Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet die Ampelkoalition zur Vorlage von Sofortprogrammen

Die Bundesregierung muss wirksame Sofortprogramme zur Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen bei Gebäuden und Verkehr umzusetzen - so lautet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Gegen die Bundesregierung geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der BUND. Sie hatten der Ampel zu laxen Klimaschutz vorgeworfen und zuvor die Umsetzung der entsprechenden Sofortprogramme gefordert.

Die spannende Frage finde ich hier: Was passiert, wenn sie es nicht tun? Sie „mussten“ es per Gesetz ja auch schon vor dem Urteil. Vielleicht finden sich Parallelen zu Fällen, in denen damals gerichtlich angeordnete Sofortmaßnahmen gegen Feinstaub/Stickoxidbelastungen nicht umgesetzt wurden?

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Ich würde mir wünschen, dass entsprechende Gerichte politische Maßnahmen anordnen, wenn die Politiker es aus ideologischen Gründen nicht hinbekommen.

Das wurde hier auch schon diskutiert. Wenn Gerichte anfangen, konkrete Maßnahmen anzuordnen, wirds gefährlich. Das muss zwingend politischer Spielraum bleiben und das Volk muss es über Wahlen abstrafen.

Wo da die Grenze ist, weiß ich nicht. Aber fakt ist, dass uns bezüglich Klimaziele die Zeit davonläuft und wir uns nicht noch einmal einen Verkehrsminister leisten können, dem das alles offensichtlich völlig egal ist und nur darauf wartet, in einem Auto-Aufsichtsrat zu sitzen.

Das haben wir bereits beim Dieselfahrverbot in München gesehen: Es passiert nichts wenn Politiker von Gerichten angeordnete Dinge nicht umsetzen. Politiker können leider nicht in Beugehaft genommen werden.

Auf welches Gerichtsurteil gegen Schäuble beziehst Du Dich? Andernfalls reden wir hier über üble Nachrede.

Eigene Meinung. Er hätte mit Kohl bei der Spendenaffaire verurteilt gehört und nicht auf einen Ministerposten. Eine der peinlichsten Episoden der deutschen Politik und Judikative.

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Wie ist das möglich dass nichts passiert bzw. Z befürchten ist, wenn ein Gericht feststellt, dass gegen ein geltendes Gesetz verstoßen wird? Erstmal egal von wem? Auch hier, was macht das für einen Eindruck auf die Bevölkerung? Politikverdrossenheit und Rechtsruck als Folge wird das erklärbarer…

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Ich bin bei diesem Thema wirklich ein bisschen verzweifelt. Ein Bundeskanzler und ein Verkehrsminister setzen sich über geltendes Gesetz hinweg mit dem Argument, dass sie es ja ändern wollen. Ich halte dieses Gebaren für undemokratisch und demokratieschädlich.
Und wieso wurde hier eine Revision zugelassen? Wo ist hier der argumentative Spielraum? Ich stehe wirklich ein bisschen auf dem Schlauch und würde gerne verstehen, ob es irgendetwas gibt, was hier unklar sein könnte.

Wer oder was sollte denn Deiner Meinung nach als Strafe herhalten? Wie soll die Aussehen?

Die Bevölkerung kann ihren Eindruck ja durch eine andere Wahlentscheidung zum Ausdruck bringen. Leider gibt es in diesem Fall keine Partei, die mehr für den Abbau klimaschädlicher Emissionen bereit ist zu tun.

Dann kann man sich aber such die zahnlosen Gerichte sparen. Wofür sind dann diese Urteile gut? Das Klimaschutzurteil des BVG war ja schon lächerlich, weil es keine Konsequenzen direkter Art hatte.

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Zu eins: das weiß ich nicht. Ich bin kein Jurist sondern Pädagoge und kann dir da sagen, dass angedroht aber nicht umgesetzt Drohungen oder Entscheidungen das schlimmste ist was du für deine Glaubwürdigkeit tun kannst.
Da stimmt doch im System was nicht.

Zu zwei: leider auch hier nur aus meiner Leihensicht als Pädagoge: die Strafe dermaßen zeitverzögert umzusetzen ist das nächste pädagogische no-go.

In einfachen Worten für mich: das höchste Gericht in Deutschland beschließt etwas und die Politik kann theoretisch, aber offensichtlich, folgenlos sagen: „das ist mir wumpe, wir machen das trotzdem so“? Wofür gibt es dann diese Entscheidungsgewalt?

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Art. 38 I GG:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Abgeordnete müssen ohne Angst vor Strafverfolgung ihren Aufgaben ausüben dürfen. Und als Vertreter des ganzen Volkes müssen sie den schwierigen Spagat eines Interessenausgleichs für das ganze Volk schaffen.

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Stimmt in dem Fall schon, aber im Fall des Urteils zur Schuldenbremse sieht man, dass die Gerichte auch ohne „Strafe“ nicht ganz so zahnlos sind. Wäre dem nämlich so würde die Regierung mit den Achseln zucken und die Sonderfonds weiter betreiben. Das tun sie aber genau nicht.

Das Problem beim Klimaurteil ist meiner Meinung nach die schlechte Messbarkeit der Umsetzung. Man kann relativ leicht verschleiern, dass man nicht wirklich was tut. Das geht bei Zahlen, die in den Büchern stehen, nicht so wirklich. Hier steht der Verfassungsverstoß Schwarz auf Weiß.

Könnten sie auch machen. Machen sie aber nicht. Prioritäten.

Regierungen sind aber keine Abgeordneten.

Alle Regierungsmitglieder der aktuellen Regierung haben auch ein Bundestagsmandat. Und unabhängig von der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers werden die Gesetze noch immer im Bundestag gemacht und nicht von der Regierung. Ohne Mehrheiten passiert da gar nichts.

Das (vom Bundestag beschlossene) Klimaschutzgesetz verpflichtet aber nicht den Bundestag bei Überschreiten der Sektorziele ein Sofortprogramm aufzulegen, sondern das zuständige Ministerium. Und der Minister handelt als Chef des Ministeriums eben in der Rolle des Ministers und nicht des Abgeordneten. Nennt sich Gewaltenteilung.

Und die Regierung ist eben nicht „nur ihrem Gewissen verpflichtet“, sondern eigentlich an Recht und Gesetz gebunden. Da sie als Exekutive auch für die Durchsetzung von Gerichtsurteilen zuständig ist, kann sie sich ohne direkte Konsequenzen über Gerichtsurteile hinwegsetzen, aber im Grunde ist das eine mittlere Krise des Rechtsstaats. Wenn der Verkehrsminister sich nicht an die Gesetze hält, gibt es doch eigentlich keinen Grund, warum irgendwer anders es tun sollte, außer vielleicht aus Angst erwischt und von der Rogue Exekutive bestraft zu werden.

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Aber das hat doch nichts mit dem BVerfG zu tun. Eher damit, dass einerseits Privatpersonen oder NGOs die Anträge gestellt haben, und andererseits eine BT-Fraktion, der das Thema gut in den Kram passte. Würde die Regierung hier erneut den Spruch missachten, könnte die CDU/CSU das massiv für den Wahlkampf nutzen, was sie vermutlich auch jetzt schon tun werden. Bei dem Klimaschutzurteil war das anders: Das richtete sich ja zunächst gegen das Klimaschutzgesetz der GroKo. Damit kann also keiner von beiden so wirklich arbeiten.

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Das ist nicht ganz richtig. Ein Gericht könnte zum Beispiel eine Geldstrafe verhängen, aber nicht das Bundesverfassungsgericht. Das sagt nur, wie die Regeln ausgelegt werden müssen, kümmert sich aber nicht um deren Einhaltung. Der Grund, warum niemand sich vor einem Gericht um eine derartige Strafe bemüht, ist, dass der Staat diese Geldstrafe dann an sich selbst zahlen müsste.
Interessant würde es erst werden, wenn die Möglichkeit bestünde, dass ein Gericht entscheiden würde, dass diese Geldstrafe an eine NGO, zum Beispiel Greenpeace, zu zahlen wäre.

Darum werden auch nicht Abgeordnete verurteilt, wie im Münchner Fall Markus Söder oder Ulrike Scharf, sondern die Regierung.
Damals gab es auch eine Geldstrafe. (www.br.de)