Demokratie schützen- Geschäftsordnung des Bundestages in die Verfassung?

Sollten Teile der Geschäftsordnung des Bundestags (neben Teilen des Verfassungsgerichtsgesetzes) in die Verfassung aufgenommen werden? Die GOBt regelt beispielsweise wann der Bt Beschlussfähig ist und wie Anträge auf Erkennung der Beschlussunfähigkeit zu stellen sind, also Aspekte die angesichts wachsender rechtsradikaler Kräfte vielleicht nicht mit einfacher Mehrheit geändert werden können sollten.

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Aber um sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben, müsste die AfD doch eine absolute Mehrheit haben. Geht es hier darum, wie wahrscheinlich das ist oder was genau ist deine Intention dabei?

Diese „Fiktion der Beschlussfähigkeit“ wurde vom BVerfG der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages zugeordnet.

Das offensichtliche „warnende Beispiel“ ist das Ermächtigungsgesetzt von 1933. Die NSDAP hatte damals keine eigene Mehrheit und hätte auch mit Hilfe der bürgerlichen Parteien die Diktatur nicht einführen können, da für die nötige Änderung eine doppelte 2/3-Mehrheit nötig war: 2/3 der anwesenden Stimmen und 2/3 der abstimmungsberechtigten Abgeordneten anwesend. Möglich wurde die Verabschiedung des Gesetztes erst, weil die NSDAP die Geschäftsordnung des Reichstag ändern lies und damit „unentschuldigte“ Abwesenheit nicht in der 2/3-Regelung berücksichtig wurde.

Insofern gibt es ein sehr konkretes historisches Beispiel, warum es sinnvoll sein kann wenn die Geschäftsordnung des Bundestags nicht von einer einfachen Mehrheit geändert werden kann. Vor allem weil ich unsere Demokratie wirklich nicht darauf verwetten möchte, dass es innerhalb der FDP, CDU/CSU oder dem BSW niemanden gibt, der sich von einem Bündnis mit der AFD einen Vorteil versprechen würde, allen historische Warnungen zum Trotz.