Wenn wir durch alte Städte wie Rothenburg o.d. Tauber, Lüneburg oder Stade gehen oder in der Stadt ein geschichtlich wertvolles Gebäude sehen, dann ist das immer mit etwas Ehrfurcht verbunden, einer Vorstellung, wie Menschen vor 100, 200, 500 Jahren gelebt haben und einer Bewunderung dafür, dass das Gebäude noch so gut erhalten ist. Denkmalschutz wird in Deutschland gelebt und das ist gut so. Die Kultusministerien der Länder halten ihre Hand darüber, die Denkmalschutzbehörden vor Ort kümmern sich um die Förderungen, bestimmen, was erhaltungswert ist und regeln die denkmalschutzrechtlichen Anträge. Eigene Gesetze, wie z.B. das niedersächsische Denkmalschutzgesetz NDschG sorgen dafür, dass die Denkmäler geschützt und die Bauherren unterstützt werden.
Allerdings gibt es bei den Gesetzen viel Auslegungsspielraum und oft neigen die Behörden dann zu Mikromanagementmaßnahmen und Überregulierung, welche die Bauherren stranguliert und auch zu persönlichen Tragödien führen kann. Einer solch kohlhaasche Erzählung sehe ich gerade aus der Nähe zu. Untere Denkmalschutzbehörde vs. Bauherr. Warum ich diese Geschichte hier kurz schildere? Sie steht laut einem Denkmalschutzexperten von der Leibniz Uni in Hannover exemplarisch für eine Vielzahl von Fällen, in denen Bauherren überfordert und allein gelassen werden:
Ein Bekannter hat ein altes Herrenhaus gekauft und restauriert es jetzt mit viel Herzblut. Als Möbeltischler und Restaurateur einer Vielzahl historischer Kirchen und anderer Gebäude hat der Mann echt Ahnung. Ihm zur Seite steht ein ebenfalls in der Restaurierung erfahrener Architekt, der Dutzende Altbauten in Schwerin, Stade und anderen Städten verantwortet hat. Es sind Menschen die wissen was sie tun und die anpacken.
Dann gibt es das Niedersächsische Denkmalschutzgesetzt, ein gut durchdachtes Gesetzeswerk, was vom ersten bis zum letzten Absatz die Unterstützung für die Besitzer von Denkmälern atmet und in seiner letzten Fassung selbst Modernitäten wie PV-Anlagen oder Fahrstühle für die Barrierefreiheit vorsieht.
Aber dann kommt die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Lüneburg und versucht alles, wirklich jeden Restaurierungsschritt, zu untersagen. Es soll zu allem ein teurer Fachgutachter bemüht werden. Während der DDR-Zeit aufgetragene Farben sollen teuer analysiert und begutachtet werden, darauf, ob sie abgetragen und ausgetauscht werden müssen. Bei einem wirklich voluminösen Gebäude von rund 7000m3 soll nun ein historisch nachempfundenes Granitpflaster von 6,5m2 am Nebeneingang wieder abgerissen werden, unter Androhung eines Bußgeldes von bis zu 500.000,00 Euro, weil es nicht in den historischen Kontext passen soll.
Wer die Restaurierungsfortschritte des Bauherrn sieht, erkennt auf den ersten Blick, dass alles in besten Händen ist. Das Denkmal ist gesegnet mit der Leidenschaft dieses Mannes. Von behördlicher Seite habe ich so viel schlechte Energie noch nie gesehen. Ich habe schon viele Behörden erlebt, die menschenfreundlicher und sachlicher hätten handeln können. Der Bauherr hat die Behörde gebeten, die Fachgutachten doch bitte selbst zu erstellen und er würde dann gemäß deren Erkenntnisse handeln: Die richtigen historischen Farben auftragen, die Fenster im Stil von 1870 restaurieren, usw..
Aus Gesprächen mit einigen Kennern der Szene, u.a. einem Architekturprofessor aus Hannover habe ich erfahren, dass es übliche Praxis ist, die Bauherren, meistens idealistische Menschen wie in unserem Beispiel, aber eben selten HNWI, mit kleinsten Details zu lähmen und durch ständige Fachgutachterei die Preise für die Restaurierungen ins Unmögliche zu treiben. Das betrifft übrigens nur private Besitzer, denn wenn die öffentliche Hand restauriert, dann gibt es weniger hinsehen und keine Gängelei. Vielleicht ein Thema für die Lage, auf jeden Fall ein spannendes Kapitel. Sollte es interessant sein, dann bekommt ihr von mir die Quellen und Expertenkontakte von der niedersächsischen Denkmalschutzkomission, von der Leibniz Uni, von den involvierten Behörden und weitere Fälle, die mir bekannt sind. Ich habe leider keine Statistiken hierzu, auch nicht zum Verhältnis der Fördergelder für öffentliche und private Denkmalerhaltungsmaßnahmen. Ich weiß auch nicht, wie die Dinge in anderen Länder der EU oder weltweit geregelt sind. Aber ich finde es ein interessantes Thema für die Lage.
LG,
Thias