Covid19: FFP2-Masken Pflicht für BewohnerInnen in Altenheimen u. Behindertenwerkstätten

Hallo Phlip und Ulf,
ich würde mich freuen, wenn ihr auf diesen (wie ich finde) schlimmen Aspekt des neuen Infektionsschutzgesetzes eingehen könntet: Die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen müssen seit 1.10. in allen Gemeinschaftsräumen immer FFP2 Maske tragen. Für meine über 90-jährige Mutter bedeutet das praktisch den ganzen Tag. Denn in ihr Zimmer wird sie nur zum Schlafen gebracht. Mit der Maske können die meisten Alten im Heim meiner Mutter praktisch nicht mehr kommunizieren (Schwerhörigkeit, viele lesen von den Lippen ab). Das ist nur noch menschenunwürdig, ganz zu Schweigen von der Atembelastung, jeden Tag die FFP2 Maske tragen zu müssen, 7 Tage die Woche. So schlimm ergeht es nicht mal dem Pflegepersonal oder Ärzten.

Hallo Lage-Team,

ich bin über folgenden Artikel gestoßen: SR.de: Behindertenwerkstätten sehen in neuen Corona-Regeln Diskriminierung

Darin beklagen sich Vertreter von Behindertenwerkstätten, dass hier nun eine Maskenpflicht für die Menschen mit Behinderung gilt.
Ich kann diese Kritik nachvollziehen. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als das Menschen mit Behinderung an ihrem Arbeitsplatz Maske tragen müssen, während Menschen ohne Behinderung von einer solchen Pflicht ausgenommen sind.

Ebenfalls gilt eine Maskenpflicht für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen in ihren Gemeinschaftsräumen (https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/regionalnachrichten/regionalnachrichten265002.html). Damit schränkt man Menschen, die ohne hin einen sehr begrenzten Bewegungsradius haben, hinsichtlich des Tragens von Masken ein. Überspitzt gesagt, müssen sie „in ihrem Wohnzimmer“ eine Maske tragen. Das Mitarbeitende und Besuchende eine Maske tragen müssen, um keine Infektionen in die Heime zu tragen leuchtet ein. Warum aber die Bewohner ebenfalls eingeschränkt werden, verstehe ich nicht.

Würde mich freuen, wenn ihr die Themen einmal beleuchtet.
VG
Pascal