Deutsche Staatsbürgerschaft: Wieder aberkannt wegen Meinungsäußerung

Berlin hat einem Mann, der in Deutschland lebt, seit er zwei Monate alt ist, die deutsche Staatangehörigkeit wieder aberkannt, nachdem u.a. Nius und BZ wegen Pro-Palästina-Posts bei berliner Behörden angeklopft hatten. Die Vorwürfe sind Antisemitismus und Sympathien zu Hamas. Beides bestreitet er. Wie von euch bereits sorgfältig aufgetrennt, will er spezifisch Kritik an Israels Politik üben. Hanno Hauenstein schreibt im Jacobin , dass der Mann durch die Aberkennung nun (wieder) staatenlos wurde und dass es der erste Fall seiner Art (Aberkennung von Staatsangehörigkeit nach social-Media-Post ohne Strafverfahren) sei. Dobrindt und Wegner sind natürlich dafür. Beides erscheint mir aber rechtlich sehr fragwürdig. Mich würfe sehr Ulfs rechtliche Einschätzung dazu interessieren, insbesondere mit Hinblick auf die Diskussion „Staatsbürger zweiter Klasse“.

Link zum Artikel: Abdallah A., a Nonperson Because of His Instagram Posts

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Wie lässt sich das mit Art16(1)GG

Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

vereinbaren?

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Ich bin kein Jurist, aber das BVerfG hat die Frage 2006 verhandelt.

Wenn ich das richtig verstehe, ist die Annulierung im Falle arglistiger Täuschung juristisch kein „Entzug“, sondern die Rücknahme eines Verwaltungsaktes, der auf Basis falscher Grundlagen entschieden wurde und damit von Anfang an rechtswidrig war.

Durch das Selbstverschulden habe der Betroffene keinen Anspruch auf den Vertrauensschutz, den der Gesetzgeber mit der Norm schaffen wollte. Das BVerfG sagt auch ausdrücklich, dass das auch für den Fall einer entstehenden Staatenlosigkeit gilt (Randnummern 31ff.)

Das ist kein Kommentar zum konkreten Fall, ich teile hier nur das Resultat meiner Recherche :smiling_face:.

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Zwei wichtige Anmerkungen dazu:

  1. Es ging in diesem Urteil des BVerfG um eine „zeitnahe“ Rücknahme der Einbürgerung. Diese ist eher zu rechtfertigen als eine Rücknahme nach über 30 Jahren.
  2. In dem Urteil ging es letztlich um eine Erschleichung der Staatsbürgerschaft durch die Angabe objektiv falscher Informationen. Auch das ist eher vertretbar, da ein Verwaltungsakt, der wegen offensichtlich falschen Informationen erlassen wurde, natürlich angreifbar sein muss.

Dieses Urteil des BVerfG halte ich daher nicht für anwendbar. Man kann argumentieren, dass das BVerfG hier in der Tat entschieden hat, dass eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft auch im Falle einer dadurch entstehenden Staatenlosigkeit möglich ist, aber die Anforderungen, die das BVerfG daran setzt, sind sehr, sehr hoch und hier nicht mal im Ansatz erreicht - in mehrfacher Hinsicht.

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Offenbar war er tatsächlich gerade frisch eingebürgert:

Einen Tag nach seiner Einbürgerung postete er demnach auf Instagram ein Foto von zwei Hamas-Kämpfern mit einer palästinensischen Flagge. Dazu schrieb er »Heros of Palestine« (Palästinas Helden). Den Berichten zufolge fiel der Mann der Polizei zudem mehrfach bei propalästinensischen Demonstrationen auf. Er habe erklärt, dass er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Schutz jüdischen Lebens bekenne, heißt es weiter. Das ist Teil der neuen Einbürgerungsregeln, die in Deutschland seit Juni 2024 gelten. Laut der Nachrichtenagentur dpa erfüllt der abgesetzte Post aus Sicht des Landesamts für Einwanderung daher den Straftatbestand der Täuschung.

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Ah, okay, ich hatte den Fall so verstanden, dass er schon länger eingebürgert gewesen sei.
Eigentlich verrückt, dass jemand, der 1990 geboren und nach Deutschland gekommen ist, erst 2026 eingebürgert wird.

Hmm, das macht den Fall zumindest etwas offener. Ich denke dennoch, dass ein so schwerwiegender Eingriff wie der Entzug der Staatsbürgerschaft mit der Folge der Staatenlosigkeit zumindest eine strafrechtliche Verurteilung voraussetzen sollte. Aber ja, kurz nach der Einbürgerung ein Bild von Hamas-Kämpfern zu posten ist schon selten dämlich, mein Mitleid ist daher auch eher begrenzt… schwierig zu bewerten, ob eine verwaltungsrechtlich relevante „Täuschung“ über „Tatsachen“ im Hinblick auf Einstellungen (Bekenntnis zur Demokratie, Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens usw.) möglich sein sollte, weil das einfach gigantische Einschätzungsspielräume eröffnet.

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Nur zur Klarstellung: mit meinem Post wollte ich nicht implizieren, dass das Urteil hier offensichtlich 1zu1 gilt. Ich fand aber den auf den ersten Blick bestehenden Gegensatz zwischen Verfassungsnorm und den Regelungen im Gesetz interessant und habe deswegen recherchiert.

Die Argumentation der Behörde im konkreten Fall scheint wohl zu sein, dass das Betiteln von Hamas-Kämpfern als „Helden Palästinas“ kurz nach der Einbürgerung (und nach dem Terror des 7. Oktober) impliziere, dass das Bekenntnis zum Grundgesetz nicht ehrlich war und deswegen eine Täuschung vorliege.

Der Fall der dem BVerfG-Urteil zugrunde liegt, ist da sicher deutlich klarer. Aber offensichtlich abwegig finde ich die Begründung als Laie auch nicht, relevanten Hintergrund habe ich wie gesagt keinen. Mal schauen was die Gerichte dazu sagen - zum Glück sind wir ja ein Rechtsstaat und der Mann kann Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht und notfalls Verfassungsbeschwerde einlegen.

Danke an alle für’s Recherchieren! Die Fragen, die für mich noch offen sind:

  • Ist in diesem Fall durch das neue Staatsbürgerschaftsrecht irgendetwas neu? Im ursprünglich verlinkten Artikel suggeriert Thomas Oberhäuser, dass „Behörden ein 10-jähriges Zeitfenster erteilt wurde, in dem Einbürgerungen als nicht rechtens erachtet werden können“ (frei übersetzt). War das vorher schon so? Ist das jetzt durch diese Entscheidung erstmals so entschieden worden, nachdem es vorher unklar war? Oder wurde diese Entscheidung durch das neue Einbürgerungsgesetz ermöglicht?

  • Die Entscheidung von Karlsruhe verweist auf Täuschung und der Spiegel-Artikel bringt auch den „Straftatbestand der Täuschung“ an. Wenn dem so ist, müsste dann nicht eigentlich erstmal ein strafrechtliches Verfahren zur Täuschung durchgeführt werden, um festzustellen ob die Täuschung auch tatsächlich vorlag? So eine Straftat kann ja nicht einfach durch Zuruf festgestellt werden, oder? Zudem wäre es interessant, zu wissen, ob der Zeitpunk der Posts (vor bzw nach Einbürgerung) relevant ist.

Ich finde diesen Fall schon recht spannend, da am Ende genau die Frage beantwortet wird, was man mit der angeborenen Staatsbürgerschaft tun kann, mit einer später zuerkannten aber nicht. Ich würde auch mal davon ausgehen, dass da Widerspruch eingelegt wird.

Die 10-Jahresfrist scheint nicht neu zu sein (das angesprochene Urteil ist von 2006). Der Tagesschau-Artikel zur Neuregelung sagt aber, dass Täuschung in Bezug auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung als Entzugsgrund mit der Reform neu eingeführt wurde.

Strafrechtlich - keine Ahnung, müsste da nicht jemand geschädigt sein? Lügen an sich ist ja nicht strafbar.

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Schauen wir uns doch mal den Straftatbestand an. Konkret handelt es sich um § 42 StAG:

Die juristische Frage ist nun, was „wesentliche Voraussetzungen“ sind. Da es um eine Straftat mit erheblichen juristischen Folgen handelt spricht viel dafür, es eher restriktiv auszulegen. Zweifellos „wesentliche Voraussetzungen“ wären daher z.B. die Identität, etwaige Vorstrafen, die Berufsausbildung und durchaus auch die Verfassungstreue. Ob der „Schutz jüdischen Lebens“ dazu gehört kann man natürlich argumentieren, ich halte das aber für recht exzessiv. Gerade von Menschen, die z.B. vor der israelischen Siedlungspolitik oder der Situation im Gaza-Streifen nach Deutschland fliehen zu verlangen, jüdischen Leben aktiv zu schützen, finde ich offen gestanden übertrieben - und geradezu eine Täter-Opfer-Umkehr. Auch bei allem Verständnis für die deutsche Geschichte geht mir das zu weit.

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Die Hamas gilt jetzt auch nicht grad als Ausgeburt demokratischer und pluralistischer Denkweisen. Nur als Ergänzung zum Terrorismus vom 7.10.

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Kollidiert das nicht auch eventuell mit der Religionsfreiheit? Die steht demjenigen, der eingebürgert wird, ja auch gänzlich zu. Somit reichte doch im Prinzip Bekennung zu Art 1 und 20 GG und Religion ist dann eben Privatsache.

Meine Religion ist Privatsache. Andere Religionen herabzusetzen oder zu beleidigen ist es dann nicht mehr. Und dazu kommt: die Hamas ist nun mal eine in Deutschland verbotene Organisation.

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Hier wird wieder Israel und dessen Existenz mit dem Schutz jüdischen Lebens gleichgesetzt. Juden die in Deutschland Leben und Opfer von antisemitischen Straftaten werden, haben aber oftmals gar keinen Bezug zu Israel und dessen Politik.

Außerdem wird nicht der aktive Schutz verlangt, es wird also nicht gefordert, dass der Gute Mann auf Social Media aktiv für den Erhalt Israels einsteht, sondern lediglich, dass er keine antisemitische Hetze postet und gewaltverherrlichend Terroristen feiert.

In meinen Augen ein No-brainer, wenn wir als Gesellschaft ein Mindestmaß an sozialen Frieden erhalten wollen.

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Wenn man das so sieht fragt sich allerdings, warum das Posten von Hamas-Kämpfern im Gaza-Streifen dann als Verstoß gegen den „Schutz jüdischen Lebens“ im Bezug auf die deutsche Staatsbürgerschaft gesehen wird.

Machen wir doch mal die Gegenprobe:
Ein jüdischer Mensch will die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Er bekommt sie und postet kurz darauf ein Bild, auf dem ein bewaffneter Siedler abgebildet wird, der zuvor einen Palästinenser erschossen hat, und bezeichnet diesen als „seinen Helden“.

Wäre das auch so ein „No-Brainer“? Ich habe jedenfalls so meine Zweifel, ob das mit der gleichen Härte zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft führen würde. Alleine, weil die israelische Regierung dagegen Sturm laufen würde. Und weil die Rechtslage das eben nur im anderen Fall vorsieht (weil nur „jüdisches Leben“ explizit geschützt ist). Das erinnert ein wenig an die Diskussion über die Todesstrafe in Israel. So ein Gesetz, dass explizit nur eine Seite in einem Konflikt schützt, halte ich grundsätzlich für fragwürdig.

Insgesamt bin ich im konkreten Fall durchaus geneigt, zuzustimmen, dass jemand, der dumm genug ist, kurz nach seiner Einbürgerung eine Verherrlichung der Hamas zu posten, zu Recht die deutsche Staatsangehörigkeit verliert. Andererseits bin ich bereit, Verständnis dafür zu haben, dass jemand, der persönlich direkt (durch Herkunft aus dem Gebiet) oder indirekt (durch Familie in dem Gebiet) vom Unrecht eines Staates betroffen ist, durchaus zu radikalen Ansichten gegenüber allen mit diesem Staat verbundenen Personen kommen kann. Das fällt im Falle von Ukrainern, die sich positiv über z.B. ukrainische Kriegsverbrechen äußern, einfacher, als gegenüber Palästinensern (oder Libanesen), die sich positiv über Terrorismus äußern, ist aber im Kern das Gleiche. Die Frage ist: Wie viel Rationalität kann man bei einer persönlichen Betroffenheit verlangen? Kann persönliche Betroffenheit extrem fragwürdiges Verhalten entschuldigen?

Nicht falsch verstehen, eine positive Äußerung gegenüber der Hamas ist und bleibt falsch. Die Frage ist nur, ob man jemanden, der direkt oder indirekt persönlich betroffen ist die volle Härte des Gesetzes spüren lassen sollte, oder ob man da zumindest etwas Milde walten lassen sollte. Der Entzug der Staatsbürgerschaft mit der Folge der Staatenlosigkeit ist eben schon eine der härtesten juristischen Sanktionen, die einem Staat zur Verfügung stehen (so hart, dass sie nur in Ausnahmen überhaupt zulässig ist).

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Das Problem mit Terroristen ist immer, dass die andere Seite sie als Freiheitskämpfer ansieht. Ebenso sehen sehr große Teile der israelischen Regierung und Bevölkerung die Siedlerbewegung als Befreiungskämpfer des besetzten Großisraels, während ich sie sofort als Terroristen bezeichnen würde.

Die Begriffe „Terrorist“ oder „Freiheitskämpfer“ sind in meinen Augen eher politische Begriffe, die nach der eigenen Position belegt werden, weniger sachliche Kategorien. Ich schreibe das ohne selbst die Hamas vom Vorwurf des Terrorismus freisprechen zu wollen.

Nun ist halt aber das Problem, dass die Ignoranz aller Seiten vehement beide Seiten zu bekämpfen, die antisemitische Hamas als auch die rassistische bis rechtsextremistische Rechte Israels, die im Namen der Religion fortwährend unbehelligt Landraub betreibt, dazu führt, dass sich Menschen denen zuwenden, die als einzige für ihr Anliegen kämpfen. Seien es noch so große Dreckschweine und pathologische Lügner, siehe auch die MAGAs, AfDler, Brexit-sten usw..

Diese Radikalisierung hat die Welt zu verantworten. Den Mann jetzt mit Entzug der Staatsbürgerschaft dafür zu bestrafen halte ich für falsch.

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Das sind zwei paar Stiefel.
Auf der einen Seite haben wir die rechtliche Frage.
Auf der anderen Seite haben wir die emotionale und menschliche Komponente.
In meinen Augen geht es um die rechtliche Frage.

  1. gibt das Gesetz das her?
  2. wir lange kann einem Staatsbürger sein Verhalten nachträglich zum Verhängnis werden und vor allem: wie lange muss er Angst haben, dass vergangene Taten zum Verhängnis werden?
  3. kann das wirklich ohne Anhörung über einen Rechtsakt beschlossen werden?
  4. wenn das Gesetz das hergibt, führt das nicht dazu dass nachträglich anerkannte Staatsbürger Bürger 2. Klasse sind und kann das wirklich gewollt sein?
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Beides spielt aber gerade im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, im Strafrecht auch im Hinblick auf die Grundsätze der Strafzumessung, zusammen. Daher: Wir können verwaltungs- und strafrechtliche Sachverhalte nie völlig „mechanisch“ losgelöst von der emotionalen und menschlichen Komponente betrachten.

Hier gebe ich dir Recht, das sind die rechtlichen Fragen, die allgemein gestellt werden müssen.

Im Ergebnis bin ich wie gesagt relativ unentschlossen. Einerseits hat der Mensch, um den es hier geht, etwas unheimlich dummes getan, was definitiv nicht für ihn spricht. Andererseits scheinen die Rechtsfolgen, die der Staat hier anwendet, im Hinblick darauf, dass die betreffende Person seit 35 Jahren in Deutschland lebt (und ihr gesamtes Leben in Deutschland verbracht hat!) fragwürdig. Welche, wenn nicht die deutsche, Staatsbürgerschaft soll ein Mensch denn haben, der 1990, zwei Monate nach seiner Geburt, nach Deutschland gekommen ist und seither in keinem anderen Land gelebt hat? Seit über 35 Jahren?

Ich denke einfach, dass in Fällen wie diesem, ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine Staatsbürgerschaft bestehen sollte, selbst für den Fall, dass die Person, um die es geht, schwer straffällig oder in anderer Weise höchst problematisch ist. Einfach, weil der Zustand der Staatenlosigkeit niemanden hilft. Abgeschoben werden kann diese Person wegen der eindeutig maximalen Verwurzelung in Deutschland (und mangelnder Bezüge irgendwo anders hin) ohnehin nicht. Also was wollen wir mit dem Vorenthalten der Staatsbürgerschaft in einem Fall wie diesem eigentlich erreichen, abgesehen von bloßer Symbolpolitik?

Wer oder was in 35 Jahren Leben in Deutschland hat ihm signalisiert, die Hamas wäre eine gute Organisation? Ich kenne nicht den Fragebogen für die Einbürgerung, hoffe aber stark, dass da eine Frage ist: Unterstützen sie terroristische Vereinigung (Ja/Nein/Nur ideologisch)

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Das führt halt völlig vom Thema weg.

Dass die Aktion scheiße war, darüber sind wir uns alle einig.
Aber was auch immer da schief gegangen ist, ist in Deutschland schief gegangen. Es ist ein deutsches Problem von einem Menschen, der zeit seines Lebens nur in Deutschland gelebt hat und vermutlich auch nie in ein anderes Land abgeschoben werden kann.

Ich kann die Empörung über diese völlig bescheuerten Posts absolut verstehen - es ändert aber nichts daran, dass die Aberkennung der Staatsbürgerschaft nur dazu führt, dass diese problematische Person nun den Rest ihres Lebens „Staatenlos in Deutschland“ leben wird, statt als „Deutscher Staatsbürger“. Und das ist ein Zustand, den ich grundsätzlich problematisch finde.

Wenn es sich um einen Zuwanderer handeln würde, der seit ein paar Jahren in Deutschland ist und - nach Aberkennung der Staatsbürgerschaft - realistisch abgeschoben werden könnte, könnte ich die Aberkennung der Staatsbürgerschaft nachvollziehen - selbst wenn ich die Abschiebung inhaltlich ablehnen würde, müsste ich anerkennen, dass mit der Aberkennung der Staatsbürgerschaft ein legitimes Ziel verfolgt wird - zu verhindern, dass die Person sich langfristig in Deutschland niederlässt. Was bei einem Hamas-Fanboy durchaus meine Zustimmung treffen würde. In diesem Fall ist das alles aber wie gesagt nicht gegeben. Wir erzeugen lediglich den undemokratischen, problematischen Zustand eines „dauerhaften Bürgers zweiter Klasse“, des „permanent geduldeten Staatenlosen, der bis zum Ende seines Lebens in Deutschland staatenlos bleiben wird“. Das macht einfach keinen Sinn.

Und das ist eben mein Problem mit der Sache: Es ist Empörungs-Aktionismus. Man empört sich - völlig zu Recht - über diesen bescheuerten Hamas-Post, zieht daraus aber aktionistische, nicht zielführende Konsequenzen. Ich hätte nichts gegen die Einleitung eines Strafverfahrens wegen öffentlicher Unterstützung terroristischer Organisationen als juristische Sanktion, aber die Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist einfach nicht sinnvoll.

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