nutzung. Die Sozialpflichtigkeit begründet keine Enteignung.
Wahrscheinlich beziehst Du Dich eher auf Art. 15 und ja dagegen kann ich wenig ins Feld führen. Das steht nun Mal in der Verfassung. Aber was sich alle mal fragen sollten ist, wieso das damals dort reingeschrieben wurde. Und jetzt kann ich sicher nur meine persönliche Meinung wiedergeben, aber das war nicht weil man eine ökonomisch nicht zu rechtfertigende ideologiegetriebene Symbolpolitik ermöglichen wollte.
Wir öffnen hier eine Tür, die wir vielleicht nicht wieder geschlossen kriegen. Was enteignen wir als nächstes? Pharmaunternehmen - denn die machen zu große Profite? Rüstungsunternehmen - denn die mögen wir ganz allgemein nicht? Und ja, ich weiß, dass ist alles polemisch, aber mich macht diese Enteignungsgeschichte so wütend, denn es gab schon Zeiten, in denen wir alles kreuz und quer enteignet haben und das ist nicht so gut gelaufen.
Nein, das tue ich nicht und das ist Dir mit Sicherheit auch klar. Aber Dir zu liebe:
Wenn ich Grund für eine Autobahn enteigne, dann habe ich hinterher wenigstens eine Autobahn.
Wenn ich die Deutsche Wohnen enteigne, habe ich hinterher was? Genauso viele Wohnungen wie vorher & eine fatale Signalwirkung an alle die darüber nachdenken zu investieren. Aber dafür haben wir es denen da oben mal so richtig gezeigt.
Zum Thema Entlastung: Ja, da hätte ich mir auch mehr Mut gewünscht. Eine Mischung aus einer milden Erbschaftssteuer & einer leichten Anpassung des Spitzensteuersatzes, hätten da sicher noch mehr ermöglicht. In meinen Augen sollten alle mit anpacken um aus der Misere heraus zu kommen. Da kann sich keine Gesellschaftsgruppe herausnehmen. Schade, da wurde eine gute Gelegenheit verpasst.
Nee, das regelt Art. 14 (3) GG, der sich wiederum auf (2) bezieht, da erneut das Wohle der Allgemeinheit adressiert wird.
Wer sein Eigentum in diesem Sinne gebraucht, hat ja nix zu befürchten.
Solche Konstrukte wie Marktmonopole durch Pharmaunternehmen wie Fresenius könnte man über das Kartellrecht regeln.
Beim Wohnungsmarkt ist Enteignung eben sinnvoller, da die Allgemeinheit Wohnraum braucht und nicht irgendein Pharmaunternehmen oder Rüstungsunternehmen.
Die Zeiten, die du ansprichst, sind ein unrealistischer Vergleich, der einfach nicht stattfinden wird.
Nach einer Enteignung von Deutsche Wohnen habe ich viele Wohnungen in öffentlicher Hand, die mit sozialer Verantwortung und ohne Profitdruck wohlfahrtsmaximierend vermietet werden können.
Wie fatal die Signalwirkung wäre, darüber kann man nur spekulieren. Eine Enteignung geht schließlich immer mit einer Entschädigung einher. Wenn es sich lohnt zu bauen, dann lohnt es sich auch zu bauen auf die „Gefahr“ hin angemessen entschädigt zu werden.
Vermutlich werde ich nie begreifen, wie man ernsthaft wollen kann, dass ALLE Gesellschaftsgruppen bitte mehr mit anpacken sollen, wenn Arbeit sehr hoch und Vermögen wenig bis gar nicht besteuert wird. Immer mehr können sich von ihrer Arbeit ein vernünftiges Leben mit Eigenheim kaum leisten, während Überreiche Menschen immer reicher werden. Umverteilen müsste man von oben nach unten, damit der Kuchen für alle wieder größer wird.
Aber das führte jetzt zu weit weg von der eigentlichen Diskussion und Vermögenssteuer war auch schon ausgiebig Thema hier.
Grund und Boden.
Das war der größte Fehler, dass Gemeinden Grund verkauft und nicht verpachtet haben. Jetzt wo das klar ist, sollte man das Problem lösen und nicht verschärfen. Aber gut, hat bei der Rente ja die letzten 40 Jahre auch funktioniert.
Dann waren die Autoren des Grundgesetzes deiner Argumentation zufolge also auch geschichtsvergessen?
Sehr viel Geld verbrannt, weil ich Zigtausende Wohnungen erst billig verhökert und dann viel teurer zurückgekauft habe, aber wenigstens wieder jede Menge Wohnungen in öffentlicher Hand, was bezahlbaren Wohnraum sehr viel wahrscheinlicher macht als wenn man sie profitorientierten Unternehmen überlässt.
Wir haben ja zig Jahre lang auf Teufel komm raus alles mögliche an Wohnungen in öffentlicher Hand privatisiert. Wo waren denn bloß´die ganzen Investoren, die unter diesen tollen Bedingungen massenweise bezahlbaren Wohnraum geschaffen haben? Die „fatale Signalwirkung“ an alle, die sich ihre Wohnung kaum noch leisten können, scheint einigen Menschen ja herzlich egal zu sein.
Starkes Argument. Nach jedem Furz den die AfD lässt wird vor der Gründung des 4. Reichs gewarnt, aber durch einen übergriffigen Staat, der den Schutz des Eigentums als eine der wichtigsten Aufgaben aufgibt und sich selber bereichert führt auf keinen Fall zurück in den Sozialismus. Quelle: Trust me Bro!!
Da hast du vollkommen recht, aber durch den Raub von bereits bestehenden Wohnraum, wird kein qm zusätzlicher Wohnraum geschaffen und es setzt ein unmissverständliches Zeichen für private Investoren.
Es sollen also alle mit anpacken. Und du befürwortest die aktuell getroffenen Entscheidungen, obwohl -wie immer- die entscheidende Gruppe der Überreichen absolut überhaupt gar nicht mit anpacken muss? Es tut mir leid, aber das verstehe ich nicht.
Du sagst, dass du nach diesen Entschlüssen endlich wieder optimistisch in die Zukunft blickst. Wie genau ist der Mechanismus, der dich die Verschlechterung der Bedigungen für die Mehrheit der Menschen optimistisch werden lässt? Ich will es wirklich verstehen. Wie genau soll die Lage im Land dadurch besser werden, dass man willentlich die Lage der Menschen im Land verschlechtert (höhere Abgaben, längere Befristungen, schlechtere Absicherung bei Arbeitslosigkeit, sinnlose Pflicht zum Arzt zu rennen, etc). Wie wird denn am Ende mein Leben dadurch besser? Ich will wirklich verstehen, was du glaubst, wie das funktionieren soll.
So funktioniert Vergesellschaftung zum Glück nicht in einem Rechtsstaat.
Die Wohnungen wurden ja verhökert, weil vorher wahnsinnig viel Geld von den Kommunen zum Fenster rausgeworfen wurde und die Zinsen für die Schulden, jegliche Handlungsspielräume abgeräumt hatten. Wir hätten wieder jede Mengen Wohnungen in öffentlicher Hand und die Zinslast für die Schulden. Ich weiß nicht, wo da bezahlbarer Wohnraum herkommen soll.