CSU will Rechtsstaat abschaffen

Das halte ich für ne gewagte These.
Indem man ihn laufen lässt, macht man ihn ja auch nicht weniger radikal?

Warum sollte jemand frei sein, wenn weiterhin erhebliche Zweifel bestehen, ob er deradikalisiert ist und keine Gefahr mehr darstellt?

Die Frage ist doch eher was man höher gewichten möchte:

  1. Die mögliche Resozialisierung eines islamistischen Extremisten, mit Risiko für die Allgemeinheit
  2. Der Schutz der Allgemeinheit, auf Kosten der persönlichen Freiheit des Betroffenen

Ein Freiheitsstrafe auf Bewährung mit der Auflage zu einer Deradikalisierungsstelle zu gehen, kann, nach zwei dokumentierten Versuchen sich der Terrororganisation IS anzuschließen, meiner Meinung nach nicht der richtige Weg sein.

Und die Strafen für solche extremistischen Vergehen deutlich zu erhöhen, bedeutet noch lange nicht die „Abschaffung des Rechtsstaates“. Warum sollte es das auch?

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Ich drehe das mal um. Indem ich immer mit der vollen Härte des Gesetzes zuschlage, fördere ich, dass ein bereits Zweifelnder erst recht sich gegen das Land stellt, das ihn so schlecht behandelt.
Gerade bei Heranwachsenden, die nicht mehr nach Jugendstrafrecht bestraft werden, steht das dann auch im Führungszeugnis, die Gefängnisstrafe ist eine Lücke im Lebenslauf. Darum gibt es manchmal durchaus Gründe, dem Täter eine zweite Chance zu geben. Ob es in den Fall richtig war, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Das wird hier ja nicht in Frage gestellt wenn ich es richtig sehe. In Frage gestellt wird die Möglichkeit eine Bewährung als Vertrauensvorschuss zu gewähren, obwohl es eigentlich keinen Grund dafür gibt. Wer wegen der Planung einer Straftat verurteilt wird wird ja nicht plötzlich ungefährlich weil der Staat auf eine Bestrafung verzichtet.

Wie oben schon mal angesprochen meine ich damit nicht Bewährung generell sondern im Kontext der Planung von anschlägen aufgrund von Radikalisierung. Hier muss erstmal glaubhaft deradikalisiert werden bevor über Bewährung geredet werden kann.

Das heißt ja lange nicht, dass man Bewährung generell bei allen Urteilen ausschließen muss.

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Betrachten wir eine „Strafe“ eher als Gelegenheit zur Resozialisierung/ De-Radikalisierung oder primär als Schutz der Allgemeinheit, indem man den Betreffenden die Freiheit entzieht?

Oder ist das immer Einzelfall-abhängig? Nach welchen Kriterien?

Ich schreibe über diesen konkreten Fall bzw. generell bezogen auf Gefährder.
Natürlich ist das Jugendstrafrecht sinnvoll, damit nicht jede Straftat direkt das gesamte Leben negativ beeinflusst.

Aber wir reden hier nicht über ne Schlägerei oder klauen im Supermarkt.
Wir reden hier über den zweimaligen Versuch, sich der notorischsten Terrororganisation der Welt anzuschließen!

Ich hoffe einfach mal, ich vestehe dich hier falsch. Das kann man relativ klar beurteilen:
Das war eine kolossale Fehleinschätzung des Gerichts und der Behörden.

Und dass es überhaupt die Möglichkeit gab, in diesem Fall auf Bewährung zu entscheiden, ist das eigentliche Grundproblem.

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Das ist im Nachhinein auf jeden Fall so. Man muss aber natürlich die Lage zum Zeitpunkt des Urteils bewerten. Und wenn ich es richtig verstanden habe, saß er davor bereits mehrere Monate in Lybien im Gefängnis. Wenn jemand nach den Eindrücken dort versichert, dass er nicht mehr in ein Gefängnis möchte und nun verstanden hat, dass sich an Gesetze zu halten durchaus seine Gründe und Vorteile hat, ihm klar wurde, dass der IS ihm nur Lügen erzählt hat und er nun beweisen möchte, dass er ein rechtschaffenes Leben führen möchte, kann das durchaus glaubhaft wirken.

Die CSU greift weiter den Rechtsstaat an.

oder

Die CSU will den Rechtsstaat weiter einschränken.

Der Rechtsstaat ergibt sich doch aus den geltenden Gesetzen, oder? Wenn nun Gesetze angepasst werden, wird doch nicht der Rechtsstaat angegriffen. Er wird lediglich anders definiert. (Daher stimme ich deiner zweiten Formulierung zu.) Er würde nur dann angegriffen, wenn der grundlegende Rahmen - unveränderbare Verfassungsgarantien - zu ändern versucht würde. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

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Weil das mit unserer Verfassung kaum vereinbar ist. Wie lange willst du den Gefährder denn im Gefängnis festhalten? Lebenslang wenn sich seine Prognose nicht ändert? Auf welcher rechtlichen Grundlage? Dafür bräuchtest du entweder eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Sicherungsverwahrung. Beides ist eigentlich nur zu rechtfertigen wenn der Gefährder bereits einen schweren Anschlag durchgeführt oder versucht hat. Wenn wir das aufweichen - also Menschen allein aufgrund eines Verdachtes beliebig lang sicherungsverwahren, ohne dass sie jemals eine schwere Straftat begangen haben, dann ist das tatsächlich das Ende des Rechtsstaates. Man stelle sich nur mal kurz vor, wie man so eine Regelung missbrauchen könnte.

Man könnte damit anfangen, 89a StGB („Vorbereitung einer terroristischen Straftat; Versuch der Anstiftung und Androhung“) rigide auszulegen und die bis zu 10 Jahre Strafmaß offensiver anzuwenden. Danach Führungsaufsicht und Fußfessel.

Es ginge schon einiges, aber aktuell lässt man ja lieber jeden aus mir unerklärlichen Gründen laufen, anstatt mal konsequent zu sein.

Sicherheit ist eines der elementaren Grundbedürfnisse und die Gesellschaft steht dabei über dem Individuum. Sonst können wir auch einfach wieder in Clans leben.

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An der Ehrlichkeit seiner Distanzierung hatte das Gericht aber eben Zweifel. Die LTO hat die Urteilsbegründung analysiert. Ich zitiere nur aus der Zusammenfassung:

Die schriftlichen Urteilsgründe zeigen, dass das AG Tiergarten die Gefahr einer fortbestehenden Radikalisierung zwar erkannte. Es stellte ausdrücklich keine positive Bewährungsprognose auf und hielt weitere Straftaten für möglich, stufte Ballout aber als dilettantisch ein und sah offenbar keine konkrete Gefährdung. Zugleich hoffte es, Ballout sei aufgrund seines jungen Alters, der mehr als neunmonatigen Haft, seiner Distanzierung in der Hauptverhandlung und einer professionellen Beratung noch erreichbar. Die Vorbewährung sollte zeigen, ob sich diese Hoffnung bestätigte.

Eben weil das Gericht an der Ernsthaftigkeit von Ballouts Beteuerungen Zweifel hatte, auch weil er dem IS auch schon in seinem ersten Verfahren vor Gericht abschwor, entschied man sich wohl für die Vorbewährung. Zwar war man überzeugt von seiner Radikalisierung, hielt ihn aber für zu „dilettantisch“ in der Umsetzung echter Pläne als dass er eine konkrete Gefahr sei.

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Die Frage ist durchaus interessant. Ich stimme zu, dass für eine lebenslange Freiheitsstrafe eine besonders schwere Straftat erfolgt oder zumindest versucht gewesen sein muss.

Ist dann nicht die Frage, ob der Versuch sich dem IS zwecks Verübung schwerer Straftaten wie auch Mord anzuschließen, auch schon ein versuchter Mord sein kann?

Zumindest war das Gericht wohl davon überzeugt, dass Ballout in vollem Bewusstsein über das Wesen und Ziel des IS diesem beitreten und sich im Umgang mit Schusswaffen ausbilden lassen wollte. Es darf wohl als gesichert angenommen werden, dass er auch den Plan hatte, diese gegen Feinde des IS eingesetzt hätte.

Er habe gewusst, dass der IS Menschen als todeswürdig ansehe, Kriegsverbrechen begehe und seine Ideologie mit äußerster Gewalt durchsetze. Trotzdem sei er fest entschlossen gewesen, sich der Organisation anzuschließen. Das Gericht war davon überzeugt, dass Ballout bereit war, sich im Umgang mit Schusswaffen ausbilden zu lassen und an bewaffneten Kampfhandlungen teilzunehmen. Er habe mit seiner Reise die durch Gewalt und Tötungen verfolgten Ziele der Terrororganisation unterstützen und gegen „Feinde des Islams“ kämpfen wollen.

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Wenn jemand eine schwere Straftat begeht, ist es bereits zu spät. Und wenn jemand zweimal versucht, sich einer terroristischen Organisation anzuschließen, kann man davon ausgehen, dass er eine schwere Straftat begehen wird und dann muss es auch Möglichkeiten geben zu handeln, bevor er einen Anschlag durchführt.

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Angesichts der Haft in Lybien habe ich mit der Richterentscheidung auch extreme Bauchschmerzen. Grundsätzlich sehe ich es aber schon so: mit der Bewährung kann ich ihn noch erreichen. Sperre ich ihn ein, wird er sich 100% radikalisieren. Und da ist in meinen Augen der Fehler des Gerichts. Die erschwerten Haftbedingungen in Lybien und die Folgen für die Psyche wurden vermutlich nicht richtig berücksichtigt.
Aber auch hier ist es schwierig, dem Richter daraus einen Vorwurf zu entwickeln. Er hat mit dem Täter gesprochen, er hat sich einen Eindruck verschafft und darauf aufbauend eine Entscheidung getroffen.
Wir haben weder den Täter erlebt, noch waren wir im Gerichtssaal. Und wäre der Täter nun in einem Job und würde brav sein Leben leben, würde sich das Urteil auch keiner mehr anschauen.
Es gab einige IS-Rückkehrer, die vor Gericht standen und danach das Gericht ohne Gefängnis verließen. Von den meisten hört man zum Glück nichts mehr.

Ich weiß auch nicht inwiefern eine Fußfessel hier hätte etwas ändern sollen und ich kann ohne Probleme mit mit falschen Daten ein Auto mieten. Hat jemals jemand bei Sixt oder so meine Daten kontrolliert? Nein.

Bei dem Thema Gewalt in Partnerschaften bzw. Wohl eher an Ex-Partnern ist das vielleicht sinnvoll, da hier die Person gewarnt wird wenn sich der/die Ex-Partner*in nähert aber gerade in Berlin ist an jeder Straßenkreuzung irgendeine Veranstaltung. Und selbst wenn es nur Groß-Großveranstaltungen sind. Wenn der Umkreis 1km währe, würde die Alarmierung keinen Sinn machen bei einem Transporter. Wir reden hier nicht mal von Minuten als Vorwanzeit an eventuelle Sicherheitskräfte die dann was machen sollen?

Solche Anschläge sind furchtbar aber auch abgesehen von einer engmaschigen Betreuung, um eventuelles Gefahrenpotential besser zu erkennen, bis hin zu einem Therapie Platz (notfalls geschlossenen) gibt es nichts was man effektiv da machen kann. Und…so schlimm es ist, Fehlurteile wird es immer geben und sind leider etwas das eine Demokratie aushalten muss.

Schon, Du musst ja Deinen Führerschein vorzeigen, die Daten werden auch hinterlegt. Nur: Ist jetzt das mieten eines Autos ein Grund, weswegen Behörden nun konkret tätig werden bei einem potentiellen Gewalttäter (mal unter der Annahme sie bekommen es überhaupt heute mit)? Noch dazu innerhalb weniger Stunden. Dann muss man tatsächlich solchen Personen dauerhaft Bemate zuordnen, und davon natürlich auch mehr als einen Beamten, denn der hat ja auch mal dienstfrei.

Und dann die Frage: Wie lange denn? Einige Wochen? Monate? Gar Jahre? Weiviele bekannte potentielle Gefährder gibt es denn, die danach niemals mehr etwas in der Richtung unternehmen (glücklicherweise)?

Und wozu Präventivhaft führt und gegen wen sie eingesetzt wird haben wir ja bei der „Letzten Generation“ gesehen. Diese miesen Terroristen. /Sarkasmus off

Der Vergleich ist unpassend, weil hier ja bereits eine Verurteilung erfolgt ist, es wäre also nicht Präventivhaft gewesen.

Es war ja nichtmal so, dass die Haft ganz regulär zur Bewährung ausgesetzt war, sondern unter der Voraussetzung der Deradikalisierung.

Wir haben es hier also mit einer sehr speziellen Konstellation zu tun. Das ist etwas komplett anderes als Leute einfach nur einzusperren weil sie sich auf Straßen kleben könnten.

So sicher zu vereinfacht. Da spielt ja auch die Frage rein wie er während der Haft betreut wird und in welchem Umfeld er während der Bewährung lebt.

Das ist ja auch bei vielen anderen so. Für manchen Kleinkriminellen kann eine gut betreute Jugendhaft einen Ausstieg aus einem ebenfalls Kleinkriminellen Milieu bedeuten.

Deshalb glaube ich, dass man da sehr wohl die Einzelfälle ansehen muss und hier hatten die Richter ja ihre Zweifel an der Deradikalisierung und damit der Bedingung für die Bewährung. Hätte das Gericht das anders gesehen und ihn bereits auf einem guten Weg gesehen, dann hätte ich die Bewährung aber durchaus nachvollziehen können.

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Das ist mir in diesem Kontext, mit Verlaub, herzlich egal. Ich würde sogar argumentieren, dass man theoretisch in einer kontrollierten Umgebung wie einem Gefängnis mehr Optionen hätte, gegenzusteuern. Und zumindest für die Jahre der Haft ist die Allgemeinheit sicher vor ihm.

Mir ist der Schutz unschuldiger deutlich wichtiger, als das Nervenkostüm eines Mannes, der bereits versucht hat, sich einer Terrororganisation zwecks Massenmordes anzuschließen.

So viel Eigenverantwortung, auch auf persönliches Leid (und ich bin nach wie vor der Meinung, dass manche Menschen durchaus compos mentis und einfach schlechte Menschen sein können) nicht mit Mord zu reagieren, muss man jedem Menschen zutrauen und der Staat hat m.E. eine deutlich größere Verantwortung gegenüber potentiellen künftigen Opfern, als dem Möchtegernmörder.

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Gemeint ist hier glaube ich der Gewahrsam für Aktivisten, der z. B. nach bayerischem Recht bis zu 30 Tage dauern kann:

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Ich habe nicht mit dem aktuellen Fall verglichen, sondern mit den un im Raum stehenden Forderungen nach Präventivhaft für „Gefährder“

Dem stimme ich zu.

Das primäre Ziel muss es sein, den Tod unschuldiger Menschen zu verhindern. Die Angemessenheit einer Strafe muss sich auch daran messen lassen, ob dieses Ziel erreicht wird.

„Resozialisierung“ bedeutet hier, dass jemand nicht nach einer Strafe einen Terroranschlag begeht und das ist mit der unmittelbaren Gefahr abzuwägen. Fachkundige Stimmen halten gerade das Jugendstrafrecht daher für sinnvoll, weil Gefängnisstrafen insbesondere bei jungen Menschen eher zu einer stärkeren Radikalisierung führen (so z.B. die Dortmunder Kriminologin Prof. Dr. Christine Graebsch im genannten Arikel).

Ich finde es nachvollziehbar zu hinterfragen, ob diese Abwägungsentscheidungen systematisch mit ausreichender Fachkompetenz getroffen werden. Der bereits weiter oben verlinkte Kommentar aus der LTO bezweifelt das und sieht dort Verbesserungspotential.

Es ist also keine reine Rechtsgüterabwägung Istlamist<->Allgemeinheit, sondern insbesondere ein Abwägen zwischen verschiedenen Gefahrenspotentialen und ein Präventionsparadox, bei dem ich mir ohne Fachwissen nicht zutraue zu urteilen, wie viele Anschläge durch Bewährungs- oder Vorbewährungsstrafen verhindert wurden.

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