Der Besitz von Aufnahmen von Vergewaltigungen erwachsener Personen ist nicht strafbar!

Hallo Philip und Ulf,

es gibt Themen, die fassungslos machen – und dieses gehört definitiv dazu.

Im Zuge der Recherchen von STRG_F zum Vergewaltiger-Netzwerk auf Telegram wurde bekannt, dass in Deutschland der Besitz von Aufnahmen von Vergewaltigungen erwachsener Personen nicht strafbar ist. Das allein ist erschreckend genug. Doch noch besorgniserregender ist die Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz, das dazu erklärt:

„Kriminalpolitisch ist es nach derzeitiger Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz nicht geboten, dies zu ändern.“
(Quelle: Tagesschau)

Wie kann das im Jahr 2025 die Realität sein!?

Es gibt bereits einen Themenvorschlag zu den Recherchen von STRG_F – den ich nur unterstützen kann. Aber zusätzlich halte ich es für absolut notwendig, darüber zu sprechen, dass der Besitz solcher Aufnahmen legal ist. Das ist nicht nur ein moralisches Versagen, sondern öffnet Tätern Tür und Tor.

Die dramatische Zunahme sexualisierter Gewalt

Die Zahlen polizeilich erfasster Sexualdelikte steigen rasant – und das bei einer ohnehin schon immensen Dunkelziffer. Viele Betroffene erstatten keine Anzeige, weil sie wissen, dass es in den wenigsten Fällen zu einer Verurteilung kommt und die Verfahren oft retraumatisierend sind.

Statistik zu Sexualstraftaten in Deutschland
Quelle: Statista

Dieses Thema muss dringend in den öffentlichen Diskurs – und ihr habt die Reichweite und den Einfluss, das in die politische Debatte zu bringen. Bitte greift das auf!

Die STRG_F-Recherche: Ein erschütternder Einblick

:link: STRG_F (2024): „Das Vergewaltiger-Netzwerk auf Telegram“
:arrow_right: Zum Video

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