Der Rentenzuschuss: Die Fehlannahme zur Finanzierung

Hallo,

als treuer Hörer sitze ich gerade im Dienstgebäude der DRV Bund in Berlin und höre den Podcast. Zu den Schlussfolgerungen will ich nicht groß was sagen, da stimme ich euch zu (für die nächsten paar Jahre die Beiträge erhöhen, Kapitalstock für die Boomer bilden und deren Renten finanzieren, damit sie noch was zur Finanzierung beitragen).

Meine Kritik bezieht sich auf den Steuerzuschuss. Hierbei handelt es sich nicht um einen Zuschuss im klassischen Sinn. Es handelt sich um einen Ersatz für politisch gewollte Leistungen bzw. Leistungsanteile. Hierzu zählen eben Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten (gerne auch fälschlich als Mütterrente bezeichnet), Entgeltpunkte für Pflegezeiten, beitragsfreie Zeiten verschiedener Art, Ghettorenten und andere Sonderleistungen und als ganz großer Punkt die Hinterbliebenleistungen and Witwer/Witwen/Waisen.
Tatsächlich deckt der Zuschuss irgendwas zwischen 75% und 125% der Ausgaben hierfür ab, die nicht originär von der DRV zu leisten wären (die Angabe ergibt sich, weil sich immer wieder Gesetze ändern, gerne mal Sonderzahlungen etc geleistet werden. Über alle Jahre getechnet sollte er im Schnitt 100% dieser Ausgaben entsprechen).

Ein Beispiel:
Streicht man den Zuschuss und zwingt die DRV nur entsprechend tatsächlich erworbene Anwartschaften zu nutzen, würde der Arbeitende mit 45 Jahren reiner Arbeit exakt die gleiche Rente bekommen, wie heute.

Die Mutter mit Kindern, maximal geringfügigem Job und Pflege der Eltern würde dagegen arg zusammenschrumpfende Anwartschaften haben (und von dem Mann mit „normaler“ Rente auch keine Witwenrente bekommen).

Der Steuerzuschuss ist unter Anderem darin begründet, dass das BVerfG mal entschieden hat, das politisch gewollte Anwartschaften auch mit Steuermitteln zu erstatten sind (ursächlich war glaube ich, dass Beiträge für Erziehungszeiten als gezahlt galten, aber nicht wirklich gezahlt wurden).
Die Witwen gelten seit dem HEZG (1986) nicht mehr als Versicherungsleistung, sondern als Fürsorge und sind eher mit der Sozialhilfe zu vergleichen.

Ich finde es immer schade, wenn in öffentlichen Debatten dieser falsche Eindruck vermittelt wird, dass bei Wegfall des Zuschusses alle Renten um 25% sinken. Die Realität ist deutlich komplexer.

Mit freundlichem Gruß
Robert
(Ansonsten weiter so, seit Langem treuer Hörer und auf Bitten eurer Recherche-Mailbetreuung hab ich mich hier angemeldet und das gepostet)

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Danke erst mal für deinen Beitrag.

Hast du Quellen für? Ich hatte nämlich mal versucht Zahlen zu finden, für die Summen, die die DRV allein für Erziehungszeiten auszahlt, vor allem natürlich an Leute, die eigentlich gar nicht DRV-versichert sind und nur durch die Anrechnung der Erziehungszeiten über die Mindest-Versicherungszeit kommen.
Wirklich etwas dazu gefunden habe ich allerdings nicht.

Ich glaube abseits der ersten Berechnungen zur „Mütterrente“ gibt es da nichts detailliertes. Den Status „versichert“ erhält man ja ab dem ersten Beitrag. Daher waren viele auch vor der Mütterrente I und II schon versichert, nur halt nicht mit genug Zeiten für einen eigenen Anspruch. Lange Zeit hatten wir viele Hausfrauen, die früher mal von der Erstattung bei Heirat Ihre eigenen Beiträge erstattet bekommen haben und jetzt durch die Kindererziehungszeiten und ggf. eigene freiwillige Beiträge die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Aus dem Grund glaube ich nicht, dass wir irgendwo Mütter ohne andere Ansprüche und Mütter mit Anwartschaften in anderen Versorgungswerken (Ärzte, Apotheker, etc) getrennt ausweisen